Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 2031 Views | 03.08.2011 | 09:03 Uhr
geschrieben von Lilian Liersch

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Noch immer keine Schlussrechnung und keine Reaktion auf E-Mails!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1247792

Ich habe am 30.06.2011 meinen Stromzählerstand Stromio mitgeteilt und bis heute keine Schlussrechnung bekommen.

Auf E-Mails wurde nicht geantwortet und nicht reagiert. Per Telefon komme ich erst gar nicht durch, da niemand ans Telefon geht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich ein Guthaben bei Stromio habe und ich deshalb keine Schlussrechnung bekomme, da bei der Jahresabrechnung es innerhalb von 9 Tagen möglich war, eine Jahresrechnung zu erstellen und mir zuzustellen.

Da wollte Stromio ja auch Geld von mir und wollten innerhalb weniger Tage das Geld sehen und waren zu keinem Kompromiss bereit, bis Stromio nun den Vertrag gekündigt hat.

Nun bin ich auch zu keinem Kompromiss mehr bereit und habe keine Lust mehr. Wenn bis zum 15. August 2011 keine Schlussrechnung und auch kein Geld auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich meinen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Zustellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens bis spätestens 15.08.2011, ansonsten wird mein Anwalt eingeschaltet!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2011 | 09:39
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Liersch,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


03.08.2011 | 16:02
von ReclaBoxler-1121519 | Regelverstoß melden
Na, viel Glück mit dem Verein. Die lassen's echt drauf ankommen.

03.08.2011 | 18:42
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Sie sind ein Optimist. :-)

Wir haben weit über drei Monate ab letzten Liefertag auf die Rechnung warten müssen. Die Rückerstattung war zumindest gestern noch nicht auf dem Konto.

03.08.2011 | 21:09
von ReclaBoxler-8112527 | Regelverstoß melden
Das bemerkenswerte finde ich, dass lt. Website

- Focus Money
- Euro am Sonntag
- Wirtschaftswoche
- der TÜV

u. v. a. m.

zu hervorragenden Testurteilen kommen. Wer testet eigentlich die Tester?

08.08.2011 | 19:26
von Mike | Regelverstoß melden
Teilen Sie dem Netzbetreiber und Stromio (wenn noch nicht geschehen) den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit

(z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").

Es ist wichtig, Stromio schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Eine Fristsetzung in der Reclabox (oder sonstwo im Internet) reicht nicht aus!

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

23.08.2011 | 12:46
von Eugen Schneider | Regelverstoß melden
Auch Kunde von Stromio, Schlussrechnung mitgeteilt am 30.06.2011.
E-mails ohne Ende, keine Antwort schon acht Wochen. Bestellnummer:10181086

26.08.2011 | 21:50
von Lilian Liersch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider war es nicht direkt am 15.08.2011 gelöst, aber ein paar Tage später war das Guthaben auf meinem Konto. Die Schlussrechnung kam erst vor zwei Tagen an. Aber jetzt ist alles erledigt.


11.09.2011 | 16:56
von ReclaBoxler-5217318 | Regelverstoß melden
Sie Glückliche, offensichtlich geschehen doch noch Wunder. Sie haben Ihre Endabrechnung zu einem Zeitpunkt erhalten, wo keinerlei Abrechnungen erstellt werden können, wegen eines Computerproblems. Wahnsinn, was für eine Truppe.



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