Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 115 Views | 21.07.2023 | 09:58 Uhr
geschrieben von Britta Schmitz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt keine Schlussrechnung und erstattet Guthaben nicht

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242144729904

Wir waren gezwungen, aufgrund einer massiven Strompreiserhöhung um 20 Cent pro kWh, unseren bestehenden Stromvertrag bei E.ON außerordentlich zum 31. Mai 2023 zu kündigen.

Die Kündigung wurde uns schriftlich von E.ON bestätigt und wie gewünscht haben wir am 31. Mai 2023 unseren Stromzählerstand gemeldet.

SCHLAGWORTE

Dieser betrug 121344 kWh. Auch dies wurde von E.ON schriftlich bestätigt, mit dem Hinweis, dass dieser Zählerstand für die Schlussrechnung verwendet wird.

Dann haben wir von E.ON nichts mehr gehört und haben mehrfach beim Kundenservice angerufen und auch über das E.ON-Portal E-Mails gesendet, und zwar mit dem Ergebnis, dass nichts passiert ist. Die Mitarbeiter*innen haben keine Ahnung und vertrösten einen.

Nachdem ich erneut beim Kundenservice mit einer Mitarbeiterin gesprochen habe, wollte diese sich der Sache annehmen. Das Ergebnis war eine Zwischenabrechnung zum 31. März 2023 mit dem Zählerstand vom 31. Mai 2023, in der die gezahlten Abschläge bis März berücksichtigt wurden. Alleine das ist ja schon nicht statthaft, mit einem Zählerstand, der in der Zukunft liegt eine Rechnung zu erstellen. Immerhin wurden uns 311,-- Euro zurückerstattet. Leider fehlt da aber noch der Abschlag von 230,-- Euro, den E.ON am 11. April 2023 von unserem Konto abgebucht haben.

Also wieder ans Telefon und die E-Mail geschwungen, mit dem Ergebnis, dass ein unfreundlicher inkompetenter Mitarbeiter mir mitteilte, dass ja eine Rechnung erstellt wurde. Meinen Einwand, dass wir eine Schlussrechnung mit dem Zählerstand vom 31. Mai 2023 haben möchten und dass noch durch den zu viel gezahlten Abschlag von April 2023 ein Guthaben von 230,-- Euro besteht, wurde einfach ignoriert, mit dem Hinweis, wir sollen abwarten und außerdem wäre ja die gesetzliche Frist von 6 Wochen noch nicht abgelaufen.

Die gesetzliche Frist von 6 Wochen ist nun aber bereits seit einer Woche abgelaufen, und wir haben E.ON noch einmal per E-Mail kontaktiert, mit dem Ergebnis "keine Reaktion".

Wir haben eine schriftliche Bestätigung von E.ON, in der uns sowohl die Kündigung als auch der von uns gemeldete Zählerstand vom 31. Mai 2023 bestätigt wurde. Auch unsere E-Mails, in der wir um Erstellung der Schlussrechnung und Erstattung unseres Guthabens von 230,-- Euro bitten, wurden uns von E.ON schriftlich der Eingang bestätigt.

Wir erwarten von E.ON, uns unverzüglich eine Schlussrechnung zum 31. Mai 2023 mit dem Zählerstand 121344 zu erstellen und dort auch den gezahlten Abschlag April 2023 in Höhe von 230,-- Euro zu berücksichtigen und uns auf unser Konto zu erstatten.

Sollte E,ON sich weiterhin weigern, werden wir eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle Energie machen, und sollte dies nicht fruchten, sind wir wohl gezwungen, unseren Anwalt einzuschalten.

Es ist traurig, dass man zu solchen Mitteln greifen muss und ich habe so etwas noch bei keinem anderen Anbieter erlebt. Wir wären bei E.ON geblieben, wenn man uns dort einen bezahlbaren Tarif angeboten hätte. Diesen bekommen aber offensichtlich nur Neukunden.

Warum E.ON seine Stammkunden verprellt, ist für mich nicht nachvollziehbar.

So sind wir nun bei einem anderen Anbieter und hoffe, dass wir dort länger bleiben können.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung Schlussrechnung zum 31. Mai 2023 und Erstattung Guthaben in Höhe von 230,-- Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2023 | 09:58
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Britta,

herzlichen Dank, dass Sie sich hier in der ReclaBox an uns wenden.

Es tut uns leid, dass Sie mit dem bisherigen Ablauf nicht zufrieden sind, bitte entschuldigen Sie. Wir unterstützen Sie jetzt gern und lassen den Sachverhalt durch unseren Fachbereich prüfen. Wir melden uns danach gern mit genaueren Informationen wieder bei Ihnen zurück.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie damit gut unterstützen und zu einer schnellen Lösung beitragen können.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.07.2023 | 17:31
von Britta Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat Standard-Antwort gesendet, dass Vorgang an Fachabteilung weitergeleitet wurde. Bisher kam aber von dort keine Rückmeldung! Die Schlussrechnung und Erstattung des Guthabens wurden noch nicht veranlasst.


29.07.2023 | 10:45
von Britta Schmitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 27. Juli kam endlich die Schlussrechnung und die Erstattung des Guthabens erfolgte am 28. Juli. Ich bin sehr froh, dass das endlich erledigt ist und das die Reclabox dabei sehr geholfen hat!




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