Von gas.de beantwortete Beschwerde. | 157 Views | 22.08.2023 | 11:33 Uhr
geschrieben von A. Janßen

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Inkassoanschreiben für seit 3 Jahre beendeten Vertrag!

Vertrag vor drei Jahren beendet und Guthaben ausgezahlt. Nun kommt Post vom Inkassounternehmen. Mit einer Forderung über 500,-- Euro, wozu nie eine Rechnung aufgetaucht ist, geschweige denn, wir irgendeine Info hatten. Niemand ist dafür zuständig.

Vor drei Jahren haben wir einen Vertrag über bei gas.de abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Alles lief reibungslos, unsere Zahlungen wurden regelmäßig vom Konto abgebucht, da wir seinerzeit ein SEPA-Mandat unterschrieben hatten. Der Vertrag endete nach einem Jahr mit einem Guthaben von 495,-- Euro. Dieses wurde damals auch erstattet.

Ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter begann zu laufen, danach hatten wir mit dem Lieferanten gas.de keinen Kontakt bzw. keine laufenden Verträge.

Plötzlich kam dann im Mai dieses Jahres - also 3 Jahre später - ein Schreiben der Creditreform mit einer Forderung von ca. 500,-- Euro. Es konnte erst nicht mal nachvollzogen werden, aus welchem Vertrag diese Forderung entstanden ist.

Laut eines Telefonats mit Mitarbeiterin von gas.de gab es dort mehrere Fälle, wo etwas schiefgelaufen ist. Sie hat den Fall notiert und ich habe eine Mail an die Beschwerdeabteilung geschrieben, auf deren Anraten.

Mehrere Telefonate folgten, ohne Ergebnis. Laut der Rückmeldung per Mail ist der Betrag offen und muss bezahlt werden. Mehr Auskunft konnte nicht gegeben werden.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bei der gas.de wurde mir die Auskunft gegeben, ich müsste mich mit meinem Netzbetreiber in Verbindung setzen, dieser hätte angeblich eine Zählerstandsänderung vorgenommen, und dass dieser Betrag daraus entstanden sei.

Nach mehreren Telefonaten wurde mir versichert, dass niemals eine Zählerstandkorrektur vom Netzbetreiber gemacht wurde und dass dies in der Regel auch nicht der Fall ist. Unser jetziger Grundversorger konnte hierzu auch keinen triftigen Grund nennen. An beiden Stellen wurde mir mitgeteilt, dass dies sehr suspekt sei.

Mittlerweile bin ich ratlos. Nur ein weiteres Schreiben der Creditreform trifft heute ein, mit der Bitte um dringende Rückmeldung.

Nun bleibt uns nichts anderes übrig, als die Angelegenheit an einen Anwalt weiterzugeben. Die Firma gas.de gibt es auch eigentlich gar nicht mehr. Laut der Aussage d. o. g. Mitarbeiterin sind nur noch ein paar Angestellte erreichbar und schreiben Rechnungen.

Fragt sich wofür, denn die Firma heißt nun laut Bandansage Grünwelt.de

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Gutschrifterstellung


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
25.09.2023 | 12:06
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Kundin,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


22.08.2023 | 19:38
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie sollten sich in diesem Fall nicht unnötig Gedanken machen. Wenn sie sicher sind, alle offenen Beträge bezahlt zu haben, so können sie die Schreiben des Inkassounternehmens ignorieren. Das gilt umso mehr, als dass man ihnen die angeblich offene Forderung ja in keiner Weise nachgewiesen hat.

Wenn der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nach ihren eigenen Aussagen bereits über drei Jahre her ist, ist bereits oder wird sehr bald die Verjährung eintreten. Die Verjährung beträgt im Normalfall drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung angefallen ist. Ist eine Forderung also beispielsweise im April 2020 angefallen so beginnt die dreijährige Verjährung am 1. Januar 2021. Sie endet dann mit der tatsächlichen Verjährung der eventuellen Forderungen am 31.12.2020.

Prüfen sie also erst einmal, ob die angebliche Forderung nicht sowieso schon verjährt ist. Ist sie nicht verjährt so kann die Verjährung nur dann gestoppt werden, wenn der Gläubiger, also das Inkassounternehmen, rechtzeitig vor dem Eintritt der Verjährung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Sollten sie einen solchen erhalten, widersprechen sie unbedingt innerhalb der dort vermerkten Frist. Versäumen sie dies, gibt es keinen Weg mehr, eine Zahlungspflicht zu verhindern.

Wenn sie also wie gesagt sicher sind, dass keine offene Forderung mehr besteht, ignorieren Sie alle Schreiben dieses Inkasso Unternehmens. Nur einem eventuell bei ihnen eintreffenden gerichtlichen Mahnbescheid müssen sie unbedingt fristgemäß widersprechen.

03.09.2023 | 10:17
von A. Janßen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe keinerlei Rückmeldung erhalten




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: