Hardeck Möbel GmbH & Co. KG (Bochum)
498,00€ Rücknahmegebühr aufgrund falscher Beratung
Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag PF9473
Möbellieferung nicht möglich, Kunde muss Rücknahme zahlen!
Am 10.11.2018 kaufte ich im Hardeck Möbelhaus in Bochum eine Couchgarnitur im Wert von 3320,00 €.
Die Verkäuferin (Nr. W64) versäumte mir mitzuteilen, dass eine normale Lieferung durch den Hausflur (2,5 m Deckenhöhe und ca. 3 m breite) aufgrund der Größe eines der Teilstücke nicht möglich ist. Dies wurde vom Lieferpersonal am Liefertag vor Ort festgestellt.
Nach Aussage des Lieferpersonals passiert Ihnen das mindestens 2-3-mal in der Woche. Die Couchgarnitur wurde deshalb wieder zum Möbelhaus zurücktransportiert. Da auf Anraten des Lieferpersonals eine Lieferung auf anderen Wege (Außenlift) nicht in Betracht kommt, sollte mit der Verkäuferin in Bochum geklärt werden, ob ein zweiter Lieferversuch oder eine Rücknahme in Betracht kommt (ein zweiter Lieferversuch war nicht möglich, da dieser im „System“ schon stattgefunden hat?). Da ich sofort eine neue Couchgarnitur bestellt habe, verwundert es mich, das Hardeck eine Rücknahmeprovision von 15% (498,00€) des alten Kaufpreises erhebt. Diese Taktik, einer unfähigen und wahrscheinlich nur auf die Verkaufsprovision ausgerichteten Verkäuferin, die durch die Rücknahmeprovision Ihren Fehler schmälern will, grenzt schon an Abzocke.
Es wurde beim Verkauf nicht ansatzweise auf Übergrößen bei den Möbelteilstücken und daraus resultierenden Lieferungsprobleme hingewiesen. Der Mitarbeiterin von Möbel Hardeck in Bochum scheint es nur um den Verkauf und die Provision zu gehen, nicht aber um zufriedene Kunden. Wenn ein Kunde sich aufgrund der (Erwartung einer) besseren Kundenberatung entscheidet für Möbel mehr zu zahlen als beim Möbeldiscounter, dann sollte diese Beratung auch ehrlich durchgeführt werden.
Wenn man dem Lieferpersonal glauben kann, hat Möbel Hardeck in der Woche 2-3 Lieferschwierigkeiten je Lieferfahrzeug. Das wären geschätzte Einnahmen je Lieferfahrzeug für „nicht mögliche Lieferungen“ in Höhe von 1000,00- 1500,00€! (Wieviel Lieferfahrzeuge und wieviel fehlgeschlagene Lieferversuche hat Hardeck in Bochum wohl?).
Ein Guter Rat: Vernünftiges ausgebildetes Verkaufspersonal einstellen, eine kundenbezogene Beratung durchführen und nicht weiter versuchen, alle Vertragsrisiken auf Ihre Kunden abzuwälzen. Das zeichnet ein gutes und seriöses Möbelhaus aus!
Möbel Hardeck ist nicht empfehlenswert!
15.01.2019 | 12:23
Abteilung: Kundendienstleitung
Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,
zunächst einmal möchten wir uns auf diesem Wege für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen.
Gerne würden wir Ihren Fall einer Kontrolle durch unsere Kundendienstleitung unterziehen, um dann nach Möglichkeit mit Ihnen eine Lösung zu erarbeiten. Hierzu benötigen wir allerdings die Kaufvertragsdaten. Bitte nehmen Sie hier doch einmal Kontakt mit uns unter der E-Mail-Adresse kundenhardeck.de auf.
Gestatten Sie uns jedoch zuvor bitte, gegen die von Ihnen aufgestellte Behauptung einer "Taktik zur Abzocke" vehement Einspruch zu erheben. Als Möbelhaus mit 80 jähriger Tradition liegt es in unserem ureigensten Interesse, unsere Kunden zufriedenzustellen. Dass dabei Fehler passieren können, ist manchmal nur menschlich und sicherlich nicht beabsichtigt.
