Durch 1&1 Telecom gelöste Beschwerde. | 73 Views | 29.08.2023 | 13:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1091751

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Kündigung August 2023 erst Oktober 2024 wirksam - Service unwahr

Bestell-/Kundennummer: 874481226

Der Kundenservice ist unfreundlich und trifft falsche Aussagen zum Sachverhalt; eine fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird mutwillig um ein ganzes Jahr verschleppt.

Ich habe meinen Vertrag (lt. Aussage Kundendienst Gespräch vom 24.08.23 handelt es sich nur um einen Vertrag, obwohl im Kunden-Center zwei Verträge vermerkt sind, wobei einer ein Mobilfunk-Vertrag ist, der irgendwie an den Festnetz/Internet-Vertrag gekoppelt ist) zunächst im Kundencenter mit dem dafür vorgesehenen Button gekündigt, dann telefonisch die Kündigung verifiziert und am 25.08. eine E-Mail mit der Kündigungsbestätigung zum 28.10.2024 erhalten.

SCHLAGWORTE

Diese Kündigungsbestätigung habe ich am 29.08. erst gelesen, gemeinsam mit einer weiteren E-Mail, nämlich der Bestätigung zum Vertragsende. Verwundert habe ich das Kündigungsdatum im Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.

Im Kundencenter stand nämlich VOR der Kündigung, dass diese zum 28.10.2023 möglich sei.

Da ich also zum 28.10.2023 gekündigt hatte, habe ich am 29.08. beim 1&1 Kundenservice angerufen, da ich dachte, es wäre erneut einer der vielen Schreibfehler, die mir in der langen Kundenbeziehung mit 1&1 schon öfters widerfahren sind (z. B. die Anrede als Herr, die falsche Hausnummer, usw.).

Der überaus unfreundliche Kundenservice in Form einer Dame gab mir die Auskunft, die Kündigung zum Jahr 2024 wäre schon in Ordnung, ich hätte eben am 25.08. anrufen sollen und sagen sollen, dass in der Kündigungsbestätigung das falsche Datum vermerkt wäre und mit der jetzigen Kündigungsbestätigung wäre da nichts mehr zu machen. Ich müsste jetzt in dem Vertrag verharren.

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Daraufhin wollte ich gerne den Vorgesetzten der unfreundlichen Damen sprechen, um da eine fundierte Aussage zu erhalten bzw. um diesen Fehler von Seiten 1 & 1 (beantragt war schließlich das richtige Datum; es handelt sich um einen Vertrag, der schon sehr lange läuft und damit außerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist und damit innerhalb von 4 Wochen zu kündigen lt. Telekommunikationsgesetz). Die unfreundliche Dame vom Serviceteam gab mir die Auskunft, dass ihr Vorgesetzter nicht anwesend wäre, die Kündigung zum 10/24 durchgeführt würde und legte auf.

Das ist widerrechtlich und so nicht hinzunehmen.

Ich möchte zu einem anderen Anbieter wechseln und habe auch bereits die Portierung meiner beiden Rufnummern beantragt.

Das Verhalten der Dame vom Telefonservice war weder kundenorientiert noch rechtlich in Ordnung. Das ist einfach nur unseriös.

Ich habe erneut eine Kündigung ausgesprochen (per E-Mail sowie per Brief) und erwarte eine Bestätigung der Kündigung zum Ende Oktober 2023.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Wirksame Kündigung spätestens zum Ende 10/2023 und Portierung der Rufnummern zu anderem Anbieter.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


07.09.2023 | 08:17
von ReclaBoxler-1091751 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Hinweis eines anderen (wider Erwarten SEHR netten 1&1 Telefonservice-Mitarbeiters) muß man sich nur deutlich auf das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) berufen, das einem das Recht der monatlichen Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zusichert und DANN wäre eine Kündigung in 2023 natürlich definitiv möglich und auch durchzuführen. Hab ich dann auch noch gemacht (erneute Mail) und mittlerweile hab ich eine Kündigungsbestätigung zu 10/2023 erhalten.
Der Vorgang der Kündigung bei 1&1 übers Kundenportal ist:
1.) Button drücken (= Kündigung vormerken)
2.) Anrufen (Kündigung mündlich bestätigen und sich noch vom Kundenservice dumm anmachen lassen weil man so doof ist und zur Konkurrenz wechseln will)

Theoretisch war es das. Praktisch hat man dann ja nie das soooo erwähnenswerte TKG benannt und man bekommt von 1&1 eine jährliche Kündigungsfrist aufgebrummt.
Erst das eigene aktive Vorgehen in Form einer schriftlichen Kündigung MIT Erwähnung eines gültigen Gesetzes (das ja auch gilt wenn man es nicht beim Namen nennt) führt zu einer Kündigungsfrist innerhalb dem was rechtlich und auch aus Kundensicht akzeptabel ist.

Meine persönliche Meinung: Das ist unseriös.




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