897 Views | 30.01.2017 | 10:55 Uhr
geschrieben von Andreas Schön
Wir Jungs aus Hamburg- arrogant und gar nicht witzig.
Am 29.08.2016 überwies ich den fälligen Abschlag der Gasversorgung für September in Höhe von 139,92 Euro. Ab 01.09.2016 wurde ich aber bereits durch den Ersatzversorger beliefert. Care-Energy hatte mich in keiner Weise darauf vorbereitet. Die Ersatzversorgung war deutlich höher als bei Care-Energy. Nun forderte ich per Schreiben den Monatsbeitrag sowie den Differenzbetrag zum Ersatzversorger zurück. Keine Antwort von Care-Energy. Dafür aber Werbeschreiben von den Jungs aus Hamburg.
Haben die etwa Narrenfreiheit?
Meine Forderung an Care-Energy:
Erstattung des Monatsbeitrages und Zahlung Differenz zum Ersatzversorger, insgesamt 216,67 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
die Schlichtungsstelle Energie kann man einschalten 4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein.
Kommt keine Antwort kann man vier Wochen später das Verfahren einleiten. Kommt eine Antwort die nicht den Forderungen entspricht, kann man ebenfalls vier Wochen später das Verfahren einleiten.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker