Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 260 Views | 28.11.2016 | 17:50 Uhr
geschrieben von Axel Götz

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mietwagenkosten über 3mal so hoch wie angegeben

Bestell-/Kundennummer: 49344286DE5

Check24: Mietwagenkosten über 3mal so hoch wie von Check24 schriftlich bestätigt. Betrug?

Habe bei Check24 einen Mietwagen von Wien Schwechart Flughafen nach München Bogenhausen gebucht. Kosten € 70,50. Dies wurde zusammen mit den beiden Mietstationen schriftlich bestätigt. Rechnung nun über € 216,39, da Kosten wie "Flughafengebühr € 30,-" oder "Einwegmiete € 96,-", etc. hinzukommen. Check24 hat angeblich zu diesem Thema gerade ein Gerichtsverfahren verloren, es scheint sich aber firmenintern noch nicht herumgesprochen zu haben, daß das Angebot in Internet ein Gesamtpreis sein muß. in Deutschland gesetzlich bindend! Nach Wochen des Wartens kommt eine knappe Mail mit einer Absage. Man könne da nicht helfen. Ich kann nur dringend von der Nutzung von Check24 abraten. Wer das anders sieht, hat noch keine Problembewältigung mit dem sogenannten "Kundenservice" hinter sich. Viel Spaß!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: EUR 145,89


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.11.2016 | 17:50
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Götz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall sofort an die Mietwagen-Kollegen weitergeleitet. Wir kommen umgehend mit einer Antwort auf Sie zu.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


02.12.2016 | 12:02
von Axel Götz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 hat lt. Mail die Rückerstattung eines Teils der Kosten veranlasst, wir sehen aber die komplette zusätzliche Summe von 145,89 als ungerechtfertigt und gesetzlich nicht haltbar. Wir haben Check24 darauf hingewiesen und warten noch auf eine entsprechende Stellungnahme. Die Beschwerde sehen wir erst dann als gelöst, wenn die entsprechende Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Axel Götz


09.12.2016 | 12:13
von Axel Götz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 und Avis haben sich mit einer Entschuldigung gemeldet. Man bedauert den Vorfall zutiefst, ist aber im Moment nicht in der Lage, die zuviel berechnete Summe zurück zu überweisen, da dazu noch Unterlagen benötigt werden, die im Moment nicht zur Verfügung stehen. Das ganze gleicht einem Schildbürgerstreich. Ich kann nur nochmal in aller Deutlichkeit von einer Nutzung von Check24 in jeglicher Hinsicht abraten, das Problem-Handling gleicht dem eines Kleinkindes. Das von Check24 verwendete Wort "Kundenservice" hat mit der eigentlichen Bedeutung des Wortes wenig bis nichts gemein. Werde weiterhin über diesen Vorfall an unterschiedlichsten Stellen berichten und euch auf dem Laufenden halten. Axel Götz


21.12.2016 | 10:19
von Axel Götz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die zuviel berechnete Summe wurde inzwischen von AVIS wieder gutgeschrieben. Check24 hatte sich anfänglich geweigert, die Aufklärung zu unterstützen. Erst der Einsatz der ReclaBox hat die Weichen neu gestellt. negative Nachrichten im Netz hat auch Check24 nicht gerne. Schade trotzdem, daß es nur so geht und sich immer weniger Geschäftsleute auf die guten Kaufmannssitten besinnen. Axel Götz




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
CHECK24 Vergleichsportal: Doppelt bezahlter Mietwagen Check 24
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Service
Https://www.check24.de: Dank check24 in die Abofalle
CHECK24 Vergleichsportal: Mietwagenkosten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!