
Höffner (Berlin Lichtenberg)
Stornogebühren
Bestell-/Kundennummer: RNr.8694644
Ich habe mehrere Möbelstücke bei Möbel Höffner im Gesammtwert von über 1400 Euro auf Rechnung bestellt. Die voraussichtliche Lieferzeit betrug etwa 3-4 Wochen. Es handelte sich um 2 Kommoden und einen Kleiderschrank. Für den Schrank hatte ich genaue Maße den Platz für die Kommoden hatte ich nicht genau gemessen, da sie mir aber sehr gefielen und es augenscheinlich zu passen schien, kaufte ich sie. Als ich zu Hause nochmal ganz genau nachgemessen habe, stellte sich leider raus, dass dem nicht so ist. 3 Tage später wollte ich die Kommoden stornieren lassen und dacjte nicht, dass dies ein Problem wäre, da diese ja noch nicht mal versand wurden. Im Kundencenter verwies man mich auf die AGBs und meinte die Stornierung würde kullanter Weise gehen, ich müsse nur 10 % des Kaufpreises bezahlen. Ich fragte wann diese Zahlung fällig wäre, man sagte mit Erhalt der Rechnung. 2 Wochen später wurde schon der Schrank geliefert. Nun musste aber gleich sofort bezahlt werden und ich sprach die Stornogebühr an -davon wüsste man nichts. Nun 2 Wochen später eine "freundliche" Zahlungsaufforderung.
Zum 1. - Eine Stornogebühr zu verlangen ohne je etwas ausgeliefert zu haben. - finde ich mehr frech zu mal andere Möbelhäuser da deutlich kullanter sind.
Zum 2. - etwas auf Rechnung zu kaufen, bedeutete für mich irgendwie was anderes als direkt bei der Spedition zshlen zu müssen, nun gut wieder dazu gelernt.
Und 3. - ohne je eine Rechnung für die Stornogebühr erhalten zu haben- dann gleich noch ne nette Zahlungsaufforderung hinterher zu bekommen.
Alles in allem, ganz großes Kino! Für so ein, wie ich dachte Namenhaftes Unternehmem, echt sehr erschreckend. Ich kaufe dann zukünftig wohl doch wo anders.

22.06.2018 | 11:22
Abteilung: Social Media
Sehr geehrte/r Kunde/in,
vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben. Wir haben Ihr Feedback aufgenommen und haben die zuständigen Kollegen soeben informiert.
Liebe Grüße vom Höffner Team.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sie haben eine verbindliche Willenserklärung abgegeben und müssen mit den Konsequenzen leben. Vielleicht hätte ja noch die Möglichkeit der Umberatung bestanden, dies geht aus ihrer Nachricht leider nicht hervor.