Von primacall beantwortete Beschwerde. | 2256 Views | 11.01.2011 | 17:11 Uhr
geschrieben von Christa Derr

primacall GmbH (Berlin)

Ältere Menschen werden diese Firma nicht mehr los

Bestell-/Kundennummer: 240250385

Eine meiner Betreuten hatte sich einen Vertrag mit primacall aufschwatzen lassen. Leider hatte sie es mir zu spät gesagt, sodass keine Rücktrittmöglichkeit mehr bestand. Ich hatte dann zu gegebener Zeit den Vertrag gekündigt.

SCHLAGWORTE

Mir wurde im Vorfeld gesagt, dass die Übernahme durch die Telekom gewährleistet sein müsse. Das Ergebnis war, dass meine Klientin jetzt beide Anschlüsse zu zahlen hatte. Darauf angesprochen, wurde mir mitgeteilt, dass meine Klientin bereits einen Folgevertrag mit Primacall abgeschlossen habe.

Nachdem ich meine Betreute noch einmal eingehend aufgeklärt habe, dass sie keinesfalls einen weiteren Vertrag mit Primacall abschließen dürfe, hatte sie mir erzählt, dass sie ständig mit Werbeanrufen belästigt werden würde. Sie hatte schließlich ins Telefon geschrien, dass sie keinen Vertrag möchte, mit dem Ergebnis, dass ihr wieder ein angeblich geschlossener Vertrag zugeschickt wurde.

Diesen hatte sie mir glücklicherweise rechtzeitig übergeben. Er wurde seitens Primacall auch storniert. Ich kann nur hoffen, dass wir es bei der nächsten Frist wirklich aus den Klauen dieser Firma schaffen.

Diese Betreute war übrigens nicht die einzige alte Person, die in die Primacall-Falle geraten war.

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Meine Forderung an primacall GmbH: Keine Werbeanrufe bei meiner Betreuten, komplikationslose Entlassung aus dem Vertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2011 | 17:50
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Presse

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

leider können wir aufgrund der unpersönlichen und vagen Angaben weder auf den betroffenen Kunden schließen, noch prüfen, ob Ihre Anschludigungen gerechtfertigt sind. Daher bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren und mit konkreten Angaben die Sachlage darzustellen.

Wir werden bestimmt eine für beide Seiten gütliche Lösung finden.

Herzlichen Dank!

primacall Pressestelle

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Kommentare und Trackbacks (10)


12.01.2011 | 16:44
von Gustav Gans
Dieser Kommentar wurde entfernt.

12.01.2011 | 19:05
von Peter Kröner | Regelverstoß melden
Ich verweise auf die Sendung des MDR Verbrauchermagazines Escher. Hier wird aufgezeigt, mit welchen Methoden Kunden gewonnen werden.

Aber auch Tante Google zeigt, mit was für einer Firma es man hier zu tun hat.

12.01.2011 | 21:38
von Der wahre Gustav | Regelverstoß melden
Ich würde mich schämen, für so eine Firma tätig zu sein, aber irgendwann bekommt jeder die Quittung für seine Taten.

15.01.2011 | 01:35
von Gustav Gans
Dieser Kommentar wurde entfernt.

18.01.2011 | 09:00
von Christa Derr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Grund der Kundennummer kann man nachvollziehen, um welche Kundin es sich handelt. Ob meine Klientin im Juni wirklich aus dem Vertrag herauskommt, muss sich erst zeigen.


25.01.2011 | 12:15
von Christa Derr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ob meine Betreute im Juni tatsächlich aus dem Vertrag kommt, bleibt abzuwarten. Das letzte Mal hatte es nicht geklappt. Mir wurde gesagt, dass die Telekom die Leitung übernehmen müsse. Das letzte Mal hatte die Telekom übernommen und meine Betreute kam trotzdem nicht aus dem Vertrag.


26.01.2011 | 12:06
von ReclaBoxler-3293117 | Regelverstoß melden
Dank an die ReclaBox für die Bereinigung unsachlicher Kommentare. Der Kommentar 15.01.2011 | 13:43 blieb dennoch bestehen.
Bin ich zu kleinlich oder findet sich noch ein anderer Leser, diesen Beitrag löschen zu lassen?

27.01.2011 | 19:22
von Stefan Schuermann | Regelverstoß melden
Was tun bei "Drohung" wegen Nichtbezahlens von Rechnungen?
Wer einem säumigen Schuldner die normalen rechtlichen Folgen bei Nichtbezahlung der Forderung androht, macht sich nicht strafbar. Wer aber Personen arglistig – schriftlich oder mündlich – mit hohen Kosten, Betreibung und einem Gerichtsverfahren droht, begeht eine Nötigung.
# SchuermannS | 25.01.2011, 12:35
Rechte des Kunden bei primacall
Gemäß Art. 40b OR lit. a kann der Kunde seinen Auftrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung. Das Gesetz zählt die spezifischen "Widerrufs-Konstellationen" auf, was aber nach der gängigen Ansicht nicht abschließend ist (Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Teilband V/1b/3,
Haustürgeschäfte, Art. 40a - f OR, Roger Dornier, Jörg Schmid). Der Katalog von Situationen wie in Art. 49b aufgezählt, versucht beispielhaft typische Konstellationen zu erfassen, was nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Rechtswirklichkeit kaum gerecht werden kann. Insofern ist der Anwendungsbereich unter Umständen durchaus auf andere Konstellationen auszudehnen, wie z. B. solche in privaten Verkehrsmitteln oder privaten Straßen und Plätzen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch ein telefonisches Angebot des Anbieters, das dem Kunden überraschend unterbreitet wird und auch welches letzterer eintritt. Eine solche typische Überrumpelungssituation rechtfertigt ein Widerrufsrecht unabhängig davon, ob eine der in Art. 40b lit. a - c aufgelisteten Vertragsanbahnungssituationen vorliegt. So kann einen Kunden in der heutigen mobilen Welt fast überall ein solcher Überraschungsanruf erreichen; sei das am Arbeitsplatz oder zu Hause. Diese Aussagen gelten ungeachtete der Tatsache, dass in den parlamentarischen Beratungen die Anbahnungsart des Telefons gestrichen wurde. Gemäß Art. 4 Abs. 2 gilt aber ein Vertrag als geschlossen, wenn sich die Vertragsschließenden persönlich des Telefons bedienen. Deshalb und aufgrund der mit den übrigen Anbahnungssituationen eng verwandten Konstellation bei Telefonanrufen rechtfertigt sich diese Ausdehnung des Anbahnungsbereiches.