Wir sind aber stets bemüht, diese Fehler in beiderseitigem Interesse zu korrigieren. In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre E-Mail.
Viele Grüße.
Ihre Kundendienstleitung Möbel Hardeck
sehr geehrte Herren,
Ich danke Ihnen für die schnelle Reaktion.
Gerne schicke ich Ihnen alle bisher Ihrerseits aufgestellten Dokumente.
Wie Sie daraus ersehen können, wurde zu keinem Zeitpunkt dokumentiert, das Einzelne Möbelstücke durch ihre Form- und Ausmaße zu Lieferschwierigkeiten führen können. Einzig lassen Sie sich auf der letzten Seite Ihrer Kaufverträge unter Punkt 2 mit Unterschrift bestätigen, das der Transport, die Anfahrt und die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser möglich ist (obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 U 7/10, festgestellt hat das ein Möbellieferant die Klausel „Kunde bestätigt, dass die bestellte Ware durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden kann" nicht verwenden darf (Wirksamkeit einer beweislaständernden Klausel hinsichtlich des Transportrisikos).
Ein Hinweis (weder Mündlich noch Schriftlich) über die Vorgehensweise bei Anlieferungsschwierigkeiten erfolgte nicht, ebenso wenig der Hinweis auf eine Kostenpflichtige Rücknahme.
Weiter ist zu bedenken, das erst nach dem missglückten Lieferversuch der Vorschlag gemacht wurde, die Couchgarnitur als 3- Einzelstücke neu zu bestellen (extrakosten 500,00€ zuzüglich der Rücknahmegebühr von 498,00 €). Ein gut ausgebildeter und gewissenhaft arbeitender Verkäufer hätte diesen Vorschlag vor Kauf der Couchgarnitur gemacht. In einem vorbildlichen Verkaufsgespräch eines „Möbelhauses mit 80jähriger Tradition“ hätte man auch auf mögliche Komplikationen hingewiesen. Ihr Verkaufspersonal sollte Verkaufsinteresse und Kundenzufriedenheit zum Ziel haben.
Wie sich aus dem Servicebericht des Lieferpersonals ersehen lässt, hat der Hausflur (2,55 m) und die Wohnung (2,53 m) Standartmaße. Eine Anlieferung vom Möbeln in Standartpackmaß ist somit problemlos möglich, was auch die Restlichen zum Umzug gehörenden Möbellieferungen beweisen.
Rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag nicht erfüllt worden, die Ware wurde nicht gegen Unterschrift an den Kunden übergeben. Somit wäre auch eine Stornierung mit einer Abstandssumme rechtswidrig.
Gerade der Umgang mit jungen, unerfahrenen Kunden sollte von einem Möbelhaus mit einem „ureigenen Interesse, die Kunden zufriedenzustellen“ praktiziert werden. Dies kann aber nur mit einer qualifizierten Kundenberatung durch Ihr Verkaufspersonal erfolgen.
Mittlerweile wohne ich seit einem Monat (Bestelldatum 10.11.2018, Lieferversuch 22.12.2018, Umzugstermin 15.12.2018) in einer Wohnung ohne Sitzmöbel im Wohnzimmer.
Ich hoffe auf eine baldige Lösung
Mit freundlichen Grüßen
Gerne schicke ich Ihnen alle bisher Ihrerseits aufgestellten Dokumente.
Wie Sie daraus ersehen können, wurde zu keinem Zeitpunkt dokumentiert, das Einzelne Möbelstücke durch ihre Form- und Ausmaße zu Lieferschwierigkeiten führen können. Einzig lassen Sie sich auf der letzten Seite Ihrer Kaufverträge unter Punkt 2 mit Unterschrift bestätigen, das der Transport, die Anfahrt und die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser möglich ist (obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 U 7/10, festgestellt hat das ein Möbellieferant die Klausel „Kunde bestätigt, dass die bestellte Ware durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden kann" nicht verwenden darf (Wirksamkeit einer beweislaständernden Klausel hinsichtlich des Transportrisikos).
