|
513 Views | 20.07.2011 | 23:15 Uhr
geschrieben von Burkhard Maas
Bestell-/Kundennummer: 900001148004
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Schlussrechnung 1048442 vom 29.6.2011 ist der Neukundenbonus von 130,-- € nicht berücksichtigt worden.
Hiermit widerspreche ich der Rechnung und fordere Sie auf, mir bis zum31.7.2011den ausstehenden Neukundenbonus auszuzahlen. Ich verweise Sie auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Erstattung des Neukundenbonus von 130,-- €
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
Schreiben Sie per Einwurfeeinschreiben an den Meister Robert Mundt (Vorstand). Teilen Sie ihm das Problem mit. Setzen Sie ein Frist. Teilen Sie ihm Ihre Bankverbindung mit. Kündigen Sie an, dass im Fall des fruchtlosen Verstreichens neben einem Mahnbescheid auch eine Strafanzeige ergehen wird. Machen Sie das dann auch!
Regelmäßig teilt ein Herzchen vom Vorstand mit, dass ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und Firlefanz der Neukundenbonus gewährt wird.
Lassen Sie sich aber nicht einlullen! Und natürlich nicht locker.
Dann wird das schon.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzüglich des Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Internetforum - wie der Reclabox - ist rechtlich nicht ausreichend / erfüllt nicht die Formerfordernisse für eine Inverzugsetzung.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html