Durch Stadtwerke München gelöste Beschwerde. | 154 Views | 30.06.2023 | 17:31 Uhr
geschrieben von Christof Straninger

Stadtwerke München GmbH (München)

Abrechnung nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: 204 259 8470

Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

SCHLAGWORTE

Dies gilt sowohl für die Jahresabrechnung, welche im März 2023 erstellt werden musste, als auch für die Endabrechnung nach Vertragskündigung (Vertragsende 04.04.2023).

Meine Zählerstände wurden fristgerecht übermittelt. Ich verweise auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de

Daraufhin habe ich per E-Mail als auch Einwurfeinschreiben das Unternehmen gemahnt. Eine Abrechnung ist jedoch immer noch nicht erfolgt.

Aufgrund der massiven Preiserhöhung von über 100 % zum Januar 2023 wurden die Abschlagszahlungen entsprechend erhöht. Ich vermute eine erhebliche Rückzahlung aufgrund meiner durchgeführten Kündigung.

Meine wiederholten Anrufe bei der "Servicehotline" wurden mit Personalmangel und dem erheblichen Mehraufwand bei der Abrechnung aufgrund der Gaspreisbremse beantwortet, weiter wurde mir jedes Mal versprochen, dass ich die Abrechnungen innerhalb von 14 Tagen erhalten würde. Das geht jetzt schon über Monate hinweg.

Aus diesem Grund mahne ich hierüber die SWM Versorgung GmbH München Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

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Meine Forderung an Stadtwerke München GmbH: Unverzügliche Abrechnung, unmittelbare Rückzahlung sowie Erstattung von Verzugszinsen im Guthabenfall für die von SWM verursachte Verzögerung.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


08.07.2023 | 11:16
von Christof Straninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten…
Keinerlei Reaktion bisher.


16.07.2023 | 16:43
von Christof Straninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schreiben der Stadtwerke erhalten, das wir uns in einem Ausnahmezustand befänden und daher die Abrechnung nicht Möglich ist. Ich hab eine 2. Nachfrist bis zum 28.07.2023 gesetzt, danach wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet.
Weiter hab ich in dem Sreiben an die SWM die Verzinsung eines möglichen Guthabens gem. § 288 (1) BGB durchzuführen.


31.07.2023 | 21:19
von Christof Straninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
2. Mahnung wurde von mir versendet, seitens der SWM keine weitere Reaktion. Die Nachfrist ist nun verstrichen, jetzt schalte ich die Schiedsstelle Energie ein.


08.09.2023 | 15:28
von Christof Straninger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kam aus dem Urlaub zurück dann war die Rechnung vorliegend.




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