Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 167 Views | 27.09.2023 | 09:20 Uhr
geschrieben von Marco Schmehrsahl

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Causa E.ON - Eine kafkaeske Chronologie des Versagens

Causa: Liefervertrag Erdgas, Grundversorgung E.ON

Chronologische Zusammenfassung:

SCHLAGWORTE

14.11.2022

  • Vertrag mit E.ON über die Grundversorgung Gas ab dem 01.01.2023 abgeschlossen. Vertrag wurde am 12.12.2022 schriftlich zu den zu dem Zeitpunkt aktuellen Preisen bestätigt.

    05.05.2023

  • Schreiben von E.ON (Posteingang 09.06.!) E.ON hätte mich (ohne Datumsangabe des Schreibens) über Ihre Preisanpassung per 01.02.23 informiert. Dieses ist faktisch falsch. E.ON verlangt rückwirkend ab dem 01.02.2023 signifikant höheren Preis für Erdgas in der Grundversorgung (15,355 ct. br. statt bisher 10,33 ct. br.). Der Grundversorger ist jedoch verpflichtet, neben der öffentlichen Ankündigung, seine Kunden per Brief sechs Wochen vor einer geplanten Änderung über eine Preisanpassung zu informieren. Dieses ist in meinem Fall nicht geschehen. Daher war eine Wahrnehmung meines Sonderkündigungsrechts aufgrund Nichtkenntnis nicht möglich.

12.06.2023

  • Vertrag mit E.ON fristgerecht zum 30.06.2023 gekündigt. Kündigung wurde am 13.06.23 schriftlich bestätigt.

  • Neuer Gasversorger ab. 01. 07. 2023: eprimo GmbH

14.06.2023

  • Schreiben an E.ON: Information über Nichteingang der Preisanpassung/Aufforderung über Nachweis des postalischen Eingangs sowie Bitte um Stellungnahme seitens E.ON.

22.06.2023

  • Nochmalige Aufforderung zur Zusendung des Nachweises über den Posteingang sowie Abgabe einer Stellungnahme. Vorsorglicher Widerspruch der Preisanpassung bis Klärung des Sachverhalts.

25.06.2023

  • Nachricht von E.ON, dass lt. Netzbetreiber kein neuer Versorger gemeldet wurde. E.ON ab 01.07.23 wieder mein Gasversorger (Grundversorgung). Prüfung auf Schadenersatz gem. § 20a Abs. 4 EnWG (Netzbetreiber oder eprimo)!

28.06.2023

  • Widerruf des Vertrages mit eprimo GmbH aufgrund Versäumnisses der Anmeldung beim Netzbetreiber sowie Nichtreaktion auf meine Versuche der schriftlichen sowie telefonischen Kontaktaufnahme.

  • Schreiben an E.ON: Info über Widerruf eprimo und Kündigung des Neuvertrages mit E.ON über die Belieferung in der Grundversorgung zum 14.07.23 (Kündigungsfrist 14 Tage). Kündigung wurde bis dato nicht bestätigt.

  • Abschluss eines Neuvertrages bei Grünwelt Energie

01.07.2023

  • Schreiben vom neuen Versorger (Grünwelt Energie): Kündigungsanfrage zum 15.07.2023 wurde seitens E.ON trotz fristgerechter Kündigung nicht entsprochen.

04.07.2023

  • Erinnerung an E.ON über Zusendung der Kündigungsbestätigung.

05.07.2023

  • Schreiben an E.ON → Erneute Bitte um Zusendung der Kündigungsbestätigung sowie Forderung meinerseits, der Kündigungsanfrage von Grünwelt Energie zum 15.07.2023 zu entsprechen.

06.07.2023

  • Schreiben von Grünwelt: Kündigungsanfrage zum 15.07.23 wurde wieder nicht entsprochen. Lt. E.ON erst zum 26.07.2023 möglich. Dieses verstößt gegen geltendes Recht sowie gegen die eigenen AGB von E.ON.

