Von tease solutions beantwortete Beschwerde. | 429 Views | 09.02.2021 | 16:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1952341

tease solutions GmbH (Geisenfeld)

Absurde Antwort auf eine DSGVO-Anfrage

Anstatt mein Auskunftsersuchen gemäß DSGVO einfach zu beantworten, reagiert der Shop mit Zweifeln an meiner Identität mit Verweis auf eine Webseite, die eine Adresse mit derselben Straße/Hausnummer wie meine beinhaltet.

Meine Anfrage nach einer Datenauskunft gemäß DSGVO unter der Mailadresse, unter der ich auch ein Smartphone bestellt hatte, inklusive Angabe der Bestellnummer bekam vom Shop exakt so eine Antwort, dass ein Unternehmensberater unter der Adresse zu finden ist [LINK von mir entfernt].

SCHLAGWORTE

Da fehlten mir die Worte. Ein Zweizeiler der offensichtlich unterstellt, ich hätte eine falsche Adresse angegeben und damit versucht meine Anfrage abzublocken? Was genau möchten Sie mit Ihrer messerscharfen Analyse unterstellen? Ein paar Denkanstöße:
1. An einer Hausnummer sind bisweilen mehr als eine Person wohnhaft: Da haben Sie wahrscheinlich schon Google vorbeigeschickt, oder? ; )
2. Es gibt eine zeitliche Dimension. Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Wenn Sie zeitlich weit genug zurück gehen finden Sie unter der Adresse sicher auch irgend einen Römer oder vielleicht jemanden aus dem Hofstaat von König Ludwig.
3. Plausibilisierung: Dass ich bei der Bestellung eine falsche Adresse angegeben habe um dann das von mir bezahlte (eher sehr günstige) Handy dann einem Dritten zukommen zu lassen oder dass die Adresse, die Sie von PayPal im Zuge der Bestellung erhalten einfach falsch ist, weil Sie jetzt wieder dran sind.
Und für den Fall, dass Ihnen weiterhin tolle Ideen kommen, warum Sie die Anfrage nicht beantworten müssen, kürze ich das Ganze dann mit diesem Zusatz zu meiner Anfrage ab:
Sofern Sie eine Ausweiskopie von mir verlangen oder andere Zweifel an meiner Identität haben, sind die Zweifel an meiner Identität, insbesondere warum die Person, an die Sie die Auskunft erteilen würden, nicht diejenige sein soll, die zur Stellung des Antrags einer Auskunft über diese Daten berechtigt ist, zu begründen (oben ist ein eher schlechter Versuch zu finden). Da das Verlangen von Ausweiskopien oder vorgebrachte Zweifel häufig nur dazu dient, eine erfolgreiche Antragstellung zu erschweren, weise ich ein unbegründetes Verlangen bereits jetzt zurück.

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Sofern Sie sicher gehen möchten, dass die Person, die die Auskunft erhält, auch die Person ist, die zur Antragstellung berechtigt ist, dann können Sie die Auskunft gerne per Einschreiben-eigenhändig an die berechtigte Person richten.
Pro-Tipp: Senden Sie zwei Einschreiben an den von Ihnen recherchierten Unternehmensberater und mich parallel raus. Dann haben Sie keine Probleme mit der Fristwahrung und sehen direkt das Ergebnis und ggf. sogar in welchen Dimensionen (z. B. 1. Raum, 2. Zeit, 3. Oder) Sie sich ggf. geirrt haben oder auch richtig liegen. Insgesamt ernten Sie damit garantiert auch ein paar extra Lacher, wenn unsere Konversation im Web viral geht.
Nun bin ich gespannt, ob die Damen und Herren von tease solutions nach dieser (zugegeben beseitig) albernen Diskussion auch in der Lage, eine minimale Professionalität an den Tag zu legen und dann einfach mal meine DSGVO-Anfrage zu beantworten.

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Meine Forderung an tease solutions GmbH: Vollständige DSGVO-Auskunft wie angefragt.


