E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON und die EEG-Umlage
Bestell-/Kundennummer: 203882914
Bereicherung auf Kosten der Kunden?
Nach über zweimonatigem Warten kam endlich die Schlussabrechnung über den Strombezug.
Leider kann ich eine Sache überhaupt nicht nachvollziehen.
Laut Bundesregierung wurde ab Juli 22 die Stromkunden dadurch entlastet, dass die sog. EEG-Umlage nicht mehr gezahlt werden muss. Die Stromanbieter müssen diese Senkung voll an die Stromkunden weitergeben.
Insoweit hat E.ON bei meiner Rechnung richtig gehandelt und den Betrag gemindert.
Die Bundesregierung hat dann ab Januar 2023 die EEG-Umlage komplett wegfallen lassen. Ebenfalls wieder mit der Maßgabe, diese Senkung an die Stromkunden weiterzugeben. Das hat E.ON jedoch nicht vollzogen und die Einsparung für sich behalten.
Ein starkes Stück finde ich, da die Anbieter über eine andere Art und Weise den Ausfall ersetzt bekommen.
Klar geht es nicht um Riesensummen, wenigstens nicht für den einzelnen Kunden, aber sowas ist nicht korrekt.
06.06.2023 | 10:36
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Der Strompreis setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen – die EEG-Umlage ist dabei „nur“ eine Komponente. Diese Komponenten haben sich - auch in der Vergangenheit – häufig auch in unterschiedliche Richtungen bewegt. Für alle Haushalte bieten wir grundsätzlich Preise an, in denen sämtliche Kostenbestandteile bereits enthalten sind.
Wir haben uns Ihre Rechnung gern direkt angeschaut: Bei Ihrem Vertrag E.ON ÖkoStrom Plus 12 haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hatte den Vorteil, dass wir Ihnen während der Laufzeit konstante Konditionen bieten konnten.
Die Preise haben wir dabei unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen kalkuliert. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da Senkungen durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden können.
Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben.
Bei Verträgen wie Ihrem, deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, galten dann aber ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Festpreise, so dass Ihre Schlussrechnung vom 1. Juni 2023 alle Preise korrekt abbildet.
Es freut uns, wenn wir das Ganze so nachvollziehbarer gemacht haben. Ist etwas offengeblieben? Dann erreichen Sie uns zum Beispiel auch ganz bequem per E-Mail an socialmediaeon.de.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Dienstag
Ihre E.ON Energie Deutschland
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst