Stromio GmbH (Kaarst)
Stromios Jahresrechnungen allesamt falsch. Arbeitspreiserhöhung.
Bestell-/Kundennummer: 1369476
Bereits am 16.01.2014 und 17.01.2014 habe ich Beschwerden gegen Stromo hier eingestellt.
Jetzt habe ich alle Jahresabrechnungen von 2011 bis heute überprüft und festgestellt, dass Stromio nur bei der Erhöhung des Grundpreises informiert, nicht aber bei der Erhöhung des Arbeitspreises.
Natürlich ist Stromio verpflichtet, auch bei der Arbeitspreiserhöhung 6 Wochen vorher schriftlich über diese Erhöhung zu informieren. Stromio meint, die AGBs sind dem Gesetzgeber übergeordnet und erkennt die dazugehörige Gesetzeslage nicht an.
So begründet Stromio jedenfalls das aus Stromios Sicht nicht erkennbare Sonderkündigungsrecht, welches selbstverständlich besteht und das sogar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung. Quelle: Urteil EUGH aus 2013, Verbraucherschutzzentrale mit dem Musterschreiben, das ich mir dort heruntergeladen habe und des § 41 Abs. 3 EnWG.
Nach Stromio ist die Arbeitspreiserhöhung vom Gesetzgeber vorgegeben und Stromio gibt sie nur lediglich an den Kunden weiter.
Das ist natürlich Unsinn, da Stromio die gesetzlichen Erhöhungen ihm als Stromlieferanten in Rechnung gestellt werden.
Stromio kann, muß aber nicht diese Erhöhungen an den Kunden weitergeben. Die Erhöhung wird dem Kunden von Stromio, nicht vom Gesetzgeber in Rechnung gestellt.
Also ist der Arbeitspreis einseitig von Stromio erhöht worden und Stromio muß spätestens sechs Wochen vorher den Kunden ebenso wie bei der Erhöhung des Grundpreises davon schriftlich in Kenntnis setzen.
Tut Stromio dieses nicht, greift selbstverständlich das Sonderkündigungsrecht.
(Musterbrief der Internetseite des Verbraucherschutzes, )
Ich habe allen Jahresabrechnungen innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist per Fax, per Email und per Post mit Zeugen widersprochen und die Rückzahlungen eingefordert.
Vier Wochen hat Stromio nun Zeit, dieses zu bearbeiten. Bei Ablehnung oder Nichtbearbeitung von Stromio geht auch diese Sachlage an die Schlichtungsstelle.
27.01.2014 | 12:20
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, das Ihr Anliegen bereits mit der Reclabox ID-72609 bearbeitete wurde.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Nach unzähligen Vergleichen der Stromtarife für Sonderverträge (gefühlte 1000 Stück) habe ich einen Anbieterwechsel beantragt nach einem Tipp der Stiftung Warentest. Von Verträgen mit Bonuszahlungen, Verträgen von Verivox und anderen Plattformen wie Check 24 und allen anderen lasse ich grundsätzlich die Finger. Stromio ist das beste Beispiel dafür.
Die Bonuszahlungen werden erst im 13. Monat nach Vertragsschluss wirksam. Somit ist man automatisch im 2. Vertragsjahr und da schlägt Stromio zu.
Dieses ist natürlich unbillig und gerichtlich abgesegnet. Die Gerichte nennen das Bauernfängerei.
Am 27.12.2010 Vertrag bei Stromio zum 01.01.2011 abgeschlossen. Arbeitspreis am 27.12.2010 über 0,1930 Euro von Stromio bestätigt. Mit der Jahresrechnung für 2011 im Januar 2012 einseitige Erhöhung ohne schriftliche Mitteilung des Arbeitspreises auf 0,2383 Euro versteckt in der Jahresrechnung.
Dasselbe wiederholt sich im Jahr 2013.
Der neue Stromlieferant wird ganz sicher von Stromio die Nachricht erhalten, dass das Vertragsverhältnis noch besteht bis zum 31.12.2014.
Der neue Stromlieferant wird mir das mitteilen und ich habe den Beweis für die Schlichtungsstelle.
Dem neuen Lieferanten habe ich die Sachlage genau erzählt und erklärt und er möchte trotzdem, dass ich den Antrag stelle um diesen Beweis zu erlangen.
Nun bleibt wieder nur abwarten.