1280 Views | 25.08.2011 | 19:24 Uhr
geschrieben von Stefan Horn

real,- SB-Warenhaus GmbH (Falkensee)

Mutter-Kind-Parkplätze

Ich hatte folgendes Problem:

Wie immer sind die Mutter-Kind-Parkplätze in Falkensee von Leuten belegt, die keine Kinder haben.

So etwas wird auch nicht kontrolliert, warum auch, wurde mir gesagt.

Also parkte ich auf einen Taxiparkplatz mit Absicht. Nach dem Einkauf ging ich raus und siehe da, ein Strafzettel wegen ordnungswidrigen Parkens.

Der Geschäftsführer sagte: "Selbst Schuld."

ich finde es eine Frechheit, ich gehe dort ab sofort nie wieder einkaufen. In meinen Augen sind die Leute, die dort was zu sagen haben, absolut inkompetent.

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Kommentare und Trackbacks (12)


25.08.2011 | 19:29
von ReclaBoxler-1918131 | Regelverstoß melden
1. Frage: Meinen sie nicht auch, dass sie selber Schuld sind?
Sie haben sich doch extra auf dem Taxi-Platz gestellt.
2. Frage: Was wollen sie? Vielleicht auch einen Gutschein, ein Blümchen oder Pralinchen?

25.08.2011 | 20:33
von ReclaBoxler-7782210 | Regelverstoß melden
Sie begehen vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und erwarteten allen Ernstes, dass ein nicht involvierter Geschäftsmann das für sie bezahlt? Nicht wirklich, oder?

25.08.2011 | 20:36
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
Sie sind mit dieser Buße bestens bedient.
In anderen Ländern werden Leute wie Sie, die einfach Selbstjustiz üben, mindestens mit dem 50-fachen bestraft.

25.08.2011 | 22:12
von ReclaBoxler-1133215 | Regelverstoß melden
Mit dem Taxiparkplatz hat der REAL nichts zu tun, da sind Sie wirklich selber schuld.

Übrigens muss man als Mutter mit Kind nicht auf dem Mutter/Kind-Parkplatz parken, man darf auch die normalen Stellplätze benutzen.

25.08.2011 | 23:29
von ReclaBoxler-4915612 | Regelverstoß melden
Und vor allen Dingen kann sich das Personal nicht laufend auf dem Parkplatz rumtreiben und kontrollieren, wer da jetzt wo parkt.
Wenn die Leute nicht so viel Anstand haben, diese Parkplätze für Mütter mit Kindern freizuhalten, was willste da machen?
Ich würde ja als Mutter glatt mal neben so einem Auto stehen bleiben und dem Falschparker mal direkt die Meinung geigen. Bringt zwar auch nix, aber besser als das Personal dafür verantwortlich zu machen. ;)

26.08.2011 | 10:42
von ReclaBoxler-4114526 | Regelverstoß melden
Also, ich finde es auch dreist, sich dann über das Knöllchen zu beschweren. Vielleicht standen ja wirklich Leute mit Kindern auf dem Parkplatz. Kontrollieren sie das? Am Besten, ich fange jetzt an, mich zu beschweren, weil es keine Parkplätze für Schwangere gibt und ich immer den weiten Weg laufen muss. Oder ich stelle mich, so wie sie, aus Frust auf einen Behindertenparkplatz. Also, so eine Lachnummer habe ich auch schon lange nicht mehr gelesen!

26.08.2011 | 11:08
von ReclaBoxler-4529517 | Regelverstoß melden
Wenn jemand falsch parkt, dann parke ich auch falsch und möchte das Geld für das Knöllchen vom Nachbarn des Parkplatzes zurück erhalten. Mach ich auch immer so.

26.08.2011 | 11:56
von ReclaBoxler-4114526 | Regelverstoß melden
 spider monkey 4529517

Der Beschwerdeschreiber weiß bestimmt nicht mal zu 100%, dass dort wirklich jemand falsch geparkt hat. Ich denke nicht, er hat an dem Auto auf den Besitzer gewartet.

26.08.2011 | 13:17
von Reclaminator | Regelverstoß melden
Haha, was für ein Unfug. Also, ich nehme immer die breiteren Mutterkindparkplätze, da mein Hummer nicht auf normale Parkplätze passt.

27.08.2011 | 13:56
von ReclaBoxler-6915212 | Regelverstoß melden
Was wollen Sie denn als Mann eigentlich auf einem MUTTER-Kind-Parkplatz?

27.08.2011 | 23:24
von ReclaBoxler-4771111 | Regelverstoß melden
Die Dinger heißen Eltern-Kind-Parkplatz. Damit nicht ständig die Männer diskriminiert werden. Übrigens steht auf dem Schild nicht, dass das Kind dabei sein muss. Es reicht aus, ein Kind zu haben, um den Parkplatz zu nutzen.

13.06.2016 | 16:25
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Anders als auf Behindertenparkplätze ist das parken auf einem Eltern-Kind-Parkplatz ohne Kind nicht verboten und wird auch nicht mit einem Bußgeld geahndet.

Denn solche Verkehrszeichen indem unter dem "P" eine Frau mit Kind in der Hand oder mit einem Kinderwagen abgebildet ist, haben nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Gültigkeit, jedoch im hausrechtlichem Rahmen (welches auf Parkplätze von Supermärkte gilt) kann der Betreiber (hier im dies Fall Real,-) als Hausherr darauf bestehen, das diese Eltern-Kind-Parkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden, und kann widerrechtliche abstellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abschleppen lassen.

Wird jedoch in der Haus-, Benutzungsordnung oder an der Einfahrt darauf hingewiesen, das die StVO gilt, dann darf auf dem Eltern-Kind-Parkplatz ganz legal ohne Kind darauf parken.

Denn Eltern-Kind-Parkplätze sind ein Service und eine Empfehlung des Betreibers, indem rechtlich keine Anspruch darauf besteht.



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