Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 162 Views | 04.02.2020 | 16:56 Uhr
geschrieben von Anja P.

voxenergie GmbH (Berlin)

Kündigung nicht akzeptiert, bucht munter weiter ab

Bestell-/Kundennummer: 8790181958

Trotz einmonatiger Kündigungsfrist zu der einmonatigen Vertragslaufzeit, habe ich meinen Vertrag mit Voxenergie, zum 30. 6.19, drei Monate im Voraus GEKÜNDIGT (und bat um eine KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG).

SCHLAGWORTE

Am 3.5.19 kam die online Antwort von Voxenergie "das ich sie über [meinen] bevorstehenden Umzug informiert [hätte]". Ich sollte diesen meine neue Anschrift und Zählernummer mitteilen.

Am 9.6.19 entgegnete ich Voxenergie per Mail: Das "meine Kündigung eine Kündigung war und keine Umzugsmitteilung" und das ich daher die von Voxenergie geforderten Formulare "nicht einzureichen brauche"

Hier gab es keine weitere Anwort von Voxenergie. 6 Monate später erfolgte die online Zustellung der Jahresabrechnung. Mein Guthaben wurde ordnungsgemäß überwiesen.

In einem weiteren online Anschreiben teilte Voxenergie mir mit: " Sollten wir die benötigten Unterlagen [Neue Adresse und Zählernummer] bis zum 14.01.2020 nicht zurückerhalten und sollte es nicht zu einer erfolgreichen Anmeldung an Ihrer neuen Verbrauchsstelle kommen, werden wir Ihnen Ihre Grundgebühr über die restliche Laufzeit in Rechnung stellen, bis es zur Weiterversorgung kommt. Bis zum Eingang der benötigten Dokumente wird der monatliche Abschlag für ihre bisherige Verbrauchsstelle weiterhin berechnet. "

Wie gesagt: Ich hatte GEKÜNDIGT!

P. S. ca. im April oder Mai nahm ich einen der vielen Werbeanrufe dieses Unternehmens entgegen (gegen die ich mich bisher mehrmals ausgesprochen hatte -diese sollten unterlassen werden). Hier sollte mir ein neuer Tarif angedreht werden. Ich sagte dem jungen Mann, dass dies wohl aufgrund meiner getätigten Kündigung nicht mehr möglich / nötig sei und sprach mit ihm noch mal über meine Kündigungsfristen. Diese bestätigte mir obige Angaben, explizit die einmonatige Vertragslaufzeit und die einmonatige Kündigungsfrist.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückerstattung sämtlich eingezogener Abbuchungen, die seit dem 1.7.2020 eingezogen worden sind.


Firma hat geantwortet nach 24 Tage nach 24 Tage
28.02.2020 | 16:18
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau P.,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Für die verspätete Rückmeldung entschuldigen wir uns in aller Form.

Wir verweisen auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von voxenergie Punkt 9.1.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihre Lieferstelle maximal rückwirkend zum 03.01.2020 beim Netzbetreiber abgemeldet.

Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt. Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.

Bis dahin zu viel gezahlte Beträge werden in der Abschlussrechnung verrechnet.

Die Abschlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen mit separater Post.

Wir hoffen, in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.02.2020 | 18:13
von Anja P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ich parallel zu der Beschwerde in der Reklabox mich noch einmal per E-Mail an diese gewandt hatte, kam kurz darauf eine Antwort, " dass sie es traurig finden, dass ich gekündigt hätten" (Lt. meinem Gedächtnisprotokoll). Die Kündigung sei von Voxenergie-Seite zu Ende März 2020 akzeptiert. etwas, dass nicht in meinem Sinne ist, da ich mir jetzt noch drei weitere Monate den Diebstahl meines Geldes gefallen lassen müsste (zusätzlich zu den bereits sechs vergangenen Monaten).

Ich verlange noch immer die Rückzahlung der letzten sechs Abbuchungen (Juli 2019 bis Dezember 2019).




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