588 Views | 26.12.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3944611

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Massive Preiserhöhung zum 1.02. trotz Preisfixierung bis Mai

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 1023557, Preisgarantie bis Mai 2019

KWh Preis 15 % rauf, Grundpreis 177 % rauf, trotz Preisfixierung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich nehme u. a. Bezug auf den bereits offenen Fall der Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie unter https://de.reclabox.com/beschwerde/182206-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-waldkraiburg-drastische-gas-preiserhoehung-waehrend-der-preisgarantie

Nun beim Strom genau dasselbe, Vertragsnummer 1023557, Preisgarantie / Preisfixierung bis Mai 2019

hier ebenfalls zum 1.02.2019
kWh von 27,08 Cent auf 31,23 Cent -> 15 % rauf!
und
Grundpreis von 16,87 Euro auf 46,84 Euro -> 177 % rauf!

Ich widerspreche hiermit auch dieser widerrechtlichen Preiserhöhung aufs schärfste und fordere die BEV auf, den Vertrag vereinbarungsgemäß fortzuführen und die Abschläge unverändert zu belassen.

Die Preisfixierung läuft noch bis Mai!

Sollten Sie dies verweigern und/oder mir bis 11.01.2019 die Rücknahme der Erhöhungen nicht schriftlich bestätigen, wird dies folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  1. eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
  2. die Einschaltung der Schlichtungsstelle
  3. Information über den Vorgang an die Verbraucherzentrale Niedersachen als Marktwächter Energie
  4. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Betrug nach § 263 StGB und Sittenwidrigkeit / Wucher nach § 138 BGB sowie § 261 StGB.

Ich fordere die BEV auf, den Vertrag vereinbarungsgemäß fortzuführen und genauso die Abschläge unverändert zu belassen!

Gruß
Kunde 1176929

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen!


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


27.12.2018 | 17:52
von ReclaBoxler-5330611 | Regelverstoß melden
Das nenne ich mal konsequent! Daran können sich andere ein Beispiel hier nehmen. Die Masse muss etwas unternehmen und bei den Behörden Sturm laufen, sonst wird das wieder alles als Einzelfall abgetan und es passiert bis zum dicken Ende nichts.

Wird der Vertrag vor Ablauf eines Jahres vom Kunden beendet, egal warum, verliert man nach deren AGB den Neukundenbonus, der bei BEV im VErgleich sehr hoch ist und Kunden anlockt.

28.12.2018 | 12:43
von ReclaBoxler-3944611 | Regelverstoß melden
Konsequent ja, die BEV legt sich in unserem Fall jedenfalls mit jemandem an, der sich das nicht gefallen lässt - aus Prinzip nicht!

Gekündigt wird jedenfalls nicht vorzeitig, die Einhaltung des Vertrags werden wir durchsetzen. Hoffentlich kommt das Thema auch in die Presse, nachdem es System zu haben scheint.

02.01.2019 | 17:36
von ReclaBoxler-3944611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2019 | 19:18
von ReclaBoxler-3944611 | Regelverstoß melden
Bislang keine Reaktion der BEV, die Verbraucherzentrale Niedersachen / Marktwächter Energie wurde inzwischen eingeschaltet.

17.01.2019 | 17:24
von ReclaBoxler-3944611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion hier, auf E-Mail und Fax!


07.02.2019 | 17:33
von ReclaBoxler-3944611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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