Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 854 Views | 17.05.2012 | 13:06 Uhr
geschrieben von Klaus Mayer

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Abbuchung ohne Ermächtigung für "ein Stück Holz"

Bestell-/Kundennummer: 1050208981

Anfang April bestellte ich über das Vergleichsportal CHECK24 bei dem Mobilfunktarifanbieter "klarmobil" die sog. "Internet Flat 500". Das ist eine monatlich abgerechnete und auch monatlich kündbare Flatrate für mobiles Internet, wobei in der speziell bei CHECK24 angebotenen Variante zwei monatiges kostenloses Surfen und ein günstiger Surfstick für knapp 30 Euro enthalten sein sollte.

SCHLAGWORTE


Zunächst war ich sowohl mit dem Flatrate-Tarif (im D-Netz der Telekom) als auch mit dem Surfstick sehr zufrieden, und ich hätte ein dauerhafter Kunde von klarmobil werden können (monatlich knapp 10 Euro). Aber nach einer Woche war der Surfstick defekt und machte keinen Mucks mehr. Damit war dann natürlich auch die Flatrate mangels geeigneter Hardware naheliegenderweise zu nichts mehr zu gebrauchen. Und das Unheil nahm seinen Lauf.

Ein defekter Surfstick wäre ja noch nicht weiter zu kritisieren, da so etwas immer einmal vorkommen kann und bei anderen Firmen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für gekaufte Artikel eigentlich überhaupt kein Problem darstellt. Nicht so jedoch bei klarmobil.

Dort antwortet man auf eine erste, freundliche Reklamation, wie man denn jetzt wohl weiter vorgehen sollte, bis heute nicht (Reklamation erfolgte per Webformular am 20.4.2012 mit automatisch generierter Empfangsquittung - immerhin). Und man antwortet auch auf eine zweite Reklamation nicht, in der ich nach der ja ganz offenbar gescheiterten "Nacherfüllung" (Reparatur oder Umtausch) nun eine Rückgängigmachung des Kaufs mit (selbstverständlicher) Rückgabe des Surfsticks verlangt hatte. Da nützte es auch nichts, dass ich diese Mitteilung aus Beweisgründen gleichzeitig auch noch über die im übrigen nur mittels des Telekommunikations-Portals "teltarif.de" herausfindbare Fax-Nummer von klarmobil übermittelt hatte.

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Obwohl ich nach Lektüre der Meinungen anderer Kunden auf CHECK24 (hätte ich natürlich vor der Bestellung machen sollen) und meiner nun selbst gemachten Erfahrung die Einzugsermächtigung für mein Bankkonto widerrufen hatte, wurde dort eineinhalb Wochen später fleißig Geld für den defekten Stick abgebucht. Diese Lastschrift habe ich natürlich sofort zurückgegeben und mir mein Geld zurückgeholt.

Gestern habe ich nun eine "1. Mahnung" von klarmobil erhalten, in der der bisher schon hoch liegende Pegel an Kundenverachtung noch weiter erhöht wurde. Nicht nur, dass man jetzt nochmals eine Zahlung für etwas verlangt, das genauso gut ein Stück Holz mit einem USB-Stecker daran sein könnte (der tote Surfstick), besitzt man auch noch die Dreistigkeit, knapp 15 Euro dafür haben zu wollen, dass man entgegen meines ausdrücklichen Verbots von meinem Konto abgebucht hatte und dann natürlich aus eigenem Verschulden Gebühren für die von mir zurückgegebene Lastschrift zahlen musste, wobei zu allem Überfluss so etwas gemäß teltarif.de in Wirklichkeit lediglich zwischen 3 Euro und 8,11 Euro kostet.

Diese "1. Mahnung" habe ich natürlich sofort erbost per Fax zurückgeschickt mit der Anmerkung, dass ich einen Kaufvertrag, der von klarmobil wegen Lieferung einer nicht mangelfreien Sache nicht erfüllt wurde, nicht einseitig von mir aus durch Bezahlung eben dieser Sache (dem Holzstück) zu erfüllen gedenke. Man darf gespannt sein, wie das weiter läuft.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Antwort auf die Frage, ob ich denn nach Ansicht von klarmobil tatsächlich einen defekten Surfstick hätte bezahlen und auf die kostenlose Flatrate-Zeit verzichten sollen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.05.2012 | 11:52
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Mayer,

es tut uns leid, dass Sie solche Schwierigkeiten mit dem klarmobil-Surfstick haben. Wir haben diesen Eintrag auch an unsere Ansprechpartner bei klarmobil weitergegeben und hoffen, dass man Ihnen entsprechend helfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Telekommunikationsdienste Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.06.2012 | 14:09
von Klaus Mayer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 22.5.2012 erhielt ich eine E-Mail von klarmobil, in der Bezug auf CHECK24 genommen wird. Man habe von dort die Information erhalten, dass es Klärungsbedarf gebe. Zusammen mit einer Entschuldigung wird die Zusicherung gegeben, man wolle keine weiteren Forderungen mehr an mich erheben. Ich solle den Surfstick an klarmobil zurücksenden.

Wie ist das alles zu kommentieren?

Zunächst ist natürlich erstaunlich, wie CHECK24 hier eigentlich ins Spiel gekommen ist, die ja nur Vermittler, aber kein Vertragspartner von mir waren und deren Kontaktdaten ich bei ReclaBox auch nicht angegeben hatte. Jedenfalls spricht der Vorgang sehr positiv für CHECK24, wo man wohl auch bei direkter Kontaktierung eine Antwort bekommen würde.

Von klarmobil selbst habe ich jetzt natürlich immer noch keine direkte Antwort auf meine hier bei ReclaBox gestellte Frage und damit auch nicht darauf, wie man bei einem Hardwaredefekt nach einer Bestellung bei klarmobil denn nun eigentlich allgemein richtig vorgehen soll. Dabei ist anzumerken, dass in den AGB von klarmobil keine Hinweise zum Vorgehen bei defekter Hardware zu finden sind. Lediglich wird notgedrungen die nicht zu umgehende gesetzliche Gewährleistung eingeräumt. Diese verspricht aber, dass bei einer Reklamation keinerlei Kosten, also auch nicht etwa Portokosten für eine aufwendige Paketsendung mit Einlieferungsquittung der Post und vielleicht sogar mit Rückschein anfallen dürfen.

So gesehen hätte ich jetzt wieder zurück antworten müssen, man solle den Stick bei mir abholen (lassen). Aber da diesmal ja der Verlauf für meinen speziellen Fall schon geklärt war und um die Sache zu beenden sowie die doch seitens klarmobil gezeigte Einsicht zu würdigen, habe ich als billigste Versendungsvariante den defekten Stick dann ohne seine ursprüngliche Verpackung in ein Kuvert gesteckt und dieses als 55-Cent-Brief per Einschreiben zurückgeschickt. Seither habe ich nichts mehr von klarmobil gehört und hoffe, das bleibt so. Deshalb habe ich mit einer Reaktion auf die Nachfrage von ReclaBox, ob das Problem gelöst sei, auch bis jetzt gewartet, da letztes mal genau vor einem Monat die unberechtigte Abbuchung von meinem Konto erfolgt ist und somit heute noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine weitere Abbuchung bestanden hat, die aber erfreulicherweise nicht erfolgt ist.




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