Betreffend die Widerspruchsfrist von sieben Tagen gemäß Art. 40e
Abs. 2 OR i. V. mit der Orientierungspflicht des Anbieters nach Art. 40d ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden schriftlich über as Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufes zu unterrichten. Anzumerken bleibt, dass es nicht genügend ist, der Hinweis auf das Widerrufsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu platzieren.
In der Praxis, wie z. B. bei Unternehmen wie "primacall", unterbleibt diese Orientierung des Kunden regelmäßig. Was gelten soll, wenn die Belehrung unterbleibt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Indirekt ergibt sich die Sanktion der Verletzung aus Art. 40e Abs. 2 lit. b: Das Haustürgeschäft ist weder ungültig, noch kann ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz abgeleitet werden. Der Anbieter habt aber andere Rechtsnachteile zu gegenwärtigen: die siebentägige Widerrufsfrist beginnt gar nicht erst zu laufen. Der Fristenlauf gemäß Art. 40e Abs. 2 verschiebt sich so lange, bis der Anbieter seiner Orientierungspflicht gehörig nachkommt. Überdies riskiert der Anbieter, bereits erbrachte Leistungen beim Dahinfallen des Vertrages zufolge Widerrufs des Kunden nicht zurückfordern zu können. Der Anbieter hat die Möglichkeit, seiner Orientierungspflicht auch nachträglich nachzukommen, worauf das siebentägige Widerrufsrecht erst mit diesem Datum zu laufen beginnt. Ohne Orientierung des Anbieters verwirkt das Widerrufsrecht nach Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluss bzw. Abgabe der Vertragserklärung des Kunden.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass mit der aktuellen Rechtsauffassung mit davon auszugehehen, dass das Widerrufsrecht auch bei Telefongeschäften gewahrt ist, sobald es sich um eine Überrumpelungssituation handelt. Weiter hat der Anbieter die Folgen der Nicht-Orientierung über das Widerrufsrecht zu tragen; der Kunde kann demnach während 10 Jahren jederzeit widerrufen, unabhängig von vertraglich anders lautenden Regelungen.

In der Praxis, bspw. bei "primacall", empfiehlt es sich, nach Erhalt der ungewollten Auftragsbestätigung ein (eingeschriebenes) Schreiben zu verfassen mit dem Hinweis, dass man vom Vertrag zurücktrete und die Wiederaufschaltung des ursprünglichen Anbieters verlangen. Erfolgt keine Reaktion des Anbieters nach 10 Tagen, so ist er verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen die Wiederaufschaltung des ursprünglichen Anbieters zu veranlassen. Tut dies der Anbieter nicht, so kann man direkt beim früheren Anbieter (bspw. Swisscom) ein sogenanntes CSP-Formular verlangen, welches die pre-select Aufschaltung von "primacall" aufhebt. Zudem empfiehlt es sich, an das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) ein Schreiben zu verfassen mit der Sachverhaltsschilderung; anschließend wird das BAKOM eventuell aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Anbieter einleiten. Sendet "primacall" später weiter Rechnungen und Mahnungen, so sollte man erst dann reagieren, wenn man betrieben wird. Bei Einleitung einer Betreibung seitens von "primacall" ist zu beachten, dass innert 10 Tagen Rechtsvorschlag direkt beim Betreibungsamt eingereicht wird; dies stoppt die Betreibung.
Anschließend ist es dann an "primacall", die "gerechtfertigten" Geldforderungen zu belegen und den Rechtsweg einzuschlagen, respektive ein Urteil eines Gerichtes herbeizuführen. Dafür dürften allerdings die Kosten zu hoch sein, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass sich solche Firmen auf dünnem rechtlichen Eis bewegen.

05.11.2011 | 13:53
von Manfred | Regelverstoß melden
Auch meinem Schwiegervater ist es so ergangen. Wollte einen aufgeschwatzten Primacall-Vertrag wieder kündigen. Freundlich wurde dies zur Kenntnis genommen, am Telefon. Kurz darauf ein Schreiben per Post mit einem neuen weiteren Vertrag. Und das geschah zwei Mal. Wenigstens gegen den letzten konnten wir noch rechtzeitig Widerspruch einlegen. Wichtig: Gespräche unbedingt aufzeichnen und bei zugesendetem Vertrag gleich zum Anwalt.

26.01.2012 | 16:22
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Noch Besser Gesprächsmitschnitt von Primacall anfordern, stellen die Sich quer, ab zu r Telekom wenn der vorherige Anbieter Die Deutsche Telekom war dort Beschwerde wegen sog. "Slammings" einlegen gegen Primacall anzeige wegen Cold Calls erstatten (Auftraggeber haften für Erfüllungsgehilfen! ) was bedeutet, das sich Prima Call nicht damit herausreden ckann, das sie ein Anderes Unternehmen mit der Kundengewinnung beauftragt haben!



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