799 Views | 05.01.2013 | 21:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5343252

real,- SB-Warenhaus GmbH (Hagen)

Lieber wegwerfen als tierlieb sein

Heute am 5.1.13 waren wir bei Real in Hagen Barthey einkaufen so wie jede Woche. Wir wollten wie immer etwasGrünzeug für die Hasen mitnehmen (Abfall!) aber leider wurde uns die Mitnahme an der Kasse untersagt. Dadurch sehen wir uns in Zukunft gezwungen unsere Einkäufe bei der Konkurrenz zu machen. Schade, gleich 4 Kunden verloren.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Man darf die Sachen wieder mitnehmen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


05.01.2013 | 22:09
von ReclaBoxler-1665138 | Regelverstoß melden
Wir haben auch Tiere, und wir fragen meist nach Grünzeug in der Abteilung ob wir das haben dürfen. Ich habe noch nie ein Nein gehört. Sollte man mal versuchen und nicht das Grünzeug einfach nehmen und dann zur Kasse gehen. Wahrscheinlich liegt dort der Fehler.

05.01.2013 | 22:46
von ReclaBoxler-3323613 | Regelverstoß melden
Das Problem an der Sache ist, dass sich viele Kunden nicht am Abfalleimer bedienen sondern den Kohlrabi, Salat, Blumenkohl, etc in der Theke bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln. Stets mit der Begründung, dass das doch für das kleine hungrige Häschen ist!

Das der nächste Kunden dann nicht mehr den vollen Preis für oben genannte Artikel bezahlen möchte ist nachvollziehbar.

Aber wenn Sie sich ein Bund Karotten kaufen, haben Sie doch genug grün dran um den kleinen Rammler zu ernähren.

Und wo Sie das einkaufen, dass steht Ihnen ja frei. Aber bei real nicht mehr einkaufen zu gehen, weil Ihnen dort nichts mehr geschenkt wird? Sehr interessante Einstellung!

06.01.2013 | 00:49
von ReclaBoxler-8129313 | Regelverstoß melden
Ehrlich gesagt finde ich Ihre Forderung ganz schön daneben. Selbst wenn Sie das Grünzeug aus dem Abfalleimer des Supermarktes haben, rechtlich gesehen gehört der Müll dem Supermarkt und einfach daraus etwas mitnehmen ist demnach sogar Diebstahl, wenn auch nur einer sehr geringwertigen Sache. Vielleicht fragen Sie beim nächsten Einkauf einfach in der zuständigen Abteilung nach, ob Sie etwas aus dem Müll, der zum Eigentum des Supermarktes gehört, etwas mitnehmen dürfen. In Ihrem Fall hat sich nicht der Supermarkt falsch verhalten, sondern Sie. Und anzuführen, dass Sie es bisher immer durften bzw. dass bisher niemand etwas dagegen gesagt hat, spielt dabei keine Rolle.

06.01.2013 | 06:54
von ReclaBoxler-1520970 | Regelverstoß melden
Und anzuführen, dass Sie es bisher immer durften bzw. dass bisher niemand etwas dagegen gesagt hat, spielt dabei keine Rolle.

Vielleicht hat die Kassenkraft zum 1. Mal gesehen, weil es bislang gekonnt an der Kasse vorbei gemogelt wurde?

 spider monkey BF

Sie sollten mal Ihre Einstellung überdenken! Es muss immer alles umsonst geben, gelle?
Was ist, wenn das Grünzeug mit Keimen besetzt ist und die Hasen werden krank? Aber dann, Regressansprüche an den "bösen" Real?

Kaufen Sie für sich und Ihre Angehörigen entsprechendes Gemüse. Sie leben gesund und haben genug für die Hasen!

06.01.2013 | 13:18
von ReclaBoxler-3617112 | Regelverstoß melden
Wenn ich nix geschenkt bekomme kauf ich woanders ein und meine Nachbarn und Verwandten auch. So einfach ist das. Verkauft der Händler auch Kleintierfutter?

07.01.2013 | 06:42
von Ex -,real Verkäufer Aus Berlin | Regelverstoß melden
Also als ehemaliger langjähriger -, real Mitarbeiter, insbesondere im Kassenbereich, kann ich dazu nur sagen, dass es in unserem Markt vollkommen normal war, wenn Kunden etwas Grünzeug mitgenommen haben, dass das dann natürlich nicht berechnet oder beanstandet wurde.

Trotzdem muss man halt sagen, dass kein Kunde ein Anrecht darauf hat, und natürlich nicht einfach etwas vom Verkaufsgemüse abgerissen werden darf, was dazu führt, dass es andere Kunden nicht mehr kaufen würden. Aber in den Kisten liegen eigentlich immer bereits abgetrennte Kohlrabiblätter oder Möhrengrünzeug. Ich habe noch nie davon gehört, dass da jemand was an der Kasse gesagt hätte, und hätte ich das selbst mitbekommen, dann hätte ich sowas im Sinne der Kundenfreundlichkeit auch unterbunden.

Letztlich gibt es aber überall solche und solche Menschen, auch an der Kasse. In jedem Supermarkt. Mein Tipp: Gehen sie bei ihrem nächsten Einkauf in ihrem -, real Markt einfach mal ans Service-Center und fragen freundlich nach, ob es erlaubt ist Grünzeug, welches bereits abgetrennt ist, mitzunehmen. Machen sie ruhig den Vorschlag, dieses auch zu bezahlen. Niemand wird da Geld für verlangen, und wenn das Service Center ihnen das erlaubt hat, dann brauchen sie an der Kasse nur zu sagen, dass sie gefragt haben. Oder sie gehen nächstes Mal einfach an eine andere Kasse mit einer anderen Mitarbeiterin und legen das Grünzeug dort ganz normal in einer Tüte aufs Band. Meine Erfahrung ist, dass 99% der Mitarbeiterinnen nur schauen was drin ist, und die Tüte dann ohne Eingabe in die Kasse wortlos über das Band ziehen oder gar freundlich nachfragen ob es für die Kaninchen ist. Viele Verkäuferinnen haben schließlich selbst Haustiere. :)



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Real,- SB-Warenhaus: Verweigerung von Pfanderstattung
Real,- SB-Warenhaus: Reklamation im Onlineshop
Real,- SB-Warenhaus: Gefrierschrank mit Beulen
Real,- SB-Warenhaus: Vorfall am 11.4.2020
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!