425 Views | 10.11.2017 | 10:33 Uhr
geschrieben von Manfred Berbuir

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Eine Buchung, zwei Online-Ticket und keine Erstattung

Beschwerdelabyrinth der DB.

Am 05.08.2017 um 8:35 Uhr habe ich versucht auf der Plattform "Deutsche Bahn" ein Online-Ticket für den 09.09.2017 zu buchen und auch auszudrucken. Ich erhielt eine Fehleranzeige, worauf ich den Buchungsvorgang abbrach und abermals einen Versuch startete. Er führte auch zum Erfolg. Das Online-Ticket konnte ich ausdrucken. Wider Erwarten befanden sich in meinem E-Mail-Postfach zwei gebuchte Fahrten für die gleiche Strecke. Daraufhin schrieb ich tagesgleich um 10:20 Uhr, per Einschreiben, die DB Fernverkehr AG/DB Regio AG in Frankfuhrt an, schilderte den Fall und bat um Stornierung und Erstattung der 60,10 Euro, die mir als "Fehlanzeige" für den ersten Buchungsvorgang angezeigt wurde.

SCHLAGWORTE

Der Fahrkartenservice schrieb mich per E-Mail an und bot mir ein Upgrade in die 1. Klasse zum Preis von nur 39,60 Euro an. Ich verstand die Welt nicht mehr, zumal ich um Stornierung bat.

Da der ganze Beschwerdeablauf fruchtlos verlief, wandte ich mich abermals an den DB Fernverkehr und bat darum sich nun endlich der Sache anzunehmen.

Am 31.08.2017 erhielt ich Antwort mit der Bitte sich zu gedulden. Mein Anliegen würde von der Fachabteilung "Kundendialog Bamberg" zu meiner Zufriedenheit beantwortet werden.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Leider wartete ich abermals vergeblich auf Antwort, so dass ich mich am 27.09. an die DB Kundendialog mit Sitz in Bamberg wandte und anfragte, wann nun endlich mein Fall geklärt würde.

Am 16.10. bekam ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass sich die Bearbeitung meines Anliegen noch verzögern würde, weil sie derzeit sehr hohe Kundeneingaben hätten. Meine Unterlagen würden zudem an die Fachabteilung "DB Vertrieb GmbH in Karlsruhe" zugeführt, die dann meinem Erstattungswunsch nachkommen würden.

Inzwischen sind abermals 25 Tage verstrichen und seitens der DB immer noch keine Antwort.

Man hat das Gefühl, man will den Kunden "mürbe kochen", so dass er aufgibt.

Quintessenz, nicht nur die Züge haben ständig Verspätung auch im Fall von Erstattungen aufgrund von Plattformfehlern muss der Kunde Zeit mitbringen.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, zumal es ja noch als Weihnachtsgeschenk verpackt werden könnte.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattungsforderung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


17.11.2017 | 10:50
von Manfred Berbuir noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.12.2017 | 09:39
von Manfred Berbuir noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muß annehmen dass die DB keine Beschwerden bearbeitet, diese aussitzt bis der Kunde aufgibt oder nur dann wenn ein Rechtsstreit sich anbahnt und es wie in meinem fall um Rückzahlungen handelt.


25.12.2017 | 17:04
von Manfred Berbuir noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!