Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 2041 Views | 08.09.2011 | 20:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7507331

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Hitenergie - wieso kommen die damit durch?

Ich habe am 06.07.2011 über Verivox.de einen Strompreisvergleich gestartet und beim Ergebnis das Angebot von Hitstrom für das beste gehalten. Die Seite von Verivox hatte mir einen Abschlagsbetrag von ca. 282 € angezeigt für 1500 kWh im Jahr, also ca. 24€ / Monat (per Screenshot und PDF dokumentiert).

SCHLAGWORTE

Ich hatte daraufhin den Vertrag abgeschlossen und darauf vertraut, dass die bei Verivox angezeigte Summe bindend festgelegt ist. Erst nach dem Abschluss des Vertrages trudelte eine E-Mail ein, die ich nur für eine Bestätigung der Bestellung gehalten habe und dementsprechend nur überflog. Dass in dieser Mail, etwas weiter unten nach viel Text "versteckt", die tatsächlichen Kosten für die Stromlieferung angezeigt wurden, habe ich zu der Zeit schlicht und einfach nicht geahnt. Ich bin ja davon ausgegangen, dass der über Verivox vereinbarte Betrag bindend ist!

Leider kam das böse Erwachen, nachdem ich meine Kontoauszüge prüfte. Ich zahle nicht 24€ pro Monat, sondern 54€, also mehr als das doppelte! Im Jahr sind das nicht die vereinbarten 282€, sondern 592€! Zu dem über Verivox vereinbarten Betrag von 282€ sind einfach mal so satte 331 € an "Arbeitspreis" dazugekommen! Ohne, dass das einem VOR dem Vertragsabschluss mitgeteilt wird!

Das Sahnehäubchen ist, dass der Abschlagsbetrag auch noch durch elf und nicht durch zwölf Monate geteilt wird, was ihn nochmals höher macht!

Ich frage mich also: wieso dürfen die das? Wieso dürfen die Verbraucher wie mich täuschen und mit Summen werben, die nicht der Wahrheit entsprechen? Warum dürfen die einfach so 331€ auf eine vereinbarte Summe aufschlagen? Wieso dürfen die einen jährlichen Abschlagsbetrag in elf Teile aufsplitten? Ganz abgesehen von den höchst fragwürdigen Bedingungen für eine Auszahlung der Prämie? Gibt es keine Gesetze in Deutschland?

So wie ich das sehe, hat eine Täuschung zum Vertragsabschluss geführt. Daher möchte ich den ab dem 01.09.2011 gültigen Vertrag stornieren.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Stornierung des Vertrages


Firma hat geantwortet nach 11 Monate nach 11 Monate
31.07.2012 | 15:38
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse spider monkey hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (16)


09.09.2011 | 07:58
von ReclaBoxler-5214313 | Regelverstoß melden
Sie haben eine Mail bekommen und nicht richtig gelesen, da liegt die Schuld bei Ihnen. Hätten Sie die Mail richtig gelesen, wäre noch genug Zeit gewesen, vom Vertrag zurückzutreten.
Sie fragen: WARUM DÜRFEN DIE DAS?
Überall wird der Kunde veräppelt - es ist egal ob man Lebensmittel kauft oder Gebrauchsgegenstände. In der Werbung wird immer das Blaue vom Himmel versprochen und wenn man es dann kauft, kommt die böse Überraschung. Das ist leider so. Man muss als Kunde höllisch aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.
Man sollte halt nicht alles glauben, was einem in Werbungen versprochen wird - ist wie in der Politik.

09.09.2011 | 08:23
von Paula | Regelverstoß melden
1) Ein enttäuschter Kunde von Hitstrom, ExtraStrom GmbH schreibt unter

de.reclabox.com/beschwerde/38553-hitstrom-extrastrom-chemniz-kuendigung-einen-monat-zu-frueh-anerkannt-trotz-12-monatsvertrag#comment84196

Zitat: "Erst der Brief des Rechtsanwaltes hat hier den Bonus von 135 Euro gelöst. Nun sind wir alle zufrieden und glauben weiter an den Weihnachtsmann, wenn es heisst "vertrauen sie uns". Kontrolle ist besser, zur Not rechtlich!" (Zitatende)

2) Auch lesenswert: "Preiserhöhung bei Hitstrom / ExtraEnergie nicht rechtens"

de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens

3) "Extraenegie (Hitgas) missachtet fristgerechten Widerruf"

de.reclabox.com/beschwerde/42252-extraenergie-neuss-extraenegie-hitgas-missachtet-fristgerechten-widerruf

09.09.2011 | 08:29
von Moritz | Regelverstoß melden
Artikel "Strom Widerruf" ExtraEnergie GmbH (Neuss) beachten

de.reclabox.com/beschwerde/41890-extraenergie-neuss-strom-widerruf

09.09.2011 | 08:32
von Meyer | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher steht im Artikel "So klappt der Wechsel"

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

unter anderem Zitat:

". . . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (! )

und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.

Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.

Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.

Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist. Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben. . ." (Zitatende)

09.09.2011 | 16:10
von ReclaBoxler-7507331 | Regelverstoß melden
 spider monkey Paula

Werbeaussagen sind üblicherweise sehr allgemein gehalten und basieren auf schwer messbaren Aussagen, z. B.: ob der Gouda-Käse wirklich so vollmundig schmeckt wie beschrieben, ist die Entscheidung des Konsumenten und damit nicht fest bestimmbar.

