Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 200 Views | 21.07.2023 | 14:53 Uhr
geschrieben von Sündüz Cengiz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Keine Klarheit über den Arbeitspreis von 19,02 Euro

Bestell-/Kundennummer: 400126076

E.ON gibt keine Stellungnahme, wie es zum Arbeitspreis von 19,02 Cent/kWh kommt. Es existieren keine Dokumente, lediglich nur eine Ankündigung wo von 8,63 Cent/kWh die Rede ist.

So langsam platzt mir der Kragen!

Ich habe nur Ärger mit E.ON, und dieses Mal geht es um den Arbeitspreis. In meiner korrigierten Jahresrechnung ist mir aufgefallen, dass der Arbeitspreis 19,02 Cent/kWh beträgt. Allerdings wurde dieser nie angekündigt, es wurde lediglich ein Arbeitspreis von 8,63 Cent/kWh im September 2022 angekündigt.

E.ON wurde schon um Stellungnahme gebeten, doch leider ohne Erfolg, daher nun hier die Beschwerde.

Ich erwarte, dass der Arbeitspreis runter korrigiert wird auf den ursprünglich angekündigten Arbeitspreis und mir die Differenz nachträglich ausgezahlt wird und mir mein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, da ich bei solch einem Arbeitspreis den Vertrag augenblicklich gekündigt hätte!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrektur des Arbeitspreises, Nachzahlung der Differenz und Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2023 | 14:53
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Sündüz,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns wirklich leid, dass es Unstimmigkeiten gibt und Sie sich darüber ärgern. Das war auf keinen Fall unsere Absicht.

Über Ihre neuen Preise ab dem 1. Februar 2023 haben wir Sie mit unserem Brief vom 12. Dezember 2022 informiert. Einen Postrückläufer haben wir dazu nicht erhalten, weshalb wir davon ausgehen, dass unser Brief bei Ihnen angekommen ist. Dennoch haben wir heute gern eine Zweitschrift für Sie auf den Weg gebracht.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.07.2023 | 15:32
von Sündüz Cengiz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Unterlagen existieren im Postfach des Kundenportals nicht, daher widerspreche ich der Aussage E. ons das dieses Dokument an uns geschickt wurde. Somit bleibt meine Forderung und meine Beschwerde bestehen.


24.07.2023 | 17:18
von Sündüz Cengiz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie schon gesagt wurde uns dieses Dokument nie zugesendet, daher möchte ich auf mein Sonderkündigungsrecht bestehen.




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