Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 2810 Views | 07.05.2012 | 08:31 Uhr
geschrieben von Markus Gindler

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Gefälschte Unterschrift des Zustellers! Klage möglich?

Bestell-/Kundennummer: 95321128187236

Heute will ich mich auch hier "verewigen".

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Folgender Fall: Am 17.11.2011 hat meine Frau eine Versandbestätigung der Fa. s.Oliver über ihre Bestellung erhalten. Zustellung über Fa. Hermes, Trackingnummer 95321128187236. So weit so gut.

Eine angebliche Zustellung erfolgte am 18.11.2011. Angeblich deshalb da das Paket uns bis heute nicht erreicht hat. Der Zusteller legte es vor die Türe und warf uns einen entsprechenden Zettel in den Briefkasten. Unterschrieben hat er mit irgendeinem Namen, der unleserlich ist.

Dann nahm das Unheil seinen Lauf:

Lt. Hermes wurde das Paket zugestellt, bei einem Nachbarn. (Wieso liegt dann der Zettel im Briefkasten mit den Worten: Paket steht vor Haustüre?) S.Oliver über den Vorfall Bescheid gegeben: Kümmert sich darum. Unendliche Mails mit s.Oliver geschrieben, da sie lt. Hermes mein Ansprechpartner als Versender sind.

Irgendwann hat dann der Zusteller eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, dass er das Paket zugestellt hat. (Bei einem persönlichen Gespräch konnte er mir allerdings auch nicht sagen bei welchem Nachbarn!) Infos seitens Hermes bekomme ich auch nicht, da das wohl die beteiligten Firmen untereinander klären.

Das Ende vom Lied: Ich muss die Ware nun bezahlen, obwohl ich sie nie bekommen habe.

Nun lasse ich prüfen, ob in diesem Fall eine Urkundenfälschung vorliegt. Außerdem hat er (der Zusteller) ja eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er das Paket zugestellt hat, obwohl ja der Zettel mit der Benachrichtigung vor mir liegt.

Hermes - für mich als Kunde: NIE WIEDER!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des Rechnungsbetrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.05.2012 | 12:06
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Lieber Herr Gindler,

es tut uns sehr leid, dass dieser Vorgang noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit abschließend bearbeitet wurde.

Bitte lassen Sie uns per E-Mail Ihre Telefonnummer an socialmedia spider monkey hermes-europe.de mit dem Betreff "ReclaBox ID 49320" zukommen. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Herzliche Grüße

- Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (22)


07.05.2012 | 08:52
von RS | Regelverstoß melden
Es wird nicht lange dauern, dann steht hier folgende "Stellungnahme" von Hermes:
"Sehr geehrter Kunde,
damit wir unseren Service verbessern können, bedanken wir uns recht herzlich bei Ihnen für die Meldung der inkorrekten Zustellart und Weise.
Seien Sie versichert, das wir der Angelegenheit intern nachgehen werden und ggf. unsere Konsequenzen daraus ziehen werden.
Vielen Dank
Ihr Hermes Kundenservice. "
Ändern wird sich - wie den vielen und immer wieder neuen Beschwerden zu entnehmen ist - nichts!

07.05.2012 | 08:58
von X. 99 | Regelverstoß melden
Was sie noch vergessen haben, Hermes wird schreiben, dass es natürlich nicht ihrem Qualitätsstandard entspeche. Dreister Lügen kann man eigentlich nicht!

Ich würde auf JEDEN FALL Anzeige erstatten. Die Anzeigen häufen sich dieser Art und es ist ganz wichtig, dass es so viele wie möglich machen. Nur so wird endlich ermittelt!

07.05.2012 | 10:44
von H. H. | Regelverstoß melden
Doch ich würde erst mal die Rechnung bezahlen, sonst wirds immer teurer. S.Oliver hat ja eine Bestätigung von Hermes, das Paket an Sie versendet zu haben, damit sind die in keiner Beweispflicht mehr.
Sie müssen Hermes beweisen, daß Paket nicht erhalten zu haben. Und von denen die Rückerstattung aller Auslagen fordern.

07.05.2012 | 11:15
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey H. H.
Nein, haben sie NICHT!
Sie haben lediglich eine gefälschte Unterschrift, die somit wertlos ist.

07.05.2012 | 11:37
von Ha. H. | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99?
Wenn s. oliver die ersten Mahnungen schickt, wird es wohl teurer.
Er muß die Klage trozdem gegen Hermes führen und sich dort die Auslagen wiederholen.
Etwas anderes habe ich gar nicht gesagt!

07.05.2012 | 12:02
von X. 99 | Regelverstoß melden
S. oliver kann ja gerne unberechtigte Mahnungen schicken.
Das kann s. oliver gerne den ganzen Tag machen, nur bezahlen muss man sie eben NICHT. Wäre ja noch schöner, dann würde ja jeder nur noch grundlos Mahnungen rausschicken. Das Einzige was man machen muss ist später beim gerichtlichen Mahnverfahren Einspruch einlegen. Sofern das überhaupt kommt.

