Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 89 Views | 05.04.2023 | 08:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3454551

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Preiserhöhung verspätet bereitgestellt

Bestell-/Kundennummer: 400237962

Preiserhöhungsschreiben erst auf Anfrage bereitgestellt, Sonderkündigungsrecht nicht gewährt.

Ich habe einen Gasversorgungsvertrag mit E.ON abgeschlossen, in dessen Bedingungen u. a. folgende Regelung enthalten ist:

SCHLAGWORTE

3.5 Online-Kommunikation und Kommunikation per SMS.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation im Rahmen dieses Vertrags online per E-Mail und über das Serviceportal 'Mein E.ON'.
Dazu gehört der Versand von Rechnungen und anderen Dokumenten (wie beispielsweise Preisanpassungsschreiben) als unverschlüsselter E-Mail-Anhang.

Im Portal hinterlegt wurden folgende Preisanpassungsschreiben:
- 02.09.2022 Ankündigung neuer Preise zum 01.11.2022.
- 10.10.2022 Rücknahme der Preiserhöhung vom 02.09.2022.

Mitte Februar wollte ich nachsehen, ob die Jahresabrechnung für 2022 bereits vorliegt.
Dabei musste ich feststellen, dass unter dem Punkt "Vertrag" neue Preise angegeben wurden, für welche ich kein Preisanpassungsschreiben finden konnte.
Ich habe daraufhin E.ON angeschrieben, mit der Bitte um Erklärung.
Als Antwort erhielt ich am 24.02.2023 ein Schreiben mit Kopien der o. g. Preisanpassung Schreiben, jedoch leider keine Erklärung für die Grundlage der im Portal geänderten Preise.

Auf meine erneute Bitte um Klärung erhielt ich am 27.02.2023 ein Preisanpassung-Schreiben, datiert auf den 12.12.2022.
Auf meine Anfrage, wo ich das Schreiben im Portal finden kann, erhielt ich keine Antwort.

Nach meinem Verständnis wurde das Schreiben damit am 27.02.2023 vertragsgemäß bereitgestellt.
Laut Lieferbedingungen werden Preiserhöhungen zum 1. eines Monats wirksam und müssen 6 Wochen vorher angekündigt werden.
Mit Zugang am 27.02.2023 ergibt sich damit ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30.04.2023.

Ich habe daraufhin von meinem Sonderkündigungsrecht zum 30.04.2023 Gebrauch gemacht.
E.ON hat mir ohne Begründung oder weitere Erklärung dieses Recht verweigert und behauptet eine Kündigung zum 30.01.2024.

Wenn überhaupt, erwiderte E.ON meine Anfragen bisher mit Standardantworten ohne auf meine Anfragen einzugehen oder erbetene Erklärungen zu liefern.
Ich hoffe, auf diesem Weg zu einem inhaltlichen Dialog und zu einer Klärung zu kommen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Einhaltung der Vertragsbedingungen, inhaltsbezogene Kommunikation.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2023 | 08:20
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Lieber Reclaboxler,

vielen Dank, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden.

Es tut uns leid, dass es Unstimmigkeiten gibt – bitte entschuldigen Sie. Wir haben Ihre Beschwerde direkt an unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen gern für Sie weitergeleitet. Diese schauen sich alles einmal näher für Sie an und melden sich ausführlicher wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.05.2023 | 06:22
von ReclaBoxler-3454551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist inzwischen erfolgt nachdem Eon das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung eingeräumt hat. Eine Korrektur der falschen Arbeitspreise erfolgte bisher nicht. Auch die Schlussabrechnung ist fehlerhaft in 3 Punkten.
Falls Eon wieder nicht auf die Einwände eingeht werde ich eine neue Beschwerde mit genauer Beschreibung öffnen.




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