Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1143 Views | 14.10.2011 | 17:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9210931

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Endabrechnung komplett bezahlt und Sperrandrohung

Bestell-/Kundennummer: 232000860870

Wir bekamen im Mai dieses Jahres (2011) unsere Jahresendabrechnung, welche uns doch sehr stutzig machte. Wir haben laut Endabrechnung einen Verbrauch innerhalb von sechs Monaten von 23.596 kWh gehabt, wo wir doch die Jahre zuvor nur einen Verbrauch von ca. 9-10.000 kWh (innerhalb von zwölf Monaten) hatten und unser Heizverhalten hat sich nicht geändert, auch sind wir immer noch die gleiche Personenzahl im Haushalt.

SCHLAGWORTE

Es ergab sich also laut E-on eine saftige Nachzahlung von 1.333,33 Euro. Bei dieser Summe lohnt es sich doch der Sache auf den Grund zu gehen. Wir marschierten also in den Keller, um unseren Zählerstand zu überprüfen. Da fiel uns auf, dass die Zählernummer von unserem Mietvertrag nicht mit der Zählernummer laut Rechnung von E-on übereinstimmt. Also rief ich zum ersten Mal in dieser Angelegenheit bei E-on an. Man teilte uns mit, dass die Zählernummer laut Rechnung richtig sei und vorher auf unseren Vermieter lief. Fazit daraus, unser Vermieter hat uns bei Einzug den falschen Zähler zugeteilt, somit besteht auch kein Zählerstand vom Tag unseres Einzuges.

Der letzte aktuelle Zählerstand wäre der vom Februar 2010, als unser Vermieter das Haus kaufte. Wir sind eingezogen im September 2010, sprich, der Vermieter konnte sage und schreibe acht Monate Gas verbrauchen bis zu unserem Einzug und wir sollen nun die Rechnung bezahlen. Das sehen wir natürlich nicht ein und riefen wieder bei E-on an.

Natürlich war ein anderer Service-Mitarbeiter dran, dem schilderten wir den ganzen Fall von vorn und bekamen die Aussage, es sei alles kein Problem, wir müssten nur vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass er den falschen Zähler abgelesen hat, bei unserem Einzug und müssten eine Kopie des Übergabeprotokolls beifügen, wir sollen dies auch gleich per Fax schicken, dann gehe die Bearbeitung schneller, die Jahresendabrechnung wird mit sofortiger Wirkung storniert und korrigiert und wir müssen diese Summe natürlich nicht zahlen, es würde eine Aufrechnung gemacht und dann hat sich das erledigt. Die neu errechneten Abschläge sollen wir erst mal nicht zahlen, die würden ja dann eh geändert werden.

Wir waren also guter Dinge und forderten das Schreiben vom Vermieter. Dieser gab uns auch ein Schreiben, in dem er bestätigte, den falschen Zähler abgelesen zu haben, schrieb aber noch drunter, der Zählerstand vom Tag unseres Einzuges wäre trotzdem genau der gleiche wie von dem Tag des Hauskaufes. Das ist ja schon mal eine Lüge seinerseits, aber ok, er hat ja dennoch bestätigt, den Fehler gemacht zu haben. Also faxten wir die Unterlagen an E-on. Nach mehreren Tagen meldete ich mich wiederum bei E-on, um den Stand der Dinge zu erfragen, denn ich wurde unruhig, da wir Mahnungen von E-on bekamen, wo uns die Sperrung unseres Anschlusses angedroht wurde.

Mein Fax war angeblich noch nicht angekommen bzw. eingepflegt, ich sollte es nun laut E-on per Post schicken. Natürlich war auch diesmal ein anderer Mitarbeiter am Telefon, welcher auch meinte, er versteht gar nicht, was das mit den Schreiben auf sich hat, die Rechnung hätten wir zu zahlen, ich erfragte also, ob eine Ratenzahlung möglich wäre, bis sich die Sache eindeutig geklärt hat, somit fühlten wir uns sicherer, denn schließlich haben wir von der gesamten Summe ja auch anteilig mitverbraucht, nur wie viel weiß halt keiner. Der Ratenzahlung wurde zugestimmt.

