65 Views | 29.10.2023 | 14:57 Uhr
geschrieben von Jörg Dusy
Aufgrund einer fehlerhaften Schlussrechnung fordert die Süwag einen Betrag in Höhe von ca. 300,-- € ein.
Diese Abrechnung legt jedoch nicht meine Abschlagszahlungen in Höhe von 400,-- € zugrunde, sodass eine Überzahlung von ca. 100,-- € entstanden ist. Mails werden jedoch nicht beantwortet und stattdessen ergehen Mahnungen seitens der Süwag.
Ich werde somit einen Rechtsanwalt beauftragen, da diese Geschäftspraktiken nicht hinnehmbar sind.
Meine Forderung an Süwag Energie AG:
Ca. 100,-- € Erstattung der Überzahlung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.