Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 93 Views | 27.07.2023 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3185051

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falscher Einheitspreis berechnet

Bestell-/Kundennummer: 400390134

Mit Schreiben vom 04.04.2023 habe ich Einspruch gegen meine Abrechnung Strom vom 07.03.2023 Einspruch eingelegt.

SCHLAGWORTE

Zur Begründung habe ich angeführt:

Ab 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage um 3,723 ct/kWh gesenkt, was sich durch einen Betrag von 20,41 ct/kWh ab 01.07.2023 bis einschließlich 31.12.2022 in meiner o. g. Rechnung auswirkt und auch abgerechnet wurde.

Da die EEG-Umlage ab 01.01.2023 aber komplett gestrichen wurde, müsste in meiner o. g. Rechnung auch ab 01.01.2023 die kWh mit 20,41 ct weiterhin abgerechnet werden.

Da ab 01.01.2023, entgegen der neuen Regelung, wieder mit einem Preis von 24,13 ct/kWh abgerechnet wird, lege ich hiermit Einspruch gegen die o. g. Rechnung ein.

Ich fordere daher hiermit, die Zusendung einer korrigierten Abrechnung, entsprechend versehen mit einem Einheitspreis ab 01.01.2023 in Höhe von 20,41 ct/kWh netto, sowie die zeitnahe Überweisung des unberechtigt, zu viel einbehaltenen Betrages in Höhe von 7,11 EUR netto, bzw. 8,46 EUR brutto und eine korrekte Abrechnung ab März 2023 mit dem richtigen abgeminderten Einheitspreis.

Eine Antwort seitens E.ON, geschweige eine korrigierte Abrechnung, habe ich, trotz mehrerer schriftlicher Nachfragen nicht erhalten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrektur, Abrechnung, Rückerstattung und zukünftige Ansetzung des korrekten Einheitspreises.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.07.2023 | 11:16
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo lieber ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Beitrag und die Schilderung des Sachverhaltes.

Wir möchten Sie sehr gern unterstützen und haben uns dazu sofort einen Überblick verschafft. Gern möchten wir Ihnen das Ganze hier im Folgenden näher erläutern.

Der Strompreis setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen – die EEG-Umlage ist dabei „nur“ eine Komponente. Diese Komponenten haben sich - auch in der Vergangenheit – häufig auch in unterschiedliche Richtungen bewegt. Für alle Haushalte bieten wir grundsätzlich Preise an, in denen sämtliche Kostenbestandteile bereits enthalten sind.

Wir haben uns das Ganze gern anhand Ihrer Rechnung angesehen. Bei Ihrem Vertrag "E.ON OptimalStrom öko" haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hatte den Vorteil, dass wir Ihnen während der Laufzeit konstante Konditionen bieten konnten.

Die Preise haben wir dabei unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen kalkuliert. Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) haben aber insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da Senkungen durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden können.

Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 reduziert haben.

Bei Verträgen wie dem von Ihnen ausgewählten, deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, galten dann aber ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Festpreise, so dass Ihre Jahresrechnung vom 7. März 2023 alle Preise korrekt abbildet. Schauen Sie sich das Ganze bitte noch einmal anhand der Daten in Ihrer Rechnung an.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie damit gut unterstützen und Ihnen den Sachverhalt erläutern konnten.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.08.2023 | 14:13
von ReclaBoxler-3185051 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist keine nachvollziehbare Begründung für die Preiserhöhung geliefert worden!


02.08.2023 | 17:57
von ReclaBoxler-3185051 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2023 | 20:13
von ReclaBoxler-3185051 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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