07.05.2012 | 12:03
von 123 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99
Sie kennen sich hier schon wieder nicht aus und labbern nur en Sch***. Einfach mal K. l.a.p. p.e halten!

 spider monkey BF
H. H. hat Recht! S. Oliver ist nicht mehr in der Beweispflicht. Die haben von Hermes eine Unterschrift, dass das Päckle zugestellt worden ist. Mehr braucht es auch nicht für die Beweisführung.

Anzeige würde ich auch erstatten, eine Urkundenfälschung liegt mE vor.

Fraglich ist, ob es sich lohnt wegen Versandwert XX Euro XXX Euro für den Anwalt, Gericht etc. auszugeben. Nicht alle Kosten können Sie von der Gegenseite wieder einfordern!

Am Besten gehen Sie zum Amtsgericht. Dort sitzt ein netter Kollege und beantwortet Ihre Fragen/ berät Sie kostenlos. Bringen Sie aber am Besten alle Unterlagen mit, damit er nicht nur den Sachverhalt kennt, sondern auch die Briefe/Unterschriften etc. gleich sieht.

Mit besten Grüßen

07.05.2012 | 12:16
von Ha. H. | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99 "grundlos Mahnungen rausschicken"
Hallo, das sind doch keine gr. Mah. schließlich beteht ein Vertrag.
Bestellen- Liefern- Kassieren.
Geben Sie bitte keine falschen Statments, wenn sich der BF an Ihre Ratschläge hält, verschlimm. er seine Situation.
 spider monkey 123 es gibt Rechtschutzversicherungen, die den Fall übernehmen und der BF hat dann auch keine Ausgaben. Bei unserem Amtsgericht gibt es niemanden der kostenlos berät, man muß sich leider immer rumstreiten und meistens geht es auf einen "Vergleich" aus.

07.05.2012 | 12:56
von X. 99 | Regelverstoß melden
Falsche Aussagen werden NICHT richtiger, nur weil mehrere sie wiederholen!
Mahnungen haben erst mal keine große Bedeutung. Die kann alles und jeder ohne irgendwelchen Grund schreiben!
ERST wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, muss man wirklich reagieren, besonders wenn man sich im recht befindet!
Und selbst WENN s. oliver ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, dann legt man eben widerspruch ein, dann wird das Gerichtlich geprüft. Und wenn dann wirklich rauskommt, dass NICHTS geliefert wurde, dann muss man auch NICHTS zahlen, dann kostet es NICHTS!
Es kostet dann nur s. oliver was, was sie sich dann natürlich von Hermes wiederholen können.
So ist unsere Rechtslage und NICHT ANDERS.
Wem das nicht passt, der muss eben das Land verlassen!

07.05.2012 | 13:02
von Prof Klug | Regelverstoß melden
Die Klage ist zwar möglich, aber Sie brauchen den Nachweis mit event. Fälschung "schwarz auf weiß", ansonsten Vorsicht mit falschen Beschul.

07.05.2012 | 13:08
von ReclaBoxler-7923243 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99 scheinste ja oft praktiziert zu haben. Komisch nur das alle anderen "keine Ahnung haben" und nur Msr. s.Schlau bescheid weiß.

07.05.2012 | 14:02
von X. 99 | Regelverstoß melden
Wäre ja auch schlimm wenn es änders wäre. Dann könnte ja jeder jeden Schuldig sprechen. Ein Gericht entscheidet nunmal, so ist unser Gesetz!

07.05.2012 | 14:45
von 123 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

". so ist unser Gesetz"
Da gebe ich dir vollkommen recht, aber du hast gar keine Ahnung von den Gesetzen.

Ich glaube ich schreibe fast auf jeder Seite, auf der du brav mitkommentierst, dass du falsch liegst, bzw. dass du die Leute nicht beleidigen sollst usw. aber irgendwie raffst du das nicht.

Ehrlich gesagt, habe ich geglaubt die einzige Person zu sein, der das aufgefallen ist, aber heut haben sich ja Gott sei Dank einige andere auch gemeldet.

 spider monkey Ha. H (ob das H. H ist? - lach)
Nicht alle bieten einen kostenlosen RA-Service an, aber viele.
Ich denke, dass der BF gar keine Rechtsschutzversicherung hat, denn falls es die gäbe, dann würde das Problem längst kein Problem mehr sein bzw. die Lösung wäre bereits in Arbeit.

Was es gibt und was nicht, ist hier auch nicht die Frage. Es gibt schließlich auch für Jedermann ein BGB (sogar kostenlos, wofür ich jährlich brav mein Abo zahle) und trotzdem schaffen es Leute sich oder andere in die Sch*** zu reiten.

Mit besten Grüßen

07.05.2012 | 23:44
von ReclaBoxler-2265227
Die Plattform sollte zugemacht werden, da eh nur un. qualifizierte Kommentare abgegeben werden von irgendwelchen Pseudo Juristen.

Die Rechtslage ist klar. Der BF hat das Paket nachweislich nicht bekommen. Also ist er auch nicht zur Zahlung verpflichtet. PUNKT.
Es sei denn, er hätte S. Oliver die Anweisung gegeben, beim Nachbarn zuzustellen, wovon aber nicht auszugehen ist.

