Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 196 Views | 27.02.2018 | 15:40 Uhr
geschrieben von Michael Fichter

Immergrün Energie (Köln)

Weigerung auf Zahlung Bonus und Gratisenergie

Bestell-/Kundennummer: G20001I1456

In der Schlussabrechnung 00876639 zu 2017 von immergrün werden weder die Boni noch die vereinbarte Gratisenergie berücksichtigt. Es ist nur folgender Text zum Thema Bonus angefügt:

SCHLAGWORTE

„Bonusgewährung:

Ein Neukundenbonus wird im Rahmen der ersten Jahresabrechnung nach 12 Monaten Belieferung gewährt. Sollte keine Bonuszahlung

ausgewiesen sein, prüfen Sie bitte zunächst, ob:

  • dieser nicht bereits in einer der vorangegangenen Rechnungen enthalten war
  • eine Bonuszahlung vertraglich vorgesehen ist und Sie nicht gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen haben
  • eine mindestens 12-monatige Belieferung im selben Tarif an derselben Abnahmestelle erfolgt ist
  • ausschließlich private Nutzung im Privatgastarif stattgefunden hat

Nur bei Vorliegen dieser Bedingungen ist es überhaupt möglich, eine Bonuszahlung zu gewähren. Bei Rückfragen zu Ihrem Vertragsstatus

sind wir gerne für Sie da. “

Immergrün tut so, als müsste ich im Nachhinein meine Unschuld beweisen. Das ist meines Erachtens Vertrags- und Sittenwidrig.

Immergrün hat nach Intervention in einem Telefonat mir eine Kulanzzahlung von EUR 60 angeboten. Das habe ich abgelehnt. In einem letzten Telefonat wurde mir die Zahlung der vereinbarten Gratisenergie von EUR 97,80 zugesagt, wenn ich es dabei belassen würde. Einen Anspruch auf Boni hätte ich nicht, da ich kein Verbraucher wäre, das könnten die eigenen Fachexperten auf Grund er AGB bestätigen. Ich habe immergrün gebeten, mir diese Aussagen schriftlich zukommen zu lassen, denn wenn diese mündlich getätigt werden, was stünde einer schriftlichen Bestätigung im Wege? Immergrün hat bis heute sich nicht mehr gerührt. Wundert mich auch nicht. Immergrün versucht alles telefonisch zu regeln, aus Beweisgründen. Der Verbraucher soll ruhig gestellt werden.

Zum Fakt Gratisenergie: Die Gratisenergie wurde mir im Vertrag in EUR 97,8 bemessen zugesagt. Sie ist bedingungslos nach den AGB meines Vertrages. Ich halte es für dreist, mir ein Recht vorzuenthalten und stattdessen als Wohltat zu präsentieren.

Was die Bonuszahlung betrifft, bin ich nach dem Gesetz Verbraucher. Es gibt im Haus keine Gewerberäume. Energie wird daher nicht für gewerbliche Zwecke genutzt sondern ausschließlich privat.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Sofortige Zahlung der Gratisenergie und der Boni


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2018 | 15:40
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Fichter,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.03.2018 | 17:28
von Michael Fichter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zahlung von Gratisenergie und Sofortbonus erfolgt, damit zum Teil gelöst. Keine Weiterverfolgung der restlich ausstehenden Boni aus rein wirtschaftlichen Überlegungen.




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