1511 Views | 27.01.2012 | 23:32 Uhr
geschrieben von Linus JM

AXA Versicherung AG (Hamburg)

Geschäftspraktiken wie in einem Hollywoodfilm

Ich versuche seit langer Zeit aus meiner AXA Versicherung herauszukommen. Dieses stellt sich als unmöglich heraus.

Obwohl AXA jedes Jahr 20% teurer wird und ich nicht einmal mehr in Deutschland lebe, ist es unmöglich, die Versicherung zu kündigen. Angeblich werden Mails und Briefe nicht erhalten, kein Nachweis und Dokument ist ausreichend, alles damit AXA Monat um Monat weiter abbuchen kann, um im Schadens oder Krankheitsfall nicht zu zahlen. Aber was will man auch von einer französischen Firma in Deutschland erwarten?

Mein Rat: Fernbleiben!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Meine Versicherung, wie mehrmals mitgeteilt, zum 1.1. kündigen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


28.01.2012 | 10:39
von Frank Meyer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Frank Meyer Wer seine Verträge per E-Mail oder per normalen Brief kündigen will ist arm dran. Denn, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, werden diese normalerweise ignoriert. Wenn nun einer meint, er könne darauf bestehen das seine Kündigung ohne Einschreiben mit Rückschein akzeptiert wird, dem ist nicht mehr zu helfen. Tatsache ist, das es ohne Einschreiben NICHT geht!


28.01.2012 | 11:03
von ReclaBoxler-6295171 | Regelverstoß melden
 spider monkey Frank Meyer. Ihr Avatar im Briefkopf würde "Matschbirne" besser stehen und dann langt sicherlich "normales" Schreiben.

01.02.2012 | 19:07
von Frank Meyer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Frank Meyer  spider monkey ReclaBoxler-6295171
Was tut mein Avatar zur Sache?


13.02.2012 | 07:11
von Besserwisser | Regelverstoß melden
Wie immer Halbwissen!

Ganz gleich, ob Sie einen Arbeitsvertrag, eine Mietwohnung oder ein Abonnementvertrag kündigen: Schicken Sie eine solche Kündigung nicht per Einschreiben/Rückschein! Sicherlich, es kann gut gehen, und Sie erhalten eine vom Empfänger unterzeichnete Karte als Zugangsnachweis zurück. Es kann aber genauso gut schief gehen, und Sie erhalten nach Ablauf von zwei Wochen in der dritten oder vierten Woche nach Absendung der Erklärung Ihren eigenen Brief zurück.

Das Tückische daran ist: Wenn der mit Einschreiben/Rückschein versandte Brief von dem Empfänger nicht angenommen oder nicht abgeholt wird, ist er nie wirksam zugegangen. Denn zur Annahme einer Briefsendung durch Unterzeichnung des Empfangs ist man nicht verpflichtet. Es erfolgt nur eine Benachrichtigung, dass der Brief noch binnen zwei Wochen bei der Post abgeholt werden kann.

Die Folge ist, dass zum Beispiel die Kündigungsfrist nicht gewahrt wurde und Sie nochmals zu einem neuen Termin kündigen müssen.

13.02.2012 | 13:53
von Frank Meyer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Frank Meyer Tja das mit dem Halbwissen ist so eine Sache, es gibt immer Besserwisser oder solche die GLAUBEN es besser zu Wissen.
Genau um solchen beschriebenen Ärger zu vermeiden, gibt es auf den Rückscheinen Verschiedene Auslieferungsvermerke die man ankreuzen kann. Es stehen da "Empfänger", "Ehegatte", "Empfangsbevollmächtigter", "andere Empfangsberechtigte" zur Auswahl und ein Feld, wo der Zulieferer mit Datum und Unterschrift die Zustellung bestätigt.
Wenn man diese ankreuzt kann man sicher sein, das der Brief auch wirklich an eine rechtskräftige Person zugestellt wurde und es kostet einen nur vier kleine Häckchen.
Ich halte es für sehr bedenklich, lieber Besserwisser, das SIE hier mit ihrem Halbwissen Leute verunsichern die ohne Einschreiben mit Rückschein noch schlechtere Karten hätten ihr Recht durchzusetzen.


20.07.2012 | 08:30
von Hans G. | Regelverstoß melden
Mein Fall und die Erfahrungen mit der Axa sind noch viel unglaublicher. Ich habe mich jetzt an den Ombudsmann für die Kranken- und Pflegeversicherung gewand. Ist im Internet zu finden. Viel Erfolg!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
AXA Versicherung: Axa-Gebäudeversicherung
AXA Versicherung: Nach Unfall AXA zahlt nicht
AXA Versicherung: Riester Rente
AXA Versicherung: Massive Beitragserhöhungen
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!