Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2077 Views | 15.04.2013 | 13:42 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Herrmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Falsche Abrechnung an eine jahrelang nicht mehr gültige Adresse

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282 029 789 751 + 272 004 587 072

Im Februar 2012 verkaufte ich mein damaliges Haus in Starnberg. Am 20.02.2012 war die Schlüsselübergabe der bis dahin dort wohnenden Mieter an mich. Die Mieter meldeten sich zu diesem Datum bei ihrem Stromanbieter (Lekker-Energie) ab.

SCHLAGWORTE

Am 04.03.2012 fand die Schlüsselübergabe an die Käufer des Hauses statt. Ab dieser Zeit verbrauchten die Käufer natürlich auch Strom.

Am 14.03.2013, ca. 1 Jahr später also, erhielt ich ein Schreiben der Kanzlei ECOVIS, Forderungsmanagement im Namen der E.ON, in Bezug auf eine Schlussrechnung 2012 von E.ON. Ich sei nach Abmeldung der damaligen Mieter automatisch beim örtlichen Grundversorger E.ON angemeldet worden mit Vertragsnummer 282 029 789 751 (dies ist korrekt und ich habe nichts dagegen einzuwenden). Obwohl ich mehrmals angeschrieben worden sei, hätte ich auf kein einziges Schreiben je reagiert und Strom laut der Abrechnung verbraucht. Fällig wären daher 814,85 Euro inkl. Mahnkosten und Auslagen.

Da keine E.ON-Rechnung beigefügt war, ließ ich mir diese umgehend nachsenden.

Es stellte sich heraus, dass E.ON:

erstens ihre Mahnschreiben immer an eine seit damals bereits ca. 3 Jahre ungültige Adresse sandte. Die erste Mahnung erfolgte am 13.04.2012. Es folgten weitere Mahnungen und auch Androhungen der Stromsperrung, insgesamt 9 mal, und immer an die gleiche falsche Adresse. Anscheinend wurde auch kein einziges Mal per Einschreiben versandt, da ich sonst etwas erfahren hätte.

zweitens hochgerechnete Zählerstände abrechnen wollte, die dem realen Zählerstand und Verbrauch nicht entsprachen. Die korrekten Zählerstände wurden E.ON bereits im Oktober 2012 von den Käufern des Hauses mitgeteilt - und zwar im Zuge einer Berichtigung, als die Käufer ein Willkommensschreiben der E.ON im September 2012 erhielten und auch da schon falsche Zählerstände angegeben waren!

Trotz mehrerer Schreiben meinerseits an das Forderungsmanagement ECOVIS beharrt E.ON darauf, dass die hochgerechneten Zählerstände und damit ein fast um 50% zu hoher Verbrauch zu bezahlen seinen - obwohl ihnen inzwischen sowohl durch meine Schreiben als auch durch Telefonanrufe und Schreiben des Käufers (Vertragsnummer 272 004 587 072) die korrekten Zählerstände bekannt sein müssen! Sie wurden laut Auskunft des Käufers am 15.10.2012 telefonisch sogar von einem Herrn Roland Beranek entgegen genommen.

Laut Forderungsmanagement ECOVIS sei E.ON nicht in der Pflicht, korrekte Adressen für ihre Anschreiben zu ermitteln.

Laut Auskunft eines befreundeten Rechtsanwaltes jedoch irrt hier E.ON gewaltig. Sie sei sehr wohl in der Pflicht, gültige Adressen zu ermitteln, und es sei äußerst fahrlässig, eine Adresse zu verwenden, bei der unklar ist, ob sie noch Gültigkeit hat und dahin laufend Mahnungen und keine einzige als Einschreibebrief zu versenden. Auch sei E.ON verpflichtet, nach inzwischen mehrmals erfolgter Bekanntgabe und Übermittlung der korrekten Zählerstände auch nur diese richtigen Zählerstände abzurechnen und nicht mehr die hochgerechneten Zählerstände.

