
voxenergie GmbH (Berlin)
86-jähriger Stromvertragswechsel untergeschoben
Bestell-/Kundennummer: 8790491967
Meiner Mutter (86) wurde während meines Urlaubs in einem fast einstündigen Telefongespräch am 27.1. ein Stromvertragswechsel "angehängt". U.a., soweit sie sich erinnert, mit der Behauptung ihr bisheriger Versorger (e-on) werde "abgewickelt". Wir sind mit dem bisherigen Lieferanten und Vertrag völlig zufrieden und haben keinen Wechsel auch nur beabsichtigt.
Am 1.2. kam nun ein Schreiben "Herzlich willkommen in der Welt von voxenergie", mit einem überteuerten Arbeitspreis und unverlangt angehängtem Schutzbrief.
Habe heute per Email vom fristgerechten Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Wie ist die Empfehlung, dasselbe auch nochmal per Einschreiben schicken? Wie sind die Erfahrungen, reagiert voxenergie hier angemessen oder ziehen die das durch?

03.03.2022 | 12:07
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns derzeit für Ihre Befassung mit der Angelegenheit keine Vollmacht unserer Kundin vorliegt. Wir bitten um Herreichung einer Sie legitimierenden Vollmacht.
Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich, unter Bezugnahme auf Ihre Beschwerde, erneut bei unserem Kundenservice unter onlinekontaktvoxenergie.de melden würden und versichern Ihnen, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie -Team
EMail/Fax am 4.2. wurde ignoriert, auf Einschreiben/Rückschein vom 9.2. kam am 11.2. eine SMS "Auftrag storniert"
Alle erwähnten Widerrufsschreiben waren von der Dame, die Sie hier Ihre "Kundin" nennen, aufgegeben und persönlich unterzeichnet.
Also erzählen Sie hier nichts von "keine Vollmacht". Um diesen Fall in diesem Forum zu schildern brauche ich keine Vollmacht - alle rechtlich verbindlichen Unterlagen liegen ihnen mit Originalunterschrift vor.
Auf Ihre schriftliche Bestätigung des Widerrufs und der Datenlöschung wartet die Dame immer noch.
Bei der Gelegenheit dürfen Sie ihr auch gerne den Nachweis vorlegen, das zu ihrem ursprünglichen "kalten" Werbeanruf eine Einwilligung vorlag.
Wird wohl doch Zeit, dass ich auch die Bundesnetzagentur informiere.