123 Views | 13.12.2021 | 15:58 Uhr
geschrieben von Petra Zachow

Borks Ferienhäuser GmbH (Bottrop)

Beworbene Leistung nicht erbracht

Bestell-/Kundennummer: KD-Nr. 78227

Irreführende Werbeversprechen. Trotz voller Bezahlung des Buchungspreises wurden Leistungen nicht erbracht. Die angebotene Leistung ist schlicht nicht vorhanden! Vorsicht vor den Angeboten.

Bei unserer Buchung eines einwöchigen Ferienhausaufenthaltes in Feda (Norwegen) in der Zeit vom 25.09. bis 02.10.2021 wurde - und wird immer noch - mit einem kostenlosen WLAN Zugang geworben.

SCHLAGWORTE

Dieser W-LAN Anschluss ist jedoch schlicht und einfach nicht vorhanden. Es existiert gar kein WLAN-Router (Beweise und Zeugenaussagen wurden gesichert). Noch aus Norwegen riefen wir den Veranstalter in Persona Frau Kiy an und baten um Klärung. Hier wurde uns bestätigt, dass ein Internetanschluss im Haus gar nicht vorhanden ist und wir uns einen Prepaid Stick aus der nächst größeren Stadt besorgen könnten. Nach Fahrt in die nächst größere Stadt und aufwendiger Suche kauften wir einen solchen Stick für umgerechnet ca. 40,00 Euro. Da die Inbetriebnahme misslang, mussten wir nach langen Telefonaten mit dem Internetanbieter erfahren, dass in Norwegen kein Prepaid Anschluss genutzt werden kann ohne eine Registrierung mit norwegischer Sozialversicherungsnummer. Somit war ein halber Urlaubstag vertan und der Kauf umsonst und wir hatten im Urlaub keinen Internetzugang. Die von Borks beworbene Leistung wurde nicht erbracht. Nach unserem Urlaub erstatteten wir Mängelanzeige. Diese wurde erst nach unserer erneuten Anmahnung nach sechs Wochen beantwortet und abgelehnt. Auch der Mailverkehr mit dem Geschäftsführer persönlich führte zu keiner Klärung. Gefordert hatten wir gemäß eines vergleichbaren Gerichtsurteils für einen nicht bereit gestellten Internetzugang (Urteil vom 22.5.2019 Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 149/18) ) 15 % Preisminderung. Weiterhin fordern wir den Ausgleich der Bezahlung des für uns nicht nutzbaren PrepaidSticks sowie die Preiserstattung für einen nicht nutzbaren halben Urlaubstag.

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Meine Forderung an Borks Ferienhäuser GmbH: Erstattung von 15% des Preises, Erstattung der Kosten des Prepaid Stick, Ausgleich für einen entgangenen halben Urlaubstages.


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Kommentare und Trackbacks (3)


21.12.2021 | 15:21
von Petra Zachow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe leider bis heute keine Antwort bekommen.


04.01.2022 | 18:32
von Petra Zachow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute leider immer noch keine Antwort.


25.01.2022 | 20:04
von Petra Zachow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nach wie vor keine Reaktion. Sehr schade.




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