Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Paketinhalt beschädigt
Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer: 1021850256
Mein Paket kam vor einigen Tagen an und der Inhalt ist beschädigt. Habe darauf eine Schadensmeldung an Hermes gestellt, worauf es hieß:
Anhand der von Ihnen gemachten Angaben ist es nicht möglich, eine Haftung für den Schaden zu übernehmen.
Eine Beschädigung der Außenverpackung Ihres Paketes erfolgte nicht, so dass wir hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen dürfen.
Für die Verwendung einer unzureichenden inneren Verpackung kann Hermes leider keine Haftung übernehmen.
Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen die Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Hermes in diesem Fall eine Haftung nicht übernehmen kann.
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Habe daraufhin die AGBs gecheckt und entsprechend erläutert:
Da die Innenverpackung aus der Originalverpackung mit Schaumstoff speziell auf den Inhalt abgestimmt ist (Schutz), dem Originalkarton (Schutz), dann noch Luftpolsterung (Schutz), die im Übrigen wie auf den Bildern zu erkennen nicht mehr vollständig mit Luft gefüllt sind, kann man den Inhalt kaum besser von Innen schützen. Nur weil der äußere Karton keine Beschädigung aufweist, bedeutet das nicht, dass auch sorgsam mit dem Paket umgegangen wurde, sonst wären die Luftpolsterung ja nicht geplatzt bzw. ein Teil der Luft entwichen. Das Klebeband, das Sie außerdem auf den Bildern rund um den Karton sehen, schützt und stützt den Karton auch noch.
Ich sehe es jetzt eigentlich nicht ein, dass ich neben der defekten Figur auch noch auf meinen XX € sitzen bleibe, da weder ich noch der Verkäufer einen Fehler gemacht haben. Oder sagen Sie mir, wie der Inhalt noch besser zu verpacken wäre, außer durch die genannten Schutzeinheiten.
Auszug aus den Richtlinien mit Bestätigung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegen-stände nicht herausfallen (Passt) keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden (Passt) Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. (Passt: Luftpolsterung) Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. (Passt: Formschaum der Originalverpackung) Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen. (Passt: 3 maliger Schutz wie oben angegeben)
2.2.1 Eine Außenverpackung muss grundsätzlich quaderförmig (Passt) sowie hinreichend form- und druckstabil sein (Passt: Karton mit Luftpolsterung) Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten (Passt: Sonst hätte ja keine Luftpolsterung Platz) Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen (Passt: Inhalt eine runde Dose)
2.2.2 Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. (Passt: Formschaum OVP und Luftpolsterung) Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. (Passt: ist ja nix davon drin) Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungs-Maßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich. (Passt: Formschaum vorhanden)
2.2.3 Zum Verschließen der Sendungen sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbst-klebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. (Passt: Klebeband rund um den Karton) Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein. (Passt: Ging ja nix auf durch das ganze Klebeband)
2.2.4 Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. (Passt) Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen (Passt)
Laut Ihren AGB's wurden alle Richtlinien erfüllt!
Sollte der Fall nicht schnellstmöglichst geklärt werden, so sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten!
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PS: Für das nächste Mal weiß ich, vor den Fotos für Schadensersatz: Einfach mal mit dem Hammer auf die Außenverpackung einklopfen. Die ist dann ja kaputt wie gefordert
17.12.2019 | 10:16
Abteilung: Social Service
Hallo Herr Reif,
wir werden den Vorgang erneut prüfen und Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Stand: 27.12.2019