Es war mittlerweile Monat Juli, es kamen die Unterlagen zur Ratenzahlung und ich tilgte die erste Rate. Meine Unterlagen waren auch angekommen und an die Fachabteilung weitergeleitet, erfuhr ich nach einem erneuten Anruf bei E-on, wiedermal ein anderer Mitarbeiter, wiedermal alles von vorn erklärt, er meinte, es wäre nichts zu sehen von einer korrigierten geschweige denn stornierten Endabrechnung. Er korrigiere sie jetzt und wir bekämen dann Post die nächsten Tage.

Es kam auch Post, wir freuten uns, endlich schien Klärung in das ganze zu kommen, große Überschrift, wir korrigieren Ihre Jahresrechnung, leider wurde nur die Summe korrigiert, die wir zu zahlen hätten, aus 1333,33 Euro wurden 1504,00 Euro, der Zählerstand war gleich, der Verbrauch war gleich. Also wieder anrufen, neuer Mitarbeiter, er kümmert sich darum, wir brauchen nichts zahlen, er korrigiert aufs Neue. Neue korrigierte Endabrechnung kam ins Haus, nun sollten wir 1.128,00 Euro zahlen, Zählerstand gleich, Verbrauch gleich.

Wir haben also wieder angerufen, neuer Mitarbeiter, alles von vorn erzählen, der Mitarbeiter meinte dann, er verstehe mein Problem jetzt gar nicht, ich hätte das zu zahlen oder den korrekten Zählerstand vom Tag des Einzuges mitzuteilen (den ich ja nicht habe). Er meinte außerdem, was ich damit erreichen will? Selbst wenn er jetzt den Vermieter anschreibt und um einen Teil der Zahlung bittet, dann sagt der Vermieter wohl auch noch, er würde das nicht zahlen und dann würde ja E-on auf den Kosten sitzen.

Ich war erstmal geplettet und stellte dann aber die Gegenfrage, wessen Budget wohl höher sei, das von E-on oder meines, und wenn der Vermieter nicht zahlen will, dann sollen sie ihn doch auch einfach anmahmen, so wie es bei mir auch gemacht wird. Diese Problematik kann doch nicht mein Problem sein, oder? Mittlerweile wurde dieses ganze Hin-und Her meinem Mann zu viel und er überwies 1.504,- Euro an E-on, auch den aktuell errechneten Abschlag überwiesen wir.

Doch anstelle der erhofften Ruhe, vor dummen Kommentaren der Service Mitarbeiter, ständigen Vertröstungen, Weiterleitungen an die Fachabteilung und vor allem Ruhe vor Mahnungen und Sperrandrohungen bekamen wir eine Mahnung, wir hätten unser Minus von über 900,- Euro auszugleichen, sonst sperrt man uns den Anschluss. Mir fehlen echt die Worte.

Wieder anrufen, wieder erklären, wieder keine Klärung finden, zusätzliche Mahnkosten. Aber was tut man nicht alles, um eine Sperrung zu vermeiden. Laut E-on war nun der Stand der Dinge folgender: Meine Abschläge wären jetzt bezahlt bis nächstes Jahr April und mit der Zahlung meiner Endabrechnung wäre ich noch über 900,- Euro im MINUS. Irgendwer hat das wohl falsch gebucht, der Fehler wird natürlich sofort behoben, der Mitarbeiter leite es sofort weiter an die Fachabteilung und setzt mir eine Mahnsperre, innerhalb von spätestens zwei Wochen hätte ich dann Post und die Sache ist geklärt.

