Durch Constructa-Neff endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 601 Views | 21.12.2015 | 18:28 Uhr
geschrieben von Viola N. Müseler

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (30163 Hannover)

Garantieabweisung für nicht funktionierenden Backraum E-Herd

Im Dezember 2013 kaufte ich bei Expert in Neuruppin einen E-Herd incl. Cerankochfeld. Diese Geräte wurden durch einen Elektriker angeschlossen. Da ich sehr selten zu Hause war, habe ich den Herd wenig, den Backraum gar nicht benutzt, so dass sich erst im Spätsommer diesen Jahres herausstellte, dass der Backraum nicht funktioniert, d. h. die Sicherung immer herausflog. Der Kaufvertragspartner Expert lehnte eine Gewährleistung ab und verwies mich an Constructa.

SCHLAGWORTE

Der Service-Kundendienst von Constructa behauptete von vornherein, dass der Herd angeblich falsch angeschlossen wäre. Das stimmt nicht, diesen Herd hat ein Elektriker fachgerecht angeschlossen. Auf dem Gerät ist ein Schaltplan aufgebracht und die Anschlüsse sind farblich unterschiedlich gekennzeichnet, so dass ein Falschanschluss gar nicht möglich wäre. Auch die Steckverbindungen für das Kochfeld sind so konstruiert, dass ein Falschanschluss nicht möglich ist. Folglich ist es für einen Elektriker eine Kleinigkeit, einen E-Herd anzuschließen. Garantie-/Gewährleistungsansprüche wurden rigoros abgelehnt. Ein Ergebnis der Kundendienstüberprüfung war, dass anschließend auch einige Herdplatten nicht mehr funktionierten, da der Kundendienst irgend etwas umgeklemmt hatte. Ferner verlangte der Kundendienst-Techniker noch 75€ für die Anfahrtskosten, was ich jedoch abgewehrt hatte.

Ich wandte mich an BSH Hausgeräte Service GmbH, Carl-Wery-Str. 34, 81739 München in der Hoffnung, mit dem Problem weiterzukommen, wurde aber wieder an die Kundenbetreuung Hannover verwiesen. In der Folge ergab sich weiterer fruchtloser Emailverkehr, in welchem u. a. behauptete wurde, dass man nach „erneuter Prüfung“ wiederum zum Ergebnis eines Falschanschlusses, nicht jedoch eines Material- oder Herstellungsfehlers gekommen sei.

Meine Bitte, Herd und Ceranfeld auszutauschen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten, da ich den Herd dringendst benötige (allein erziehend mit Kleinkind) wurde damit beantwortet, dass mir mein Kaufvertragspartner „zur Wandlung meines Kaufvertrages sicherlich gern zur Verfügung stünde“.

Wie nicht anders zu erwarten, lehnte dies der Kaufvertragspartner, an den ich mich bereits Ende August/Anfang September gewandt hatte, ab.

Ich bekam in Folge einen weiteren Anruf vom BSH Hausgeräte Service GmbH Kundendienst mit dem "Angebot, mir den Herd für 400,-€ reparieren und der Elektriker solle diese Kosten über seine Haftpflichtversicherung abrechnen".

Ich bin enttäuscht, wie wenig kundenfreundlich und nicht entgegenkommend man bei Constructa ist. Man drückt sich vor seinen Pflichten als Hersteller gegenüber den Kunden. Hier liegt eindeutig auf der Hand, dass der Herd fehlerbehaftet war. Ich weiß mittlerweile, dass bei einem Falschanschluss kurzerhand der gesamte Herd lahmgelegt würde u. das ist nicht der Fall, da die Kochplatten ja funktionierten.

Es steht außer Zweifel, dass Constructa seinen Pflichten hinsichtlich Gewährleistung/Garantie nachkommen muss. Deshalb erwarte ich, dass Constructa mir ein funktionstüchtiges Gerät zur Verfügung stellt oder mir den Kaufpreis zurückerstattet.

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Meine Forderung an Constructa-Neff Vertriebs-GmbH: Austausch des E-Herdes incl. Ceranfeld


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2015 | 09:14
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Müseler,

wir können Ihre Verunsicherung verstehen und bedauern die Unannehmlichkeiten.

Ihr Anliegen wurde an die zuständigen Kollegen weitergeleitet, welche sich mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Constructa Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2015 | 22:31
von Viola N. Müseler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unter fadenscheinigen Begründungen wurde mir bereits am 23.12.2015 um 9.02 Uhr per Email die Ablehnung mitgeteilt, wobei man in der Recla-Box um 9.014 Uhr schreibt, dass mein Anliegen weitergeleitet wurde.
Es ist einfach empörend, wie krampfhaft nach fadenscheinigen Gründen gesucht wird, um den Kunden als Schadensverursacher hinzustellen. Dass der Kundendiensttechniker Herr Knuth den Herd noch mehr ruiniert hat, so dass anschließend einige Herdplatten nicht mehr funktionierten (Herdplatten waren ja alle funktionstüchtig, nur bei Benutzung des Backraumes, der anfangs erhitzte, später aber mehrfach die Sicherung herausfliegen ließ), ignorierte man in der Antwort vom 23.12.2015 schlichtweg. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass der Kostenvoranschlag für die zur Zeit defekten Bauteile sich auf 894,-€ beläuft, man mir aber einen Kulanzpreis von 400,-€ anbietet. So teuer war der ganze Herd nicht und so viel Geld kann ich für diesen Schrott nicht ausgeben.
Ich verlange, dass der Anschluss des Herdes wieder so hergestellt wird, wie er vor dem Besuch des Kundendiensttechnikers war und teile zudem mit, dass das Problem nicht gelöst ist und bleibe dabei: Entweder Geld zurück oder Herd kostenlos austauschen.
MfG Müseler


28.12.2015 | 18:05
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Die Kundenbetreuung von Constructa-Neff hätte genausogutschreiben können: "Lieber Kunde, wir reichen Sie gerne wiederholt weiter an diverse zuständige Kollegen, damit wir uns garantiert aus der Verantwortung stehlen können.

