Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 859 Views | 23.08.2012 | 20:26 Uhr
geschrieben von JU Kre

E.ON Energie Deutschland GmbH (Potsdam)

Eon. edis - arbeitet dort jemand mit Kompetenz?

Hallo, nun bin ich schon zum zweiten Mal in diesem Forum seit 2011.

SCHLAGWORTE

In 2011 erhielt ich von Eon. edis erst eine Jahresrechnung mit der Angabe von zu zahlenden Monatsabschlägen, als ich auf dieser Seite postete. Vorweg gesendete Briefe und Anfragen wurden ignoriert.

Nachdem ich monatliche Raten für die um 6 Monate verspätete Jahresrechnung zahlte, wurden mir monatliche Mahnungen zugesendet, weil ich angeblich nicht zahlte. Als ich auch da wieder mehrmalige Schreibtiraden hinter mich gebracht hatte, keine Antwort erhielt, rief ich wiederum kostenpflichtig an. Erst dann musste man wirklich zugeben, dass man auf ein falsches Konto gebucht hatte. Mahngebühren etc. wurden storniert.

Die Jahresrechnung 2012 erhielt ich pünktlich, dafür aber mit fehlerhafter Abrechnung. Gezahlte Abschläge wurden nur für 3 Monate und nicht für 7 Monate angesetzt. Die Jahresrechnung stieg dadurch um 400 Euro an. Meine Reklamation seit dem 08.06. belief sich auf 3 E-Mails und einem Brief. Ich bat um Überprüfung. Keine Reaktion!

Dafür erhielt ich den netten Hinweis, dass ich auf Mahnungen auf die Jahresrechnung nicht reagiert habe. - Hätte ich gerne, wenn ich welche erhalten hätte - das wäre immerhin eine Reaktion auf meine Mails gewesen.

Stattdessen erreichte mich die Ankündigung der Stromsperre aufgrund meiner Nichtzahlung der Rechnung. Geschrieben: 10. August / Abgestempelt: 14. August/ Erhalten: 18. August- an einem Samstag/ Datum der Stromsperre: 21. August- am Dienstag.

Am 20. August rief ich dann wieder kostenpflichtig bei Eon an und traf auf eine Mitarbeiterin, komplett überfordert. Ausserstande, den Sachverhalt am Rechner nachzuvollziehen - ich bekam nur die Antwort, dass ich schliesslich doch auch Strom verbraucht hätte! Ah, ein wertvoller Hinweis!

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Weiterverbindung an eine andere Kollegin mit noch weniger Kompetenz, dafür mit mehr Schulung in der Kundenabwehr. All das hier Geschriebene gab ich zum Besten, auch den Hinweis auf die Stromsperre und der Fristen des Briefversandes und meiner Reaktionsmöglichkeit. Nun meinte die liebe Frau K., dass die Angelegenheit noch nicht bearbeitet sei (am 20. August hat man bei Eon noch nichts bearbeitet, was am 19. Juni und in Folge per Mail eingegangen ist?)! Die Weiterleitung an die Fachabteilung würde nun erfolgen. Meine Frage, wie denn der Mitarbeiter von Eon gestoppt werden würde, wurde mir nicht beantwortet, denn schliesslich sei man nicht Zechpreller, sondern Opfer einer miserablen Geschäftsführung und - ordnung bei Eon. Als Abwehr habe ich jedem Eon-Mitarbeiter bis zur Klärung des Sachverhaltes Hausverbot als Eigentümer erteilt. Es kam dann auch kein Mitarbeiter, der den Strom abstellen wollte. Nachdem ich weiter auf Klärung bestand, bekam ich mitgeteilt, dass man Abschläge auf Gebühren und Mahnkosten umgebucht hätte. Dagegen las ich Frau K. vor, dass man sich in einem großartigen Brief wegen der verspäteten Bearbeitung entschuldigte und alle Gebühren und Mahnkosten storniert seien. Große Geste, keine Umsetzung. Nachdem ich mich weiterhin beschwerte und auf Klärung bestand, lachte Frau K. am Telefon nur noch. Auf meine Frage hin, was das sollte, gab sie zur Antwort, dass ich garnicht gemeint sei - also hörte sie mir garnicht zu? Das ist das Allerletzte, was Mitarbeiter von Eon den Kunden als Vorstellung bieten und das müsste personelle Konsequenzen nach sich ziehen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Nachweis der Verbuchung von 1260 Euro von 12.2011 bis 06.2012


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.09.2012 | 15:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrte Frau Kreyenborg,

bitte entschuldigen Sie den Ärger, den Sie mit uns haben.

Heute haben wir eine gute Nachricht: Ein persönliches Schreiben, sowie die genaue Kontenaufstellung aller Ihrer bei uns bisher eingegangenen Zahlungen wurden am 31.08.2012 an Sie versandt.

Sollten von Ihnen getätigte Zahlungen nicht berücksichtigt worden sein, bitten wir Sie, uns die Kopien der betreffenden Kontoauszüge zuzusenden. Nach Eingang der Unterlagen werden wir eine erneute Prüfung vornehmen.

Wir hoffen, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (6)


24.08.2012 | 11:45
von ReclaBoxler-4319393 | Regelverstoß melden
Sie werden wohl auch nicht das letzte mal in diesem Forum sein, wenn Sie rechtlich relevante Beschwerden mit einem Unternehmen per E-Mail und Telefon klären wollen. So was macht man grundsätzlich per Einschreiben und mit klaren Fristsetzungen. Dann hat man was in der Hand und kann rechtlich dagegen vorgehen.

24.08.2012 | 16:57
von ReclaBoxler-1474121 | Regelverstoß melden
Man sollte nicht mich fragen, wo das Problem liegt.

03.09.2012 | 13:10
von JU Kre noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. ich bekommme jetzt aber jeden Tag einen Brief mit unterschiedlichem Inhalt, u. a. hat man nun festgestellt, dass der Rechnungsbetrag nicht korrekt ist.es geht weiter.


03.09.2012 | 16:03
von ReclaBoxler-4591263 | Regelverstoß melden
Ja, ich habe einen Auszug erhalten, aber leider nur für die beiden Monate Juli und August 2012. Die Beträge von Dezember 2011 bis Juni 2012 habe ich ja vereinbarungsgemäß und nach Ratenplan gezahlt, habe aber leider darüber noch keinen Kontoauszug mit entsprechender Verbuchung erhalten. Meine Monatsabschläge wurden auch nicht ín voller Höhe auf der Jahresrechnung verbucht. Vielleicht sind Sie so nett und senden mir einen Kontoauszug von 12. 2011 bis 06.2012 zu.

Vielen Dank, mfG
Jutta Kreyenborg

06.09.2012 | 16:28
von JU Kre noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.09.2012 | 09:18
von JU Kre gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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