Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)
Probleme durch Flugausfall
Bestell-/Kundennummer: Buchungscode ZO93C5
Nach Umbuchung von Eurowings auf Lufthansa wegen eines ausgefallenen Fluges kam es zu einigen Schwierigkeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Flug in die USA, gebucht bei Eurowings, ist ausgefallen und wir wurden auf Lufthansa umgebucht. Aus einem 10 Stunden Direktflug von Köln nach Las Vegas wurden 20 Stunden, in denen wir von Köln nach Frankfurt mit dem ICE gefahren sind, dann von Frankfurt nach Denver und von dort aus nach Las Vegas geflogen sind. Auf dem Rückflug sind wir dieselbe Strecke "rückwärts" geflogen/gefahren.
Die einzige Alternative wäre ein Flug von Köln nach München und von dort nach Denver und Las Vegas gewesen, der nochmal 6 Stunden länger gedauert hätte! Wir hatten nichtmal die Option, mit dem Auto nach Frankfurt zu fahren, ohne den Flug zu stornieren und bei Lufthansa für eine beträchtliche Mehrsumme neu zu buchen. Wie unflexibel ist das?
Dann der Online-Checkin: Wir waren keine Lufthansa-Kunden, mussten aber via Lufthansa einchecken. Da gab es nur ein Problem: Scheinbar hatte man uns mitgeteilt, dass wir umgebucht wurden, aber dem Computersystem war das noch nicht so ganz klar. Nach zwei Stunden (!) in der Lufthansa-Hotline erfuhren wir, dass die Umbuchung nicht vollständig durchgeführt wurde, weshalb nur ein telefonischer Checkin möglich war!
Das einzig positive: Der Hinflug selbst verlief reibungslos.
Dann kam der Checkin für den Rückflug: In unserer Bestätigungs-E-Mail hatten wir nur einen Link zum Online-Ckeckin-Portal der Lufthansa. Mit keinem Wort wurde erwähnt, dass wir, weil der Flug zwischen Denver und Las Vegas von United Airlines durchgeführt wurde, auch bei United Airlines einchecken mussten! Der Anruf bei der Lufthansa-Hotline aus Las Vegas hat uns 20€ (bei unserem Handynetzprovider) gekostet!
Dann der Rückflug selbst: In Frankfurt herrschte das pure Chaos! Da wir vom Flugzeug in den Zug umsteigen mussten (AiRail), sollte unser Gepäck zu einem anderen Baggage Claim direkt neben dem Bahnhof (außerhalb des Sicherheitsbereichs und ohne jegliche Prüfung der Flugpapiere, sodass jeder sich einfach unser Gepäck hätte nehmen können!) gebracht werden. Aber das Transportband zu diesem Baggage Claim war kaputt und es wurde 1 (!) Mitarbeiter abgestellt, der mit einem kleinen Gepäckwagen pro Fuhre jeweils ca. 5-6 Koffer in einem Bereich neben dem Checkin-Schalter abgestellt hat. Dagegen kamen gefühlt 5 Mitarbeiter pro Minute mit den gleichen voll gepackten Wagen vom Checkin-Schalter (offenbar waren sie zu den Flugzeugen unterwegs) und kamen später mit leeren Wagen wieder zurück. Wäre es so ein großer Umweg gewesen, dieselben Mitarbeiter auf dem Rückweg unser Gepäck holen zu lassen? Als Ergebnis saßen wir 1,5 Stunden lang bei 30 Grad im Schatten in einem nicht klimatisierten Glasgebäude. Die Alternative wäre gewesen, das Gepäck durch Lufthansa suchen zu lassen (d. h. vermutlich: Sie hätten gewartet bis das ganze Gepäck aus dem kaum bewachten Bereich abgeholt worden wäre und hätten dann unter den übrigen Gepäckstücken nach unseren gesucht; Ein zu hohes Sicherheitsrisiko!) und nach Hause schicken zu lassen. Da der Kühlschrank am überteuerten Flughafenkiosk ebenfalls defekt war, mussten wir die dringend nötigen Kaltgetränke warm trinken und haben dafür den gleichen Preis bezahlt, als währen sie gekühlt!
Unseren Anschluss-ICE haben wir selbstverständlich verpasst. Auf der darauf folgenden Zugfahrt mussten wir uns, da wir nicht die einzigen AiRail-Kunden unseres Fluges gewesen waren, in einen komplett überfüllten AiRail-Wagon quetschen.
Einer Weiterleitung der Beschwerde an Eurowings oder den Frankfurter Flughafen stimme ich ausdrücklich zu.
Begründung:
Auf dem Hinflug kam es offenbar zu einer Nichtbeförderung mit einer einhergehenden verspäteten Ankunft am Endziel von ca. 10 Stunden. Hier hat der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung über EUR 600,- als pauschalen Schadenersatz gem. der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung'. Näheres dazu: fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html
Den Anspruch muß man bei der Gesellschaft geltend machen, die den ursprünglich gebuchten Flug, also den ausgefallenen Flug hätte durchführen müssen, was hier offenbar 'Eurowings' ist. - 'Lufthansa' wäre hier also der falsche Anspruchsgegner.
Beschwerde ist noch nicht gelöst