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
10.03.2021 | 07:59
Firmen-Antwort von: tease solutions GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns in aller Form bei IHnen entschuldigen. Unser Mitarbeiter hat hier ohne Kenntnisse der DSGVO Verordnung, die Daten laut seinem Kenntnisstand veröffentlicht.

Wir werden Ihnen selbstverständlich zeitnah die gewünschten Daten zukommen lassen!

Wir bitten nochmals vielmals um Entschuldigung.

Vielen Dank und bleiben Sie bitte Gesund!

Etienne Sahin von tease solutions.

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Kommentare und Trackbacks (6)


10.02.2021 | 23:26
von ReclaBoxler-1952341 | Regelverstoß melden
Die Anfrage basiert auf einer Vorlage aus dem Netz und ist eindeutig besser formatiert als obiger Text:)Es gab (und gibt!) somit keinerlei Grund für Tease Solutions diese Anfrage nicht einfach zu beantworten, was das Thema ja erledigt hätte.

Oben ist leider einiges an Formatierung verloren gegangen (?) und editieren lässt es sich nicht mehr. Der Text ist auch nicht mehr wie im Original von mir und wurde offensichtlich bearbeitet? Wahrscheinlich durch ReclaBox? Nachdem ich die Antworten bei Erstellung des Textes aus den Mails kopiert habe, kann ich das sicher sagen.

16.02.2021 | 19:35
von ReclaBoxler-1952341 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich hat mir einer der Geschäftsführer folgendes geantwortet, Zitat:

"vielen Dank für Ihre Nachricht.

In erster Line speichern wir lediglich Daten die Sie uns zur Verfügung stellen durch Ihre Bestellung.

Alle anderen Daten werden stand jetziger Unternehmensphilosophie noch nicht ausgewertet und gespeichert.

Somit sind ausschließlich Name, Anschrift, Email Adresse bekannt. Wie jedoch auch die E-Mail-Korrespondenzen.

Einen wundervollen Abend Ihnen noch.
Bitte bleiben Sie Gesund! "

Was nicht im Entferntesten eine vollständige Antwort ist.

Meine zweimalige Nachfrage wurde ignoriert.


02.03.2021 | 21:17
von ReclaBoxler-1952341 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion, trotz zwei weiterer Nachfragen.

Weder die angeforderte Datenkopie noch eine sonstige Antwort auf meine Anfrage ist bisher eingetroffen. (Bis auf die o. g. banale Minimal-"Antwort".)

Unglaublich!


20.03.2021 | 10:19
von ReclaBoxler-1952341 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz o. g. Reaktion mit Entschuldigung und Ankündigung "zeitnah" die Auskunft zukommen zu lassen ist innerhalb der letzten 10 Tage nichts passiert.

Und noch eine Anmerkung zur Antwort: Entweder hat der von Ihnen als "Unser Mitarbeiter" bezeichnete Kollege
- hat zufällig exakt den selben Namen wie der Geschäftsführer
-oder er hat diesen Namen verwendet um seine E-Mail zu unterzeichnen
- oder die Geschäftsführung ist schon ein wenig länger involviert als Sie suggerieren

Mir erscheint die letzte Variante am wahrscheinlichsten und dann sind es auch schon deutlich mehr als 10 Tage in denen mit Kenntnis der offenbar bestens "DSGVO-geschulten" Geschäftsführung keine Auskunft erfolgt ist.

Und zur Frage von Herrn Pitschesrieder: Nein, einen "Roman" habe ich nicht bestellt sondern es handelt sich um eine normale DSGVO-Auskunft mit einigen Fragen zur Verarbeitung meiner Daten, sowie eine Bitte um eine Datenkopie.
Davon habe ich außer o. g. Bruchstücke nichts erhalten.

Bildlich: Wenn ich ein Auto bestelle und stattdessen ein Fahrrad erhalte, dann freue ich mich ja auch nicht darüber wie "sparsam" es ist, richtig?


03.04.2021 | 22:38
von ReclaBoxler-1952341 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2021 | 21:55
von ReclaBoxler-1952341 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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