Wir haben Ihnen ausserdem Ersatzteile zu einem Preis angeboten, der weit über dem Neupreis des beanstandeten Geräts liegt.

Alternativ bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, ein neues Gerätzum Kulanzpreis von 400 Euro zu erwerben.

Die Verantwortung dafür, dass sich der Gesamtzustand des beanstandeten Geräts nach dem Besuch unseres KD-Technikers verschlechtert hat, liegt demnach allein bei Ihnen.

Auch der Schaltplan auf dem beanstandeten Gerät stammt nicht von uns, dieser wurde bestimmt nachträglich von einem Geist angebracht, als das Gerät bereits in die Küchenzeile integriert war.

Sie sehen: S i e haben alles falsch gemacht, uns trifft keinerlei Schuld. "

Kommentar überflüssig - mir fehlen die Worte über eine solche Dreistigkeit.

04.01.2016 | 10:06
von Viola N. Müseler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde wurde nicht gelöst. Anbei den Text der Mitteilung Der Kundenbetreuung:
Sehr geehrte Frau Müseler,

aufgrund Ihrer erneuten Intervention via Recla- Box ID 109840 vom 21.12.2015 nehmen wir noch einmal Stellung zum vorliegenden Sachverhalt.

Gerne bestätigen wir Ihnen heute noch einmal, dass der festgestellte Schaden an Ihrem Einbauherd CH10457/03 nur durch eine Überspannung in Folge eines Anschlussfehlers entstanden sein kann. Das Schadensbild ist signifikant dafür, dass während des ursprünglichen Anschlusses des Gerätes kurzzeitig 400 Volt an der Elektronik anlagen, so dass es zu dem für einen Falschanschluss typischen Schaden kam.

Unser Kostenvoranschlag, für die zurzeit defekten Bauteile beläuft sich auf den Betrag von 894,00 EUR inkl. MwSt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Überspannung weitere Bauteile vorgeschädigt wurden und zeitverzögert ausfallen können.

Nach Auswertung dieser Erkenntnisse und Rücksprache mit dem zuständigen Kundendienstmeister Herrn Klier müssen wir die Kostenübernahme im Rahmen einer Garantieleistung ablehnen. Einen Material und Herstellungsfehler können wir zweifelsfrei ausschließen.

Aufgrund dieser Zusammenhänge bitten wir noch einmal um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch, Ihr Gerät kostenlos instandzusetzen, nicht nachkommen werden.

Um Sie zu unterstützen, wurde Ihnen in dem persönlichen Gespräch mit dem Kundendienstmeister Herrn Klier vom 19.11.2015 die Reparatur zum Kulanzpreis von 400,- EUR angeboten. Gerne behalten wir dieses Angebot noch bis zum 05.01.2016 für Sie aufrecht.

Ihre schriftliche Auftragserteilung nehmen wir gerne entgegen.

Abschließend weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Geräteanschluss von einer autorisierten Fachkraft ausgeführt werden muss. Konfrontieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur, der das Gerät bei Ihnen angeschlossen hat, mit diesem Sachstand.
Mein Kommentar dazu:
1.) Dass eine kurzzeitige Spannung von 400V angelegen haben KANN, ist ein neues Argument des Kundendienstes.
2.) Dass man repariert u. der Elektriker solle die Kosten auf seine Haftpflichtversicherung nehmen, wurde mir bereits telefonisch angeboten. Das lehne ich ab.
3.) Kundendienstmeister Klier kann natürlich nur die "Erkenntnisse" auswerten, die ihm vom Kundendiensttechniker übermittelt werden. Warum teilt der Kundendiensttechniker nicht mit, dass er den qualitativen Zustand des Herdes weiter verschlechtert hat?
Fazit: Mittels vorsorglich instruierter Kundendiensttechniker u. ausgefeilter Formulierungen werden berechtigte Ansprüche der Kunden abgewehrt, auch mit unlauteren Mitteln.
Herzlichen Dank!


21.01.2016 | 19:17
von Viola N. Müseler endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem am 23.12.2015 mitgeteilt wurde, dass der Schaden infolge Überspannung entstanden sein KANN (es ist also nichts bewiesen) bekam ich ein Schreiben der eigenen Schiedsstelle von Constructa (BSH Hausgeräte Service 80703 München PF 400369/ Petra Bauer, Leiterin Schiedsstelle u. Manfred Hoffmann) vom 5.1.2016, in der Behauptet wird, der Schaden sei definitiv durch Überspannung entstanden, dafür sei das Schadensbild de Backraumes sowie der nicht funktionierenden Kochplatten typisch.
Diese Dreistigkeit ist unglaublich: Mehrfach teilte ich mit, dass ja die Kochplatten funktionierten und erst, nachdem der Kundendienst von Constructa bei seiner Überprüfung etwas umgeklemmt hatte, fielen auch einige Herdplatten aus.
Das wird weiterhin schlicht ignoriert.
Hier der Inhalt des Schreibens:
Sehr geehrte Frau M.,
Bezugnehmend auf Ihre weeiteren Hinweise wurden wir nochmals um eine Überprüfung Ihres Anliegens gebeten. Wir bedauern, dass durch einen unglücklichen Umstand diverse Bauteile Ihrer Herd-/Kochfeldkombination beschädigt wurden. Bei jedem technischen Gerät kann natürlich eine Störung auftreten, die eine Reparaturmaßnahme erfordert.Im vorliegenden fall handelt es sich jedoch nicht um




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