Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 253 Views | 16.07.2017 | 11:03 Uhr
geschrieben von Jürgen Z.

Deutsche Post AG (Bonn)

Dt. Post kann Einschreiben nicht nachweisen - einfach Abschluss

Bestell-/Kundennummer: A001603DA8000000015F

Versand eines Einschreibens am 13.06.2017

SCHLAGWORTE

Lt. Sendungsverfolgung bis ins Briefzentrum Augsburg (am 15.06.) gegangen.

Ab hier erfolgte keine weitere "Bewegung".

Anschreiben an Deutsche Post per Email am 17.06 - Antwort ich möge mich noch gedulden, nach 8 Werktagen kann eine Nachforschung eingeleitet werden.

24.06. Email an Deutsche Post - mit allen in Email vom 17.06. genannten Daten. Bestätigung erhalten. Am gleichen Tag weitere Email mit der Bitte, die Daten anzugeben (hatte ich zwar schon in der Vormail, aber okay - nochmal geschickt).

07.07. Eingang einer Email der Deutschen Post: man könne die Zustellung trotz intensiver Recherchen nicht finden. Die Nachforschungen sind abgeschlossen?

Hallo? Ich zahle ein Extraentgelt für eine Zusatzleistung - die Deutsche Post erbringt genau diese Zusatzleitung nicht - und ich erhalte noch nicht einmal die Rückerstattung des bezahlten Zusatzporto zurückerstattet? Wo gibt es so etwas?

Von Schadensersatz (für EBF gibt es ja eigentlich 25€) reden wir hier noch gar nicht!

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Zumindest Rückzahlung des Preises für das Einschreiben


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


31.07.2017 | 07:04
von Jürgen Z. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach nochmaliger Reklamation und Darlegung des Sachverhaltes forderte die Dt. Post dann doch noch Unterlagen über den Inhalt der Sendung an und - nun ist ein Schreiben eingegangen mit der Info, dass die 3,20 EUR Porto plus die 25 EUR Maximal-Entschädigung auf mein Konto gezahlt werden.
. man muss also nur hartnäckig bleiben!




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