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Unprofessionell sei zudem in höchstem Maße, dass E.ON laut Forderungsmanagement über die monatelange Zeit bis 07. September 2012 von einem leerstehenden Haus ausging und deshalb die Zählerstände hochrechnete (seltsamerweise auf einen 3-Personen-Haushalt!), E.ON gleichzeitig aber merken musste - insbesondere nach den Anrufen und Schreiben des Käufers - dass das Haus aber bewohnt war und ganz andere Zählerstände und ein abweichender, niedrigerer Verbrauch übermittelt worden war! Unprofessionell sei weiterhin, dass E.ON zum heutigen Zeitpunkt noch immer auf diesen ja nun falschen Zählerständen und damit falschem Stromverbrauch beharre!

ECOVIS und E.ON stellen sich jedoch noch immer taub und möchten auch weiterhin - heute zum 15. April 2013 - dass die hochgerechneten Beträge inkl. aller Mahnkosten(!) zu bezahlen sind. Dem widerspreche ich aus genannten Gründen vehement! Klar muss ein verbrauchter Strom bezahlt werden, aber natürlich nur und ausschließlich nach korrekten und übermittelten Zählerständen! Und alle Mahnkosten und Kosten einer eingeschalteten Kanzlei sind hinfällig, da E.ON permanent eine seit Jahren ungültige Adresse verwendet hatte.

Übrigens stellt sich E. ONn auch noch auf den irren Standpunkt, dass ich bei der Deutschen Post einen langfristigen, also jahrelang andauernden, Nachsendeantrag hätte stellen müssen. Ich hatte damals 2009 einen Nachsendeantrag für die Dauer von 12 Monaten gestellt und dies war vollkommen ausreichend für jede Art von Post. Laut dem befreundeten Rechtsanwalt sei schon allein dieser Standpunkt von E.ON vollkommen irrwitzig. Wenn überhaupt, kann, muss aber nicht ein Nachsendeantrag mit maximal 1 Jahr gestellt werden, wenn man "kritische" Post erwartet. Dies sei in meinem Falle nicht so gewesen und die erste kritische Post traf ja auch erst ca. 3 Jahre später ein!

Also E.ON:

Korrekte Abrechnung erstellen an meine Vertragsnummer, korrekte Adresse notieren, ggf. nachforschen, und vor allen Dingen: endlich keine falschen Verbrauchswerte abrechnen! Sie kennen die korrekten Zählerstände. Die Auslagen Ihres Forderungsmanagements und alle angefallenen Mahnkosten dürfen Sie wegen der monatelang verwendeten ungültigen Adresse sowieso selbst bezahlen!

Ach, und gerne trete ich mit alledem an die breite Öffentlichkeit, seien es Zeitungen oder Fernsehanstalten - es gibt einige, für die sind solche Meldungen geradezu Leckerbissen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrekte Abrechnung 2012 nach korrekten, mitgeteilten Zählerständen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2013 | 15:42
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag Herr Herrmann,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfragen erhalten haben. Das entspricht nicht unserer Vorstellung einer guten Kundenbetreuung, an der wir stetig arbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre offenen Worte, die wir sehr ernst nehmen.

Die Mahnkosten haben wir selbstverständlich storniert und die Forderung vom Inkassounternehmen zurück geholt. Die Rechnungen haben wir inzwischen mit den korrekten Ständen neu erstellt und die daraus resultierende Forderung als kleine Wiedergutmachung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, so dass keine Forderung mehr besteht.

Sie erhalten hierzu in den nächsten Tagen auch noch ein persönliches Anschreiben.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist.

Beste Grüße,

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.04.2013 | 10:53
von Hans-Peter Herrmann
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.04.2013 | 11:32
von Hans-Peter Herrmann | Regelverstoß melden
Hallo E.ON!

Man fragt sich bei dieser (durchaus angenehmen Antwort), was eigentlich mit all den bisherigen Schreiben an E.ON und ECOVIS passiert ist und wo genau in dieser nervenaufreibenden Zeit die "gute" Kundenbetreuung geblieben ist. Warum muss es immer erst hart auf hart und an die Öffentlichkeit gehen, bevor man sich plötzlich wieder an einen "Service" erinnert?

Nun gut, jetzt warte ich erstmal auf Ihr Bestätigungsschreiben - soweit klingt das alles ja in Ordnung - danach werde ich die Diskussion beenden.

21.04.2013 | 18:43
von Hans-Peter Herrmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat die Klage zurückgezogen.




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