Ein Hinweis (weder Mündlich noch Schriftlich) über die Vorgehensweise bei Anlieferungsschwierigkeiten erfolgte nicht, ebenso wenig der Hinweis auf eine Kostenpflichtige Rücknahme.
Weiter ist zu bedenken, das erst nach dem missglückten Lieferversuch der Vorschlag gemacht wurde, die Couchgarnitur als 3- Einzelstücke neu zu bestellen (extrakosten 500,00€ zuzüglich der Rücknahmegebühr von 498,00 €). Ein gut ausgebildeter und gewissenhaft arbeitender Verkäufer hätte diesen Vorschlag vor Kauf der Couchgarnitur gemacht. In einem vorbildlichen Verkaufsgespräch eines „Möbelhauses mit 80jähriger Tradition“ hätte man auch auf mögliche Komplikationen hingewiesen. Ihr Verkaufspersonal sollte Verkaufsinteresse und Kundenzufriedenheit zum Ziel haben.
Wie sich aus dem Servicebericht des Lieferpersonals ersehen lässt, hat der Hausflur (2,55 m) und die Wohnung (2,53 m) Standartmaße. Eine Anlieferung vom Möbeln in Standartpackmaß ist somit problemlos möglich, was auch die Restlichen zum Umzug gehörenden Möbellieferungen beweisen.
Rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag nicht erfüllt worden, die Ware wurde nicht gegen Unterschrift an den Kunden übergeben. Somit wäre auch eine Stornierung mit einer Abstandssumme rechtswidrig.
Gerade der Umgang mit jungen, unerfahrenen Kunden sollte von einem Möbelhaus mit einem „ureigenen Interesse, die Kunden zufriedenzustellen“ praktiziert werden. Dies kann aber nur mit einer qualifizierten Kundenberatung durch Ihr Verkaufspersonal erfolgen.
Mittlerweile wohne ich seit einem Monat (Bestelldatum 10.11.2018, Lieferversuch 22.12.2018, Umzugstermin 15.12.2018) in einer Wohnung ohne Sitzmöbel im Wohnzimmer.
Ich hoffe auf eine baldige Lösung
Sie haben auf meine Beschwerde folgendermaßen reagiert:
Betreff: AW: Vorgangsnummer 1901056150
Sehr geehrter Herr …….,
wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Hause unzufrieden sind.
Dennoch stellt es sich so dar, dass der Kaufvertrag von uns erfüllt wurde.
Wir haben die Ware wunschgemäß bestellt und weisen beim Abschluss des Vertrags
auch nochmal auf die Türen breite hin.
Wir können mit einem Kaufvertrag und auch in einem Verkaufsgespräch natürlich nicht
auf alle eventuellen Gegebenheiten eingehen.
Der eine Kunde hat halt einen verwinkelten Flur, der nächste eine Wendeltreppe und so weiter.
Dies würde jeglichen Rahmen eines Verkaufsgesprächs sprengen und ist auch für beide Seiten nicht zielführend.
Sie haben mit Ihrer Unterschrift auf dem Kaufvertrag bestätigt, dass eine Anlieferung mit den üblichen Mitteln möglich ist.
Eine Stornierung der Ware gegen eine Abstandsumme ist daher das Einzige, das wir hier auch nach Absprache mit der Verkaufsleitung, anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Ihr HARDECK Möbel Team
Wie schon in meiner Beschwerde beschrieben hat das Vorgehen des Möbelhauses Hardeck nur ein Ziel:
Abzocke von Kunden! Kundendienst ist bei Hardeck ein Fremdwort. Bei jedem Kauf im Hardek Möbelhaus gibt es nur einen Gewinner: Hardeck!