Nun, vier Wochen, später rief ich dann wieder bei E-on an, wieder neuer Mitarbeiter, es hatte sich nichts geändert, es wurde nichts geklärt, aber sie klärt das jetzt, sie weiß auch nicht, warum der vorherige Mitarbeiter das nicht weiter bearbeitet hat, aber sie klemmt sich jetzt dahinter, sie setzt wieder einer Mahnsperre. Genau einen Tag später haben wir Post von E-on und es ist echt nicht zu fassen, es war eine Mahnung + Mahngebühr. Überschrift "Letzte Mahnung" und Aufstellung der Kosten, die auf uns zukommen, wenn der Anschluss gesperrt wird, gleichzeitig der Hinweis, dass wenn einmal gesperrt ist, der Anschluss erst nach Bezahlung des gesamten Betrages einschließlich aller Zusatzkosten wieder entsperrt wird. Heißt für uns, da E-on ja ein Minus von 997,- Euro fälschlicher Weise auf unser Vertragskonto gebucht hat, wird mir die Sperrung wohl nicht erspart bleiben.

Mehr geht doch wohl nicht, oder! Also wieder Anruf bei E-on, nichts von Mahnsperre zu sehen, immer noch nun mittlerweile 997,- Euro offen. Auch diese Mitarbeiterin setzt eine Mahnsperre, storniert die Mahnkosten und klemmt sich dahinter. Ich glaube nichts mehr. Ich habe insgesamt 28 mal bei E-on angerufen auf meine Kosten, ein Teil meiner Anrufe wurde nicht mal vermerkt bei E-on. Wir haben drei Kinder, davon sind zwei noch sehr klein (fünf Wochen alter Säugling) und ich muss ständig bangen, dass wir bald im kalten sitzen.

Ich verlange eine angemessene Entschädigung für diese ständige psychische Belastung durch Sperrandrohung, für zahlreiche Telefonate, für inkompetente Aussagen Ihrer Service-Mitarbeiter. Ich schlage vor, dass man uns beitragsfrei stellt bis nächstes Jahr April 2012, da dies in Ihrem Buchungssystem ja eh schon so eingepflegt ist, haben ihre Mitarbeiter ja nicht mehr viel zu ändern.

Also, ich muss sagen: MIR REICHT ES HIN!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Angemessene Entschädigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.10.2011 | 16:28
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, lieber Kunde,

Sie mussten sich sehr über E. ON ärgern, das tut uns ausgesprochen leid. Die von Ihnen erlebte Servicequalität entspricht natürlich nicht dem Niveau, das Sie von uns erwarten dürfen und auch nicht dem Standard, den wir uns selbst gesetzt haben. Daher bedanken wir uns für Ihre ausführlichen Schilderungen, die es uns ermöglich nötige Verbesserungen anzustoßen.

Wir haben Fehler bei der Verbuchung Ihrer Zahlungen gemacht und nicht ganz eindeutige Zahlungsverrechnungen bei der Rechnungskorrektur vorgenommen. Dafür entschuldigen wir uns. Die gute Nachricht ist, dass eine neue, korrigierte Rechnung zusammen mit einem Kontoauszug auf dem Weg zu Ihnen ist. Schön finden wir, dass Sie die Angelegenheit in einem Telefonat mit unserem Mitarbeiter klären konnten.

Bezüglich Ihrer Vermutung, dass Sie auch den Gasverbrauch Ihres Vermieters mitzahlen und um Korrektur des Anfangszählerstands bitten, können wir Ihnen ohne ein entsprechendes Übergabeprotokoll als Beleg nicht nachkommen. Wir bitten Sie daher eine Einigung mit Ihrem Vermieter zu erlangen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


14.10.2011 | 19:35
von ReclaBoxler-5601461 | Regelverstoß melden
Also, ich habe nach ca. dem fünften Satz aufgehört zu lesen, weil es eine Zumutung ist, solch einen langen Text ohne Formatierung bzw, Absatz zu verfassen.
Beim Überfliegen des Resttextes ist mir nur aufgefallen, dass Ihr Vermieter falsche Angaben gemacht hat, also sollten Sie sich bei dem beschweren und nicht bei E.On.

28.10.2011 | 08:04
von ReclaBoxler-9210931 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.11.2011 | 16:22
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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