Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 428 Views | 13.11.2017 | 11:14 Uhr
geschrieben von Peer Richter

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Jahresabrechnung falsch, Neukundenbonus nicht berücksichtigt

Widerspruch zur Jahresabrechnung.

Hiermit muss ich der heute von Ihnen erhaltenen Jahresabrechnung für die Stromlieferung widersprechen (Rechnungsnummer 1 S. 221993-PR38015080Z/333831).

Offensichtlich wurde bei der Rechnung der genannte Neukundenbonus von 308,88 Euro nicht in der Endsumme berücksichtigt. Ich muss sie daher auffordern, die von Ihnen aufgestellte Forderung in Höhe von 131,51 Euro vertragsgemäß mit dem mir zustehenden Bonus von 308,88 Euro zu verrechnen und die mir zustehende Summe in Höhe von 177,31Euro bis zum 24.11.2017 auf meine Ihnen bekannte Bankverbindung auszuzahlen.

Ihre Forderung nach Zahlung von 131,51 Euro bis zum 13.11.2017 betrachte ich aufgrund der falschen Abrechnung als gegenstandslos.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.11.2017 | 11:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Richter,

wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass Ihr Bonus in Ihrer Abrechnung ausgewiesen wird.

Genauso weisen wir Sie ebenfalls nochmals darauf hin, dass wir die Verrechnung gegen Ihre offenen Posten bereits wunschgemäß vorgenommen haben.

Falls Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich direkt mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.11.2017 | 16:31
von Peer Richter
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.11.2017 | 16:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


14.11.2017 | 15:14
von Peer Richter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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