Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 477 Views | 03.12.2014 | 15:12 Uhr
geschrieben von Stephan Lennartz

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Sonderkündigung nicht vollständing akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 01807271

Anbei mein Antwortschreiben an Extra Energie nachdem ich vorher bereits von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht habe (Beschwerde 88192) und Extra Energie mir folgendes Angeboten hat: ". verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass Vertragsverhältnis zum 31.12.2014 beendet. " Jedoch ab 01.11.2014 mit der Preiserhöhung von der ich auch nach Rückfrage nicht mal weiß ob es sich um einen brutto oder netto Wert handelt.

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle und freundliche Rückmeldung.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 27.11.2014 erläutert sehe ich im Inhalt und Betreff nicht die nötige Transparenz die nach § 41 Abs. 3 EnWG gefordert wird. Als Begründung, für die aus meiner Sicht mangelnde Transparenz, möchte ich anmerken das Ihr Betreff " Energiemarktentwicklung und -preisanpassung" nicht direkt auf Auswirkungen meines persönlichen Vertrages hinweist, sondern vielmehr auf eine allgmeine Information. Beim Öffnen Ihrer Mitteilung schließlich muss man sich erst über 700 Wörter durchlesen mit Verweisen auf 9 verschiedene Links über allgemeine Entwicklungen am Energiemarkt bevor man die konkrete Information über die Preisanpassung des eigenen Vertrages hingewiesen wird. Der dann folgende Hinwies auf die konkrete Preisanpassung beträgt gerade einmal 75 Wörter. Nach diesem Absatz folgen dan noch weitere 350 Wörter über eher allgemeine Informationen sowie Verweise auf 4 verschiedene Links. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der man auf vielerlei medialer Weise einer wahren Informationsflut ausgesetzt ist, kann man bei einer solchen Vorgehensweise nicht erwarten das seine Kunden klar und deutlich über wichtige Vertragsinhalte informiert werden.

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Dies stellt für mich nicht die geforderte Transparenz nach § 41 Abs. 3 EnWG dar. Somit erachte ich Ihre Preiserhöhung zum 01.11.2014 weiterhin als unwirksam.

Sie haben mir bislang auch nicht mitgeteilt ob es sich bei dem neuen Arbeitspreis von 29,19 Cent/kWh um den brutto oder netto Wert handelt. Bitte um umgehende Klärung.

Weiterhin halte ich an meiner Vorderung fest den Vertrag rückwirkend zum 31.10.2014 zu kündigen.
Wahlweise biete ich Ihnen an den Vertrag zum 30.11.2014 zu kündigen, ohne jedoch die Preiserhöhung zum 01.11.2014 zu akzeptieren. Weiterhin bitte ich um die umgehnde Auszahlung meines Guthabens auf das Ihnen bereits bekannte Konto.

Aus reiner Vorsicht akzeptiere ich die von Ihnen mitgeteilte Kündigung zum 31.12.2014.

Im Interesse einer für beide Seiten gütlichen Einigung warte ich auf Ihre Rückmeldung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Kündigung des Vertrages zum 31.10.2014 oder zum 30.11.2014 ohne Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2014 | 15:43
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lennartz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


04.12.2014 | 10:09
von Rainer Lehmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Stephan Lennartz

Klasse Ausarbeitung und Antwort auf die EE-Info.
Das wird auch viele Kunden von EE interessieren,
die in ähnlicher Form von EE aufgefordert werden/
wurden, undurchsichtige Preiserhöhungen zu zahlen.

Rainer Lehmann
(ex EE-Kunde)

08.12.2014 | 19:56
von Stephan Lennartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.12.2014 | 12:05
von Stephan Lennartz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2015 | 22:22
von Stephan Lennartz endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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