06.07.2023

  • Hinterlegung der Abschlussrechnung von E.ON in meinem Postfach im E.ON Kundenportal mit der neuen Preisanpassung ab dem 01.02.2023. Auf meinen Widerspruch der Preisanpassung vom 14.06. wurde bis dato noch immer nicht reagiert.

  • Schreiben an E.ON. Widerspruch der Abschlussrechnung bis Klärung des Sachverhaltes, wie vorgenannt erwähnt.

  • Schreiben an E.ON: Einer Zahlung über den 14.07.2023 für die Gaslieferung wird von mir nicht akzeptiert, da über diesem Zeitpunkt hinaus kein gültiges Vertragsverhältnis besteht.

06.07.2023

  • Postalischer Eingang der Kündigungsbestätigung von E.ON zum 03.07.2023.

  • Posteingang Abschlussrechnung vom 05.07.23

13.07.2023

  • Nachricht von einem Mitarbeiter des E.ON Kundenservice auf meinem AB: Angeblich hätte mein Netzbetreiber eine Anmeldung seitens Grünwelt abgelehnt.

14.07.2023

  • Posteingang eines Neuvertrags über die Grundversorgung ab dem 18.07.23.

  • Schreiben an E.ON: Info über Liefervertrag mit Grünwelt Energie ab dem 26.07.2023.

27.07.2023

  • Zusendung einer Zahlungserinnerung (per E-Mail, Eingang 29.07.) für die von mir am 06.07. widersprochenen Abschlussrechnung. Zahlungsfrist bis 04.08.2023.

03.08.2023

  • Verbraucherbeschwerde gem. § 111a EnWG an E.ON (aufgrund Nichtreaktion auf meine Widersprüche).

07.08.2023

  • Posteingang eines Schreibens von E.ON. E.ON hat nochmals Ihr Schreiben vom 04.05.23 (Benachrichtigung über Abschlagsanpassung) sowie eine Kopie ihrer Kündigungsbestätigung vom 13.06.23 beigelegt. Das Schreiben über die von mir angeforderte Information über die Benachrichtigung der Preisanpassung und/der Stellungnahme zu meinen Widersprüchen wurde diesem Schreiben erwartungsgemäß nicht beigefügt, da m. E. nicht existent.

  • Posteingang 1. Mahnung von E.ON mit Zahlungsziel 16.08.

  • Einschaltung eines Mediators auf mein Wunsch hin.

09.08.2023

  • Posteingang Schreiben von E.ON vom 07.08.23 über Info Preisanpassung. Stellungnahme zur Richtigkeit Ihrer Preisanpassung ohne postalische Benachrichtigung des Kunden. Beruft sich hierbei auf § 5 Abs. 2 GasGVV, in welcher jedoch exakt geschrieben steht, dass eine postalische Benachrichtigung, neben der öffentlichen Bekanntmachung, 6 Wochen vor der Preisanpassung an den Kunden zwingend zu erfolgen hat! So steht es ebenfalls auf der Homepage der Bundesnetzagentur sowie der zentralen Verbraucherzentrale.

  • E-Mail an E.ON: Erneuter Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit der Preisanpassung unter den gegebenen Voraussetzungen. Mahnung wird als gegenstandslos betrachtet. Ferner eindringlicher Hinweis auf meinerseits einleitende Maßnahmen gem. Art. 82 DSGVO (Schadenersatz), sollte E.ON vorsätzlich eines negativen SCHUFA-Eintrags zu meinen Lasten initiieren.

10.08.2023

  • Nachricht über gescheitere Mediation aufgrund mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seitens E.ON.

26.08.2023

  • Posteingang 2. Mahnung vom 24.08.23, mit Zahlungsziel 02.10.23, Androhung von Abgabe an Inkassounternehmen bei Nichtzahlung.

Zusammenfassung

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

1.) E.ON hat m. E. unrechtmäßig meine Kündigung verschleppt, in dem der Kündigungsanfrage seitens Grünwelt Energie nicht zum 14.07.2023 entsprochen wurde, um mich wiederholt in die signifikant teurere Grundversorgung einzustufen. Dieses verstößt - wie schon erwähnt - gegen das geltende Recht sowie gegen die eigenen AGB.

