Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 752 Views | 20.01.2014 | 11:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2169273

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromios Jahresrechnungen allesamt falsch. Arbeitspreiserhöhung.

Bestell-/Kundennummer: 1369476

Bereits am 16.01.2014 und 17.01.2014 habe ich Beschwerden gegen Stromo hier eingestellt.

SCHLAGWORTE

Jetzt habe ich alle Jahresabrechnungen von 2011 bis heute überprüft und festgestellt, dass Stromio nur bei der Erhöhung des Grundpreises informiert, nicht aber bei der Erhöhung des Arbeitspreises.

Natürlich ist Stromio verpflichtet, auch bei der Arbeitspreiserhöhung 6 Wochen vorher schriftlich über diese Erhöhung zu informieren. Stromio meint, die AGBs sind dem Gesetzgeber übergeordnet und erkennt die dazugehörige Gesetzeslage nicht an.

So begründet Stromio jedenfalls das aus Stromios Sicht nicht erkennbare Sonderkündigungsrecht, welches selbstverständlich besteht und das sogar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung. Quelle: Urteil EUGH aus 2013, Verbraucherschutzzentrale mit dem Musterschreiben, das ich mir dort heruntergeladen habe und des § 41 Abs. 3 EnWG.

Nach Stromio ist die Arbeitspreiserhöhung vom Gesetzgeber vorgegeben und Stromio gibt sie nur lediglich an den Kunden weiter.

Das ist natürlich Unsinn, da Stromio die gesetzlichen Erhöhungen ihm als Stromlieferanten in Rechnung gestellt werden.

Stromio kann, muß aber nicht diese Erhöhungen an den Kunden weitergeben. Die Erhöhung wird dem Kunden von Stromio, nicht vom Gesetzgeber in Rechnung gestellt.

Also ist der Arbeitspreis einseitig von Stromio erhöht worden und Stromio muß spätestens sechs Wochen vorher den Kunden ebenso wie bei der Erhöhung des Grundpreises davon schriftlich in Kenntnis setzen.

Tut Stromio dieses nicht, greift selbstverständlich das Sonderkündigungsrecht.

(Musterbrief der Internetseite des Verbraucherschutzes, )

Ich habe allen Jahresabrechnungen innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist per Fax, per Email und per Post mit Zeugen widersprochen und die Rückzahlungen eingefordert.

Vier Wochen hat Stromio nun Zeit, dieses zu bearbeiten. Bei Ablehnung oder Nichtbearbeitung von Stromio geht auch diese Sachlage an die Schlichtungsstelle.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrekte Abrechnung nach Vorgabe der Gesetzeslage mit Erstattung der zuviel gezahlten Beträge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.01.2014 | 12:20
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, das Ihr Anliegen bereits mit der Reclabox ID-72609 bearbeitete wurde.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


20.01.2014 | 18:54
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.01.2014 | 18:58
von ReclaBoxler-2169273 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, denn Stromio hat diese Beschwerde noch nicht erhalten.


21.01.2014 | 08:55
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.01.2014 | 13:38
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.01.2014 | 11:29
von ReclaBoxler-2169273 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mir aber jetzt die 2. Mahngebühr meiner zurückgebuchten Lastschriften auch erlassen. Das Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 3 EnWG erkennt Stromio weiterhin nicht an. Ich habe nochmal auf die Unbilligkeit der Preiserhöhung hingewiesen nach Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
Nach unzähligen Vergleichen der Stromtarife für Sonderverträge (gefühlte 1000 Stück) habe ich einen Anbieterwechsel beantragt nach einem Tipp der Stiftung Warentest. Von Verträgen mit Bonuszahlungen, Verträgen von Verivox und anderen Plattformen wie Check 24 und allen anderen lasse ich grundsätzlich die Finger. Stromio ist das beste Beispiel dafür.
Die Bonuszahlungen werden erst im 13. Monat nach Vertragsschluss wirksam. Somit ist man automatisch im 2. Vertragsjahr und da schlägt Stromio zu.
Dieses ist natürlich unbillig und gerichtlich abgesegnet. Die Gerichte nennen das Bauernfängerei.
Am 27.12.2010 Vertrag bei Stromio zum 01.01.2011 abgeschlossen. Arbeitspreis am 27.12.2010 über 0,1930 Euro von Stromio bestätigt. Mit der Jahresrechnung für 2011 im Januar 2012 einseitige Erhöhung ohne schriftliche Mitteilung des Arbeitspreises auf 0,2383 Euro versteckt in der Jahresrechnung.
Dasselbe wiederholt sich im Jahr 2013.

Der neue Stromlieferant wird ganz sicher von Stromio die Nachricht erhalten, dass das Vertragsverhältnis noch besteht bis zum 31.12.2014.
Der neue Stromlieferant wird mir das mitteilen und ich habe den Beweis für die Schlichtungsstelle.
Dem neuen Lieferanten habe ich die Sachlage genau erzählt und erklärt und er möchte trotzdem, dass ich den Antrag stelle um diesen Beweis zu erlangen.
Nun bleibt wieder nur abwarten.


24.01.2014 | 23:16
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


24.01.2014 | 23:25
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

25.01.2014 | 08:13
von ReclaBoxler-2169273 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat keinen Zweck in dieser Reclabox weiterzumachen. Sie ist nicht sicher. Ich gehe den seriösen rechtlichen Weg.


26.01.2014 | 13:09
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.



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