Durch NetCologne endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 468 Views | 18.10.2012 | 10:53 Uhr
geschrieben von Katrin Heise

NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)

Keine Leistung, trotzdem weiter abkassieren!

Eigentlich waren wir mit Netcologe zufrieden. Dann sind wir in eine andere Stadt umgezogen, wir wollten den Umzug lediglich bei Netcologe melden. Dann kam die Aussage, dort versorgt Netcologne nicht. Also, blieb uns nur die Kündigung. (Wir dachten in unserer kindlichen Naivität, dass wir Sonderkündigungsrecht bekommen, da wir ja umgezogen sind und Netcologe dort nicht versorgt.)

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Kündigung geschrieben, Antwort zurück, gilt nicht, ist kein Netcologne-Formular! So haben Sie dann noch zwei Wochen "rausgeschlagen", bis sie letztendlich unsere Kündigung akzeptiert haben (mit dem Netcologne-Formular, versteht sich). Sie akzeptieren die Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, bis dahin sollen wir weiter zahlen. Aber wofür? Für Nichts? Offensichtlich hat man es bei Netcologne sehr nötig, auch noch die Kündigunsfrist in die Länge zu ziehen, fenn macht man einen Neuvertrag, gehts es viel schneller!

Auch div. Schreiben (u. A. an die Geschäftsleitung) ändern an der "Forderung" nichts. Ich finde es sooo armselig, dass sich ein Unternehmen wie Netcologe so verhält. Und das, obwohl man jahrelang vorher Kunde war und seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt hat.

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Meine Forderung an NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH: Akzeptanz der Sonderkündigung, da keine Leistung mehr erfolgt!


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Kommentare und Trackbacks (3)


18.10.2012 | 11:16
von ReclaBoxler-6606977 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 09.08.12 "Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden"

www.vz-nrw.de/UNIQ135055149526963/link1060221A.html

Zitat: ". .. Bietet die Firma die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht an, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen.

Das heisst, dass Sie nach der Kündigung zumindest die Grundgebühren noch für weitere drei Monate bezahlen müssen.

Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, gilt die vereinbarte Frist. "

Im Prinzip ist es also so, wie wenn Sie die Wohnung wechseln: die bisherige Wohnung muss mit einer bestimmten Frist gekündigt werden - wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, sondern vorher ausziehen, müssen Sie eben die Miete weiterzahlen, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen.

Der bisherigen Netcologne-Anschluss musste laut den Geschäftsbedingungen mit einer bestimmten Frist gekündigt werden - (da am neuen Wohnort kein Anschluss möglich ist, ist dies eine Sonderkündigung) - wenn Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten, sondern vorher umziehen, müssen Sie eben die Netcologe-Gebühr weiterzahlen, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen.

29.10.2012 | 14:06
von Katrin Heise noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor bekomme ich Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, aber keine persönliche Information und Erklärung. Läuft alles nach Schema "F" bei Netcologne.


12.11.2012 | 14:17
von Katrin Heise endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Lösung, weiterhin Mahnungen und Androhung von Sperre. die verstehen einfach nicht, dass ich dort schian seit 4 Monaten nicht mehr wohne. es wird aber inzwischen lustig.




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