Von Deutsche Post beantwortete Beschwerde. | 1220 Views | 14.08.2013 | 15:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3563223

Deutsche Post AG (Bonn)

Einschreiben geöffnet - Inhalt gestohlen

Der ehemalige Arbeitgeber meines Freundes hatte noch zwei Schlüssen zu bekommen. Diese habe ich per Post an ihn versand und extra ein Einschreiben eigenhändig darausgemacht. Wir haben den Brief zusammen bestückt, ich habe ihn zur Post gebracht und damit war es erstmal abhehakt.

Heute bekommen wir Nachricht, dass der Brief mit Anschreiben, aber ohne Schlüssel angekommen ist. Die Dame, welche von der Post den Brief angenommen hat, kann auch bestätigen, dass ein Inhalt vorhanden war.

Ich finde es eine Frechheit das bei der Post anscheinend absichtlich Briefe geöffnet werden, um Dinge herauszunehmen.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Da der ehem. Arbeitgeber nun die Schlösser austauschen will, fordere ich von der Post die Übernahme der entstandenen Kosten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2013 | 17:50
Firmen-Antwort von: Deutsche Post AG
Abteilung: Kundenservice BRIEF

Hallo ReclaBoxler-3563223,

wir bedauern, dass Ihre Briefsendung unvollständig beim Empfänger angekommen ist.

Tatsächlich eignen sich Briefe nicht zum Versand von Gegenständen, da diese durch die vollautomatische Sortieranlage herausgepresst werden können.

Natürlich möchten wir gerne nach Ihren beiden Schlüsseln suchen. Deshalb bitten wir Sie, uns telefonisch unter der Rufnummer 0228 4333111 oder über unser Kontaktformular, das Sie unter www.deutschepost.de/content/dpag/de/service1.html finden, zu kontaktieren.

Viele Grüße

Ihr Kundenservice BRIEF

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.08.2013 | 15:27
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Ein normaler Briefumschlag ist ja wohl überhaupt nicht zum Versand von Schlüsseln gedacht. Das ist "das Verlieren" in den vollautomatischen Sortieranlagen vorprogrammiert.

Zum Schadenersatz, der fällt flach, weil Sie einen Gegenstand versendet haben, der nicht mit einem Einschreiben transportiert werden darf.

www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

: : Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25 Euro bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20 Euro bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 Euro.: :

21.08.2013 | 18:03
von ReclaBoxler-3563223 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ehißt es wird untersucht und das dies mehrere Wochen dauern kann, sollte es nach drei Wochen nicht geklärt sein solle ich mich noch einmal melden.
Allerdings hat sich auch der eigentliche Empfänger nicht mehr gemeldet, diesen habe ich um Bildmaterial zum erhaltenen Brief gebeten.




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