Von Hitstrom bzw. Verivox dagegen gibt es hier in diesem Fall eine klare, absolute Aussage in Form einer Zahl, die einen verbindlichen Wert suggeriert. Dass dieser Wert falsch ist und um einem Umfang von satten 331€ nach oben korrigiert werden muss, und dass dem Kunden auch noch erst nach Vertragsabschluss bekannt gegeben wird, kann nicht mit einer Werbelüge verharmlost werden.

Dass die Mail nur überflogen wurde, ist sicherlich unglücklich, nichtsdestotrotz ist der 331€-Aufschlag clever versteckt und es ist nach der durch Verivox angezeigte Summe für den Kunden nicht zu ahnen, dass die tatsächliche Summe eigentlich mehr als doppelt so groß ist.

09.09.2011 | 18:46
von ReclaBoxler-7915715 | Regelverstoß melden
Aber " Verivox " scheint doch absolut kein Problem zu haben, die Leute in die Falle zu locken.
Dafür werden die sogar im TV noch gehuldigt, kaum zu fassen, dass dagegen keiner ankommt.

10.09.2011 | 15:21
von ReclaBoxler-2710228 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7507331:

Haben Sie mal an Verivox geschrieben und gefragt, was Verivox zu dem Sachverhalt zu sagen hat und was Verivox von dem Geschäftsgebaren von Extraenergie / Hitenergie hält?

Für die Vermittlung des Vertrages hat Verivox schließlich eine Provision, Prämie oder ähnliches erhalten.

15.09.2011 | 22:32
von ReclaBoxler-7507331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hitstrom behauptet, mein Widerruf wäre nicht fristgerecht gewesen. Ich hätte ab Maileingang (3.7.) und nicht ab Lieferbeginn (1.9.) kündigen müssen, um die Frist zu wahren. Damit wurde dem Kündigungswunsch nicht entsprochen. Dass der Vertrag nur wegen einer Täuschung zustande gekommen ist, darauf wurde nicht eingegangen.

Von Verivox gab es zum dem Thema eine Standard-Mail aus dem Satzbaukasten, die auf die Täuschung seitens Hitstrom nicht wirklich eingeht.


16.09.2011 | 08:26
von ReclaBoxler-6580287 | Regelverstoß melden
1) Hat Hitstrom auch die Rechtsgrundlage angegeben?

Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher steht im Artikel "So klappt der Wechsel"

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

unter anderem Zitat:

". . . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (! )"

2) www.pressebox.de/pressemeldungen/verivox-gmbh/boxid/440916

https://www.verivox.de/presse/pressekontakt.aspx

Hier stehen noch zwei Namen und Mailadressen von Verivox-Mitarbeitern (nur für Journalisten, laut Wikipedia ist die Berufsbezeichnung Journalist rechtlich nicht geschützt und darf auch ohne entsprechende Ausbildung geführt werden).

16.09.2011 | 09:20
von Klaus Meyer | Regelverstoß melden
Der Stromliefervertrag wird zwischen Hitstrom und dem Verbrauxcher geschlossen, nicht zwischen Verivox und dem Verbraucher.

Von daher ist "habe gedacht" eine etwas zu gutgläubige Einstellung, die sich nun rächt.

Fakt ist: Verivox bekommt eine Provision für jeden vermittelten Kunden bzw. Vertrag. Also verdient Verivox um so mehr, je mehr Verträge vermittelt werden.
Solange es genug Neuinteressenten gibt, die Verivox als Kunden an Firmen wie Flexstrom, Stromio, Hitstrom (oder bis vor kurzem) Teldafax vermitteln kann, ist doch alles gut für Verivox.

Was dann mit den vermittelten Kunden passiert, ist denen doch egal, Hauptsache die Provision ist eingegangen!

17.09.2011 | 16:05
von ReclaBoxler-4812128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Klaus Meyer:

Klar, dass der Vertrag nicht mit Verivox geschlossen wird. Aber deren Hilfeangebot, sollte man auf jeden Fall annehmen!

Auf der Internetseite von Verivox heißt es:

Zitat: "Verivox hilft

Unsere Richtlinien zum Verbraucherschutz können nicht vollständig ausschließen, dass es in einzelnen Fällen bei einem Anbieterwechsel zu Problemen kommen kann.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Service für Verbraucher weiter zu verbessern, darum nehmen wir jedes Anliegen ernst.

Sollten nach einem Anbieterwechsel über unser Verbraucherportal Schwierigkeiten mit dem neuen Versorger aufgetreten sein, steht Ihnen unser Kundenservice sehr gerne helfend zur Seite, natürlich kostenfrei.

Teilen Sie uns Ihre Verivox-Interessentennummer mit und schildern Sie uns kurz Ihren Fall, wir nehmen Kontakt zum jeweiligen Anbieter auf und versuchen, das bestehende Problem zu lösen. . . " (Zitatende)

11.10.2011 | 08:45
von Malte | Regelverstoß melden
Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:

Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten

Zitat:

"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.

Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."

www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm

14.10.2011 | 15:35
von Y. | Regelverstoß melden
TGA news "Minimaler Anstieg der EEG-Umlage in 2012"

Zitat:

"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."

www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html

01.11.2011 | 19:12
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

21.11.2011 | 17:16
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

31.03.2012 | 22:26
von Ä. | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 23.11.2011
"Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam"

www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!