2.) E.ON hat, trotz signifikanter Erhöhung des Arbeitspreises ab dem 01.02.23, den monatlichen Abschlag ab dem 16.06.23 um über 30 % gesenkt. Der Jahresverbrauch von ca. 25. 000 kWh war E.ON bei Abschluss des Liefervertrages bekannt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, dass ich für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.23 eine Nachzahlung von knapp EUR 500,00 leisten soll, da E.ON von vornherein die Abschläge zu niedrig angesetzt hat.

3.) E.ON hat auf meine mehrmalige Schreiben (Widerspruch der Preisanpassung sowie meinem Widerspruch der Abschlussrechnung) und Aufforderung zur Zusendung einer sachlich korrekten Rechnung nicht reagiert.

4.) E. ON hat, trotz gültigem Widerspruch der Abschlussrechnung meinerseits, mit einer Zahlungsaufforderung und 2 weiteren Mahnungen ihrerseits reagiert.

Da E.ON sich bis dato weiterhin konkludent auf meine diversen Widersprüche (Preisanpassung sowie Abschlussrechnung) verhält, und darüber hinaus (vor verpflichtender Stellungnahme und Klärung des Sachverhalts) im Gegenzug nun mit Mahnschreiben/Androhung von Einschaltung eines Inkassounternehmens reagiert, wird, ab Kenntnisnahme eines von E.ON initiierten negativen SCHUFA-Eintrags aufgrund Zahlungsstörung zu meinen Lasten, gem. Art. 82 DSGVO umgehend Schadenersatz für materielle (Herabstufung meiner Kreditwürdigkeit und immaterielle Schäden (Verletzung meines natürlichen Persönlichkeitsrechts) gefordert. Ferner wird die sofortige Löschung des Eintrags bei der SCHUFA gefordert.

Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung für eventuelle Klagen wegen adäquatem Schadenersatz liegt liegen bereits vor.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Schlussrechnung zu den vereinbarten Konditionen zu Vertragsbeginn


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.09.2023 | 09:20
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Marco,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Gern kümmern wir uns um Ihre Beschwerde. Damit wir uns alles einmal genauer für Sie ansehen und das Ganze für Sie klären können, schicken Sie uns Ihr Anliegen bitte zusammen mit Ihrer Vertragsnummer an socialmedia spider monkey eon.de.

Wir leiten Ihre Beschwerde dann direkt an unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen für Sie weiter. Diese melden sich anschließend gern ausführlicher wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


30.09.2023 | 11:51
von Marco Schmehrsahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterleitung der Beschwerde an socialmedia spider monkey eon.de


07.10.2023 | 13:55
von Marco Schmehrsahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.10.2023 | 16:02
von Marco Schmehrsahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. gelöst nur Seitens E.on, nicht für mich. Es wird ein klar definierter Gesetzestext (Paragraf 5 Abs. 2 GasGvv) in eigener Lesart ausgelegt bzw. missachtet. Dann eben über den Rechtsweg, soll mir recht sein.


09.01.2024 | 12:02
von Marco Schmehrsahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun Androhung von Einschaltung eines Inkasssodienstes / Einleitung des gerichtliches Mahnverfahren. Nach derzeitiger Rechtslage sowie eingehender Rechtsberatung und meinem von E.on abgeblockten Mediationsversuch freue ich mich nun auf die gerichtliche Klärung und somit auf das Ende dieser zeitraubenden Farce. Ich werde den Ausgang dieses Falls hier posten, um hoffentlich jeden der mit ähnlichen Problemen, dazu zu ermutigen, gegen solche Unternehmen standhaft zu bleiben und auf sein Recht zu beharren. E.on ist nicht "to big to fail", auch wenn sie so gegenüber Kunden auftreten! PS: Eine Rechtsschutzversicherung wie in meinem Fall, ist hilfreich. Diese hatte nach Bewertung der Sachlage eine umgehende Kostenübernahme für den nun offensichtlich anstehenden Rechtsstreit, zugesagt.




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