Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 271 Views | 05.12.2014 | 15:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1347694

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Keine Rechnungszustellung, nur Abbuchungen, Mahnungen und Anwalt

Bestell-/Kundennummer: 1050316410

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

im Jahr 2007 bezog ich über ihr Unternehmen eine prepaid-Karte. Diese wurde seit Ende 2009 nicht mehr genutzt. Im Jahr 2014 begannen Sie, monatlich € 1-2 abzubuchen. Eine Rechnung bzw. Erläuterung hierzu gab es nicht.

Telefonisch habe ich mehrmals versucht, Sie zu erreichen; auf meine E-Mail über die Servicebox erhielt ich keine Antwort.

Eine Nichtnutzungsgebühr war in Ihren AGB nicht vereinbart. Sollten Sie diese geändert haben, erfolgte dies einseitig; schriftlich habe ich auch hierzu nichts erhalten.

Sofern eine solche Klausel tatsächlich in Ihren AGB enthalten war,
verweise ich hilfsweise auf das Urteil des OLG Schleswig vom 03. Juli 2012 (Az.: 2 U 12/11). Danach unterliegt eine Klausel wie im vorliegenden Fall der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

Demnach sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung liegt hier vor, somit ist eine derartige Klausel, wenn sie denn wirksam vereinbart wurde, unwirksam.

Im vorgenannten Urteil wird ausgeführt, dass der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur Entgelte für Leistungen verlangen darf, die er auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbringt. Einem Entgelt muss somit eine Gegenleistung der anderen Vertragspartei zugrunde liegen.

Am 30.11. bekam ich eine Forderung der Anwaltskanzlei KSP i. H. von € 90,07 und die Aufforderung, diese bis zum 2.12. zu begleichen? Die aufgeführten Rechnungen in Ihrem Beiblatt vom 20.06. und 21.07.2014 habe ich nicht von Ihnen erhalten.

Ich bitte Sie um schnellstmögliche Klärung des Sachverhalts.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Rücknahme der Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2014 | 15:47
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Kalwellis,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen vor wenigen Minuten eine ausführliche Antwort und Stellungnahme per E-Mail an die bei uns angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.12.2014 | 18:04
von ReclaBoxler-1347694 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte schicken Sie die Antwort an renate.kalwellis spider monkey googlemail.com!

09.12.2014 | 17:26
von ReclaBoxler-1347694 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort der Firma klarmobil ist nicht im Emailpostfach angekommen.


10.12.2014 | 11:21
von Klarmobil GmbH

Sehr geehrter Herr Kalwellis,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern haben wir unsere Antwort erneut, an die auf ReklaBox angegebene E-Mailadresse, zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice



31.12.2014 | 09:24
von ReclaBoxler-1347694 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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