Durch Sixt gelöste Beschwerde. | 1615 Views | 15.11.2015 | 18:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1125736

Sixt GmbH & Co. (Pullach)

Schaden am Mietfahrzeug!

Kurzfristig mietete ich einen Leihwagen bei Sixt. Bis dahin war auch alles gut. die Zusäztlich angebotete Versicherung abgelehnt, wie immer. Und mich gewundert, warum Blickkontakt von Sixt Mitarbeiterin, die mir den Wagen vermietet zum Mitarbeiter, der nun den Wagen holte, stattfand.

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Wagen wurde vorgefahren, mir die Schlüssel gegeben und ich mich reingesetzt und losgefahren. Am nächsten Tag bei der Rückgabe wurde ein Schaden entdeckt. Vorn, Fahrerseite an der Schürze unten, ein Schaden, der nur entstehen kann, wenn man auf einem Kantstein parkt oder ähnliche Parkbegrenungen hat. Da ich die ganze Zeit selbst gefahren bin und nur Parkplätze benutze, die nicht eingegrenzt von Steinen oder ähnlichem oder auch nicht auf einem Kantstein parkte, wunderte mich diese ganze Geschichte. Die Fahrtroute war: Hamburg, Kiel, Bremen, Hamburg. Alle besuchten Stationen waren ebenerdige Parkplätze, bzw. für diesen Besuch reservierte Parkplätze. Leicht zugänglich und nicht abenteuerlich.

SCHLAGWORTE

Einen Fragebogen zum Schaden mußte ich ausfüllen, da gab es aber nicht viel auszufüllen, da ich nur die Angeben machen konnte, wie oben beschrieben: selbst gefahren, ebenerdige Parkplätze, keine Kantsteinparkplätze!

3 Woche später erhielt ich eine Rechnung über die Schadenregulierung von über 800 Euro!

Auf meine Frage, warum bei Fahrtantritt den Mietern nicht der Wagen gezeigt und kontrolliert wird, wie nach Fahrtende, also bei Abgabe, wurde ich auf den Mietvertrag hingewiesen, wo angeblich alle Schäden vermerkt sind! Und in diesem Mietvertrag war kein Schaden vermerkt. Auf die Idee, das der Fehler vielleicht bei ihren eigenen Mitarbeitern liegen könnte, kam Sixt nicht! komisch. Ich gab als Beispiel meine Werkstatt an, wenn ich dort einen Leihwagen bekomme, weil mein Auto zum Service länger dort bleiben muß, kommt immer ein Autohausmitarbeiter raus und geht mit mir um den Leihwagen und zeigt mir die Schäden, die schon vorhanden sind (wenn es welche gibt) meist wird dann auch noch mehr entdeckt, daß der Mitarbeiter oder das Autohaus noch gar nicht gesehen hat!

Ich bin nicht auf die Idee gekommen, mir den Leihwagen von Sixt vorher genauer anzuschauen auch nicht, als ich den Blickkontakt zwischen Mitarbeiterin und Mitarbeiter bemerkte. Ich hatte bisher immer, immer gute Erfahrungen mit Sixt gemacht. Ich kann nicht beweisen, ob mir der Schaden untergeschoben wurde! Ich kann nicht beweisen, ob der Schaden schon vorher vorhanden war. Ich weiß nur, daß ich bei Nutzung des Fahrzeugs keine Gegenstände touchiert habe oder beim einparkten/ausparken vorn gegen einen Gegenstand gefahren bin. Aber ich kann es nicht beweisen. Es steht hier Aussage gegen Aussage

Also: für die Zukunft gelernt: Vertrauen (wenn man jetzt noch von Vertrauen bei Sixt sprechen kann?) ist gut, ABER Kontrolle ist immer besser, auch wenn es länger dauert und man den ganzen Laden aufhält!

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.11.2015 | 07:45
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
Ab und zu stellt man dem Kunden auch ein ungewaschenes Fahrzeug hin und hinterher, wenn es gereinigt wurde tauchen dann Schäden auf. Ich bin daher dazu übergegangen ein ungewaschenes Fahrzeug nicht zu übernehmen, oder dies im Vertrag vermerken zu lassen (nicht handschriftlich!), oder es wird noch gereinigt und dann wird eine Abnahme mit einem Mitarbeiter/in durchgeführt.
Jetzt in der dunklen Jahreszeit ist auch eine Taschenlampe hilfreich.

Wenn man dieses zeitintensive Prozedere mehrmals an der gleichen Station macht, hat man solche Probleme nicht mehr ;-)

16.11.2015 | 09:07
von Fred S. | Regelverstoß melden
Vor der rechtlichen Seite her müssen Sie für den Schaden nicht haften. Es müßte Ihnen explizit nachgewiesen werden, dass Sie den Schaden selbst verursacht haben. Wenn nach der Rückgabe ein Schaden festgestellt wird, muss der Verleiher Ihnen beweisen, dass Sie den Schaden selbst verursacht haben. Die Behauptung vorher war da kein Schaden, reicht nicht aus um sie ersatzpflichtig zu machen. Zahlen sie keinesfalls und lassen sie es auf einen Prozeß ankommen, so weit gehen die in der Regel nicht, weil sie wissen sie haben keine Chance. Viel Erfolg.

22.11.2015 | 21:36
von ReclaBoxler-1125736 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Rechnung gezahlt, da ich mich nicht auf einen Rechtsstreit mit SIXT einlassen möchte. Für die Zukunft bin ich schlauer und untersuche das Fahrzeug vorher.




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