Durch callmobile gelöste Beschwerde. | 202 Views | 26.02.2013 | 11:28 Uhr
geschrieben von Jürgen Gärtner

callmobile GmbH (Hamburg)

Callmobile zahlt Restguthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Callmobile Tel.-Nr. 015159217296 und 015159233686

Zum 31.08.2012 wurden zwei "clever9" Verträge gekündigt mit Antrag auf Rufnummermitnahme. Dafür wurden von Callmobile je EUR 29,95 berechnet. Ein Restguthaben von EUR 13,03 bzw. EUR 6,84 sollte gemäß Callmobile innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung zurückgezahlt werden.

SCHLAGWORTE

Am 08.01.2013 schickte ich eine Erinnerung mit der Bitte um Überweisung der ausstehenden Rückzahlungsbeträge innerhalb der nächsten 14 Tage.

Am 22.01.2013 antwortete Herr T. B.: "Ich habe die Rückzahlung Ihres Restguthabens nochmal an die Buchhaltung weitergegeben. Die Kollegen werden sich schnellstmöglich darum kümmern und Ihnen das Restguthaben auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung zurücküberweisen."

Am 10.02.2013 schickte ich die 2. Erinnerung mit Termin für Rückzahlung bis 22.02.2013. Diese Email kam als nichtzustellbar zurück, da die Callmobile Support Antwort-Emailadresse auf "callmobile spider monkey mailuk.custhelp.com" geändert wurde. Nach manueller Änderung auf die korrekte Mailadresse gelang es mir, die 2. Erinnerung abzuschicken.

Am 11.02.2013 antwortete Herr T. B.: "Ich habe die Kollegen aus der Buchhaltung über Ihre gesetzte Frist informiert. Die werden sich entsprechend um die Auszahlung kümmern."

Bis zum heutigen Datum (26.02.13) habe ich noch keine Rückzahlung erhalten.

Es ergibt sich die Anmutung, dass die Verzögerung bei Rückzahlungen von Restguthaben bei Callmobil Methode hat und der Kunde mit allen möglichen dümmlichen Tricks hingehalten wird nach der Devise: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich völlig ungeniert."

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2013 | 15:42
von Jürgen Gärtner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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