Alle, die hier etwas anders behaupten, sollten sich u. a. den weiter oben angegebenen Link mal durchlesen, bevor sie hier ihren M-Ü-LL abladen.

Die verbreitete Praxis, Pakete beim Nachbarn abzugeben, löst keine Zahlungsverpflichtung beim Kunden aus.

Zitat:
Im Verhältnis Verkäufer/Käufer zählt im Verbrauchsgüterkauf jedoch die tatsächliche Ablieferung an den Kunden selbst (vgl. § 474 Abs. 2 BGB), nicht an irgendeinen Nachbarn. D.h. der Verkäufer ist bei einem Paketverlust verpflichtet, den bereits gezahlten Kaufpreis zurück zu erstatten bzw. noch einmal an den Käufer zu liefern, wenn das Paket nicht wieder auftaucht.
Zitatende

Soll sich S. Oliver mit Hermes auseinandersetzen. Das ist nicht das Problem des BF.
Der kann sich enspannt zurücklehnen und müsste frühestens auf einen Mahnbescheid reagieren.
Deswegen verstehe ich auch seine Aufregung nicht.

08.05.2012 | 06:47
von Markus Gindler | Regelverstoß melden
Guten Morgen!

Da hatte ich ja so einige Meinungen zu lesen.

Gestern kam ein Anruf der Fa. Hermes: Sie würden den Fall intern prüfen und bieten mir an den Rechnungsbetrag zu ersetzen da der Fehler ja auf ihrer Seite liegt. Späte einsicht. Jetzt schau mer mal ob die Erstattung kommt!

 spider monkey ReclaBoxler-2265227:
Die besagten Firmen haben sich wohl lange miteinander auseinandergesetz. Nachdem aber der Zusteller die eidesstatliche Versicherung über die korrekte Zustellung abgegeben hat wahr für sie (s. Oliver) der Fall so dass ICH das Paket auch bekommen haben müsste! Folglich haben sie auch das Mahn- bzw. Inkassoverfahren eingeleitet. Insofern haben Sie recht: Bis dahin war ich auch rel. entspannt.

08.05.2012 | 08:17
von X. 99
 spider monkey 123 | ReclaBoxler-7923243 | H. H.
FAIL!

ReclaBoxler-2265227 erklärt ziemlich gut was ich nun mehrfach bereits sagte.
Würde der Beschwerdeführer zahlen, wäre es sogar ein Eingeständnis und würde die ganze Sache noch viel schlimmer machen. Damit würde er nämlich wirklich bestätigen die Ware erhalten zu haben!

08.05.2012 | 09:59
von ReclaBoxler-4164243 | Regelverstoß melden
Was ist nun eigentlich aus der Anzeige wegen "Urkundenfälschung" geworden?

08.05.2012 | 13:11
von Nicola Schlüter. | Regelverstoß melden
Fazit: "Man kann seine Meinung sagen, muß aber nicht. "

12.05.2012 | 05:29
von Stefan Krumme | Regelverstoß melden
Mein Tipp an Sie: Wenden Sie sich mit Ihrem Fall an den Online-Schlichter.
www.online-schlichter.de/
Da die Firma s. Oliver in Bayern sitzt, können Sie diesen Dienst kostenlos in Anspruch nehmen. Dort kümmern sich Volljuristen um den Fall.

Des Weiteren könnten Sie Strafanzeige wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten (Unterschrift auf dem Scanhandgerät) gegen den Hermes-Fahrer sowie wegen Unterschlagung/Diebstahl gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten.

12.05.2012 | 08:04
von Markus Gindler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Verrechnungsscheck ist eingetroffen. Für mich ist damit die Sache aus der Welt. Auch wenn der Zusteller so einen Mist gebaut hat!

Komisch ist auch, dass Hermes erst so richtig reagiert, wenn man mit solchen Vorkommnissen an die Öffentlichkeit geht. Anscheinend will man so gut im Rampenlicht stehen.

Nochmals: HERMES - Nie wieder.


12.05.2012 | 13:26
von H. H. | Regelverstoß melden
Das heißt ja, das ich recht hatte und s. Oliver gegenüber die Rechnung
bezahlt werden und Hermes die vers. Paketsendung Ihnen ersetzten mußte.

12.05.2012 | 13:57
von Der _Betreuer
Zitat:
"Das heißt ja, das ich recht hatte und s. Oliver gegenüber die Rechnung
bezahlt werden und Hermes die vers. Paketsendung Ihnen ersetzten mußte. "

NEIN! Das heißt nur, dass Sie die Beschwerde bzw. die Kommentare dazu nicht richtig gelesen oder immer noch nicht verstanden haben!

S. Oliver hatte keinen Anspruch auf Zahlung, weil der Vertrag nicht erfüllt (nicht geliefert) wurde!
Der Vertrag ist nicht erfüllt, wenn (durch den Erfüllungsgehilfen Hermes) an den Nachbarn geliefert oder das Paket irgend wo im Flur oder vor der Tür abgelegt wird.

Der BF hatte nur in Unkenntnis der Rechtslage trotzdem gezahlt und nun das Geld zurückbekommen.



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