Bucher Reisen GmbH (Meerbusch)
Nicht existenten Flug zu überhöhtem Preis verkauft
Bestell-/Kundennummer: 4682881/AYT
Sachverhalt: Am 14.02.2013 buchte ich mit der Zeugin XXXXX wohnhaft: wie der Antragsteller, über das Online-Portal Holidaycheck, eine Ferienreise nach Side Türkei, bei der Angeschuldigten Bucher Reisen GmbH. Da wir eine frühe Abflugzeit wünschten, nahmen wir gegenüber späteren Flügen am 17.04.2013 Mehrkosten von ca. € 100 p. P. in Kauf. Die Abflugzeit mit Condor Flug DE 3306 wurde uns mit 05:55 Uhr (Ankunft Antalya 10:30 Uhr) bestätigt. Am 03.04.2013 übersandte uns die Bucher Reisen GmbH die Flugscheine wonach sich die Abflugzeit für Condor Flug 3306 nunmehr auf 14:15 Uhr verschoben hätte. Unsere Nachforschungen bei der Fluglinie Condor ergaben mittlerweile, dass
>>>>>E-Mail der Condor vom 08.04.2013:Tatsächlich gab es für den 17.04.2013 einen Flug mit der von Ihnen genannten Flugzeit, jedoch ist die Flugnummer hierfür DE5548.Am 03.11.2013gab es für diesen Flug eine Flugzeitenänderung, so dass für den genannten Flug aktuell folgende Flugzeiten gelten:17.04.13 DE 5548 14:55 Uhr – 19:30 Uhr
Fazit: Die Firma Bucher Reisen GmbH bietet wissentlich und gewerbsmäßig nicht existente Flüge zu attraktiven Flugzeiten an, um sich am Mehrpreis ungerechtfertigt einen Vermögensvorteil (ca. € 100 p. P. im Gegensatz zu anderen Anbietern mit der späteren uns genannten Flugzeit) zu verschaffen. Es besteht m. E. der Verdacht, dass Bucher Reisen die frühen Abflugzeiten anbietet, ungerechtfertigt den Mehrpreis berechnet, den Käufer auf den für Bucher Reisen GmbH kostengünstigeren späteren Flug bucht, und den nächsten Interessenten mit dem höherpreisigen Frühflug lockt, bis das komplette Kontingent zu der jeweiligen Destination abverkauft wurde.
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Es ist davon auszugehen, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass die Schadensumme durch die Anzahl derGeschädigten den Rahmen der Geringfügigkeit weit übersteigt.
Hinweis: Genau diese Vorgehensweise wird im Urteil des OLG Celle, (AZ 11 U 82/12) Bundesverband der Verbraucherzentralen. /. TUI, vom 12.03.2013 gerügt. Allerdings befasst sich das OLG Celle in o. a. Urteil mit Flugzeitenänderungen und nicht mit wissentlich nicht existenten Flugzeiten.
Nachtrag: Eine eingereichte Mängelrüge bestätigte Bucher Reisen am 22.04.2013 mit dem Hinweis sich nach Prüfung unaufgefordert zu melden. Bis zum 27.05.2013 erfolgte keine Reaktion. Mittlerweile wurde durch uns Strafanzeige wegen Betruges gestellt, da es sich bei diesen Praktiken nicht um einen Einzelfall zu handeln scheint. Siehe hierzu die einzelnen Foren im Internet.
Die Buchung erfolgte über Holliday-Check. Veranstalter: Bucher Reisen.