Durch DHL gelöste Beschwerde. | 722 Views | 07.08.2023 | 17:21 Uhr
geschrieben von Jörg Jacobs

DHL (Bonn)

Von DHL Mitarbeitern zur Strafanzeige genötigt

Bestell-/Kundennummer: 00340434333679548321

Seit Jahren bekomme ich via DHL Sendungen, monatlich mindestens ein Päckchen und zugestellt an Packstationen, und nie hatte es Probleme gegeben.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 244339 thumb
1 Bild

Eine erste Nichtzustellung von Sendungen mit bereits bezahlter Ware durch einen DHL-Boten hatte es im März 2023 gegeben, gemeldet bei der Bundesnetzagentur. Die dritte und derzeit (hoffentlich!) letzte Anfang August 2023 - vermutlich durch denselben Zusteller - ebenfalls gemeldet bei der Bundesnetzagentur.

Inhalt aller zurückgehaltenen Sendungen: Dartsport Zubehör, klein, schwer, vermutlich wertvoll.

Die Mitarbeiter der Postfiliale waren mir bei den beiden ersten beiden Versuchen behilflich, sodass ich die Sendungen nach ein paar Tagen in der Filiale abholen konnte, dieses dritte Mal bekam ich nur die Telefonnummer der Service‑Hotline, doch dort wurde ich von dem Sachbearbeiter lediglich verspottet.

Eine Möglichkeit zu einer Beschwerde via Online-Kontaktformular existiert für DHL Privatkunden nicht, die im Internet oft angegebene E‑Mail‑Adresse für Beschwerden ist nicht kontaktierbar, E‑Mails werden als unzustellbar zurückgeschickt.

Am 05.08.2023 wurde ich daher zu einer Strafanzeige gegen DHL genötigt, mit mir als einzigen Zeugen, höchstwahrscheinlich wieder für den staatsanwaltlichen Papierkorb.

Wie es aussieht, scheint der Raub meines Eigentums diesmal zu gelingen. Gratuliere der DHL zu ihren fähigen Mitarbeitern.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Zeitnahe Herausgabe der (derzeit nur unterschlagenen) Sendung bzw. meines geraubten Eigentums.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


08.08.2023 | 02:24
von Micha Hoffi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2023 | 12:13
von Micha Hoffi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2023 | 12:34
von Micha Hoffi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2023 | 15:54
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Ihren Blödsinn den Sie laufend von sich geben, und besonders widerwärtig, anderen Menschen geistige Umnachtungen unterstellen, würde ich auch löschen.
Herr Jacobs handelt schon richtig!

08.08.2023 | 16:06
von Micha Hoffi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2023 | 16:12
von Jörg Jacobs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meiner Beschwerde/Anzeige bei der Bundesnetzagentur/Polizei Samstag 05.08.2023, am folgenden Werktag dem 07.08.2023 um 12:23 Uhr, erfolgte seitens DHL eine Korrektur der Übergabeinformation mit einem Eingeständnis, dass die für mich bestimmte Sendung nicht in die Packstation eingeliefert worden war, wie zuvor am 04.08.2023 aber fälschlich behauptet.
Die Triebfeder, ob Bundesnetzagentur oder Staatsanwaltschaft, oder der antisemitische Hintergrund des Dialogs mit der kostenpflichtigen DHL-Service-Hotline, dessen Detail mit dem erzwungenen sinnlosen "finalen Spaziergang" zur Packstation 139 (Motto: "Alles egal, Hauptsache irgendwie weg! ") ich als Beweis zu meiner Anzeige bezüglich Unterschlagung hatte angeben können, ist mir nicht bekannt.
Die Postfiliale 525 in Zittau händigte mir mein ungeöffnetes und unbeschädigtes Eigentum ohne Probleme aus.


08.08.2023 | 16:23
von Jörg Jacobs | Regelverstoß melden
Für eine solche Verspätung der Auslieferung [Bild 1+2] gäbe es mindestens ein halbes Dutzend verständlicher Erklärungen und Entschuldigungen, z. B. weil der/die Zusteller/-in vergessen hätte, diese Sendung nach Einlieferung in die Packstation dort auch zu registrieren, weil er/sie bereits längst Feierabend gehabt hätte, oder weil die Packstation 139 sich am Freitag und Samstag als überfüllt herausgestellt hätte [Bild 3] und daher der/die Zusteller/-in hatte warten müssen, bis Fächer geleert würden, aber vergessen hätte, die Zustellbenachrichtigung an mich zu berichtigen, etc.
Warum der DHL-Anrufbeantworter eine zusätzliche physische Komponente hinzugefügt hat, so dass sich ein Opfer tatsächlich mit Händen & Füßen gegen eine unerwünschte Einbehaltung der Sendung (zunächst egal aus welchem Grund) zu wehren hätte ohne letztlich Erfolg haben zu können, ist mir schleierhaft — zudem dieses Gespräch für 60 Tage aufgezeichnet wurde und daher von mir als Beweis zu meiner Anzeige genannt werden konnte [Bild 4].
Filz und Vetternwirtschaft haben natürlich auch eine positive Seite, nämlich wenn eine Firma hinter ihren Mitarbeitern steht und deren Versehen und unbeabsichtigte Unfälle vertuscht … vielleicht sollte die DHL (in ihrem eigenen Interesse) ihre Angestellten aber zuerst auf ein paar Regeln des Rechtssystems in Deutschland hinweisen, z. B. auf §246 StGB [Unterschlagung] und §249 StGB [Raub] und insbesondere auf §129.2 StGB [kriminelle Vereinigung ab drei Tatbeteiligten] was nämlich die Rechte und Pflichten eines jeden Bewohners und Besuchers des Bundesgebietes wären!
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 4 Bilder
1 reclabox beschwerde de 504991 teaser 2 reclabox beschwerde de 504991 teaser 3 reclabox beschwerde de 504991 teaser 4 reclabox beschwerde de 504991 teaser


08.08.2023 | 16:37
von Micha Hoffi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

16.09.2023 | 17:15
von János Schlichter | Regelverstoß melden
Die Mailadresse für Beschwerden bei DHL lautet: kundenservice.de spider monkey dhl.com



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!