Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 653 Views | 30.12.2015 | 13:21 Uhr
geschrieben von Miriam Osieka

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Rückerstattung bei Geld zurück Gutschein nicht erfolgt

Bestell-/Kundennummer: 130_03795046003F0012_0_02F08C2E_0

Für meinen Urlaub (Reisezeitraum 13. -19. 10.2015in die Türkei, Galeri Resort Hotel) habe ich einen Geld-zurück-Gutschein genutzt. Der Betrag von 100 EUR sollte 28 Tage nach Antritt der Reise auf mein Konto zurückerstattet werden. Ich habe bereits Mitte November nach mehr als 28 Tagen an den Betrag erinnert. Angeblich gab es Probleme bei den Buchungen und diese sollten kurzfristig nachgeholt werden.

SCHLAGWORTE

Am 11.12. habe ich nochmals die Hotline angerufen und an den Betrag erinnert, da zu diesem Zeitpunkt immer noch kein Geld eingegangen ist. Nach einer Entschuldigung, wurde mir versichert, dass der Betrag unverzüglich angewiesen wird und ich mich nicht mehr kümmern müsse. Nun sind bereits weitere 10 Tage verstrichen und ich habe den Betrag bis heute nicht erhalten.

Ab in den Urlaub macht Werbung mit Geld zurück Gutscheinen, obwohl sie im Anschluss das Geld nicht erstatten. Stattdessen nehmen Sie in Kauf, dass die Kunden aufgrund des Ärgers unzufrieden werden und die Nutzung der Seite meiden. Es scheint mir so, als sei die Werbung eine miese Masche, da vermutlich nicht jeder Kunde hartnäckig hinter seinem Geld hinterher läuft.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung des Gutscheinbetrags von 100 EUR


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


02.01.2016 | 13:56
von Werner Erven | Regelverstoß melden
Auch ich laufe 100 Euro hinterher für Rückvergütung, die 28 Tage nach Reiseende gezahlt werden sollte. Frist war am 6.12. abgelaufen. Im Login Bereich habe ich zwar der Serviceabteilung eine Mitteilung bzw Anfrage geschickt, bin aber gar nicht sicher, das diese auch abgesendet wurde.
Da auf den ab-in-Urlaub Seiten keine E-mailadresse zu finden ist, habe ich jetzt eine E-mail un Unister GmbH geschickt, bin gespannt auf Reaktion.

06.01.2016 | 13:35
von Miriam Osieka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch nach einem weiteren Anruf bei ab-in-den-Urlaub und den Hinweis auf diese Beschwerde wurde ich lediglich vertröstet. Laut Aussage des Mitarbeiters hätten sie Probleme in der Buchhaltung. Ich solle mich weiter gedulden.


20.01.2016 | 14:04
von Miriam Osieka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.02.2016 | 21:08
von Miriam Osieka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 19.2.2016 habe ich tatsächlich einen Verrechnungsscheck über 100 Euro erhalten. Anbei ein Entschuldigungsschreiben und die Information, dass eine Banküberweisung bislang leider nicht möglich war.

Ich bin jedenfalls froh, dass ich keinen Anwalt einschalten musste. Auch wenn es dennoch nicht sein kann, dass man penetrant hinter seinem Geld hinterherlaufen muss.


24.02.2016 | 12:04
von Werner Erven | Regelverstoß melden
Auch ich erhielt einen Scheck, zufällig am gleichen Tag als ich die Hotline kontaktierte. Hier wurde mir angeboten entweder den Scheck einzulösen oder bei der nächsten Reise zusätzlich 70 EUR mehr Rückerstattung zu erhalten. Ich habe mich selbstverständlich für die Scheckeinlösung entschieden, denn wer weiss ob das neuerliche Versprechen auch eingehalten wird und man nicht wieder hinter dem Geld herlaufen muss.
Ich freue mich für Sie, dass letztendlich das leidige Thema vom Tisch ist



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