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194 Views | 07.08.2018 | 13:37 Uhr
geschrieben von Frank Köhler
Kein Umtauschrecht auf vergammelte Lebensmittel.
Habe am 02.08.2018 in der Filiale in Dresden/Weixdorf einen Wurstartikel in Form einer Salzburger Dürre von der Firma Franz Ablinger käuflich erworben mit einem Halbarkeitsdatum bis 13.08.2018. Leider musste ich festellen, dass die Wurst innen grau und damit ungeniessbar ist. Darauf wurde ich in der Filiale vorstellig und wollte die Wurst reklamieren. Auf Aussage der Marktleiterin wäre das aber nicht möglich. Mir nicht verständlich, warum Lebensmittel nicht wie in jeden anderen Geschäft nicht reklamiert werden können.
Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG:
Umtausch.
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