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78 Views | 09.08.2023 | 15:49 Uhr
geschrieben von Klaus Kirschner
Probleme mit Vertragsende.
Der Vertrag mit Süwag wurde fristgemäß gekündigt und mit einer Kündigungsbestätigung beendet.
Bis Vertragsende wäre ein neuer Lieferant zu melden, um die Ersatzversorgung zu vermeiden.
SÜWAG unterschlägt die Kundenkündigung und verlängert so den Vertrag um einen Monat.
Geschäftlich korrekt wäre gewesen, dass SÜWAG dem neuen Anbieter mitteilt, dass gekündigt ist und der Wechsel fristgerecht erfolgt.
Meine Forderung an Süwag Energie AG:
Anerkennung der Kundenkündigung